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Urlaubsansprüche 15 Monate nach Urlaubsjahresende weg? Dazu hat das LArbG Baden-Württemberg, mit Urt. v. 21. Dezember 2011, 10 Sa 19/11, entschieden. Und zwar gehen Urlaubsansprüche bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens fünfzehn Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr abzugelten, so das LArbG.

Was ist passiert?

Der klagende Arbeitnehmer begehrte die Abgeltung von Urlaubsansprüchen aus den Jahren 2007 bis 2009 nachdem er von 2006 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis am 30.11.2010 arbeitsunfähig erkrankt war.

Der Arbeitgeber lehnte eine entsprechende Abgeltung ab.

Urlaubsansprüche 15 Monate nach Urlaubsjahresende weg? Was sagt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg dazu?

Die Entscheidung

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg  sprach dem Kläger Abgeltungsansprüche für das Jahr 2009 zu. Dagegen seien die Urlaubsansprüche aus den Jahren 2007 und 2008 nach Ansicht des Gerichts bereits verfallen und daher bei dem Ausscheiden des Klägers aus dem Arbeitsverhältnis nicht abzugelten gewesen.

Urlaubsansprüche 15 Monate nach Urlaubsjahresende weg? Die Begründung

Urlaubsansprüche würden gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG am Ende des ersten Quartals des Folgejahres untergehen. In Folge der Schultz-Hoff-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 20. Januar 2009 – C-350/06) sei vom Bundesarbeitsgericht in unionsrechtskonformer Rechtsfortbildung entschieden, dass gesetzliche Urlaubsabgeltungsansprüche nicht erlöschen, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraumes erkrankt und deswegen arbeitsunfähig sind. Allerdings habe der EuGH in einer weiteren Entscheidung (Urt. v. 22. November 2011 – C-214/10) keinen Grund zur Beanstandung einer nationalen Regelung mit einer Begrenzung des Übertragungszeitraums auf 15 Monate gesehen.
Daher gehen Urlaubsansprüche bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens fünfzehn Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr abzugelten.

Urlaubsansprüche 15 Monate nach Urlaubsjahresende weg? Was lernen wir daraus?

Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit gehen Urlaubsansprüche spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abzugelten. Die Rechtsprechung erscheint sachgerecht. Und zwar, weil eine Bevorteilung erkrankter Arbeitnehmer nicht geboten und aus Arbeitgebersicht nicht zumutbar ist.

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Urlaubsansprüche 15 Monate nach Urlaubsjahresende weg? Dazu LArbG Baden-Württemberg, 21.12.11, 10 Sa 19/11. Und zwar fragen Sie den Anwalt für Arbeitrecht in unserer Kanzlei
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Urlaubsansprüche 15 Monate nach Urlaubsjahresende weg? Dazu LArbG Baden-Württemberg, 21.12.11, 10 Sa 19/11. Und zwar fragen Sie den Anwalt für Arbeitrecht in unserer Kanzlei