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LG Berlin, Urt. v. 6. März 2012 – 16 O 551/10

„Facebook-Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers unzulässig, Hinweis bei der Registrierung eines neuen Facebook-Nutzers auf den Import von E-Mail-Adressen unzureichend sowie Vertragsklauseln u.a. zur Nutzung von IP-Inhalten, Werbung und den „Facebook-Datenschutzrichtlinien“ unwirksam.“

Das hat das LG Berlin mit Urteil vom 6. März 2012 – 16 O 551/10 auf die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) entschieden. Mit dem Richterspruch wurde der Facebook Ireland Limited die Versendung entsprechender Freundschaftsanfragen an Dritte und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung sowie die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln untersagt. Nach Auffassung des Landgerichts sind die entsprechende Werbepraxis von Facebook und die verwendeten Klauseln mit wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen sowie den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nicht vereinbar.

Das Gericht beabsichtigt, die Entscheidungsgründe zu veröffentlichen, sobald sie den Prozessparteien zugestellt worden sind.

(Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin 11/2012 vom 06. März 2012)