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Das VG München hat am 21.09.2016, Az. M 5 E 16.2726, entschieden, dass Brustimplantate kein Grund sind, um einer Bewerberin die Einstellung in den Polizeidienst zu verweigern.

Was ist passiert?

Die Einstellung einer Bewerberin in den Polizeivollzugsdienst hatte die abgelehnt  Personalstelle des Polizeipräsidiums München abgelehnt, da sich die Bewerberin im Februar 2015 aus kosmetischen Gründen zwei Brustimplantate hatte einsetzen lassen. Damit sei die gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst nach Ansicht des Polizeiarztes nicht mehr gegeben. Beschädigungen der Implantate seien insbesondere beim Selbstverteidigungstraining und bei gefährlichen Einsätzen zu befürchten.

Was sagt das VG München dazu?

Dem Eilantrag der Bewerberin hat das VG München stattgegeben und den Freistaat Bayern verpflichtet, diese vorläufig bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Klage in den Vorbereitungsdienst einzustellen.

In seiner Eilentscheidung ist das Verwaltungsgericht der fachärztlichen Stellungnahme eines plastischen Chirurgen gefolgt, wonach im Fall der Antragstellerin unter Berücksichtigung der konkreten Beschaffenheit der verwendeten Implantate (schnittfestes, hochmodernes Implantatmaterial) sowie deren Platzierung (unterhalb der Muskeln) kein erhöhtes Verletzungsrisiko im Polizeidienst besteht. Demgegenüber sei die Bewertung des Polizeiarztes nach Ansicht des Vewaltungsgerichts zu pauschal und lasse die konkrete ärztliche Behandlung sowie den individuellen Heilungsverlauf der Antragstellerin unberücksichtigt. Hierdurch sei die fehlende gesundheitliche Eignung nicht ausreichend nachgewiesen, nämlich, dass bei der Bewerberin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Frühpensionierung oder erhebliche Ausfallzeiten zu befürchten seien.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.  Innerhalb von zwei Wochen kann gegen die gerichtliche Entscheidung Beschwerde beim VGH München eingelegt werden.

 

Quelle: Pressemitteilung des VG München v. 22.09.2016 und Juris das Rechtsportal

 

RH