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Unterhaltsvorschuss auch bei Schulbesuch im Ausland? Dazu hat am 14.06.2019 das OVG Berlin-Brandenburg zu Az. 6 B 8.18 entschieden, dass ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder von alleinerziehenden Elternteilen auch bestehen kann für Zeiten eines über sechs Monate dauernden Gastschulaufenthaltes im Ausland.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Unterhaltsvorschuss auch bei Schulbesuch im Ausland? Zu dieser Frage hatte das OVG Berlin-Brandenburg über den folgenden Sachverhalt entschieden:

Für zehn Monate besuchte der 17-jährige Sohn der Klägerin eine staatliche Tagesschule in Großbritannien. Während dieser Zeit wohnte er bei einer Gastfamilie. Weil der Sohn nicht, wie es das Gesetz verlange, bei der Klägerin lebe, versagte das  Land Berlin für diese Zeit die Weitergewährung von Unterhaltsvorschuss.

Das Verwaltungsgericht

Unterhaltsvorschuss auch bei Schulbesuch im Ausland? Das Verwaltungsgericht bejahte dies und hatte der Klage auf Weitergewährung des Unterhaltsvorschusses stattgegeben.

Unterhaltsvorschuss auch bei Schulbesuch im Ausland? Dazu das OLG Brandenburg:

Die Entscheidung

Die Berufung des Landes Berlin hat das OVG Berlin-Brandenburg hat zurückgewiesen und entschieden, dass ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder von alleinerziehenden Elternteilen auch bestehen kann für Zeiten eines über sechs Monate dauernden Gastschulaufenthaltes im Ausland.

Fortbestehender Betreuungszusammenhang

Nach Ansicht des OVG lebt der Sohn der Klägerin im Geltungsbereich des Unterhaltsvorschussgesetzes bei seiner Mutter. Unterhaltsvorschuss auch bei Schulbesuch im Ausland? Mit dem vorübergehenden Schulbesuch im Ausland sei diese Voraussetzung nicht weggefallen. Für die Frage des Fortbestandes einer häuslichen Gemeinschaft im Sinne des Lebens bei einem der Elternteile gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG richte sich bei einer vorübergehenden Trennung nicht nach einer schematischen Betrachtung, ob der Aufenthalt kürzer oder länger als sechs Monate sei, richtet, sondern nach einer Einzelfallbetrachtung. Im entschiedenen Fall spreche für einen fortbestehenden Betreuungszusammenhang zwischen der Klägerin und ihrem Sohn, dass

  • der Besuch der ausländischen Schule von Anfang an auf eine Rückkehr nach zehn Monaten angelegt gewesen sei,
  • der Sohn die Schulferien zuhause verbracht habe und
  • die Klägerin sich um seine schulischen und sonstigen Belange wie etwa Arztbesuche in Berlin gekümmert sowie
  • den Auslandsaufenthalt mit Eigenmitteln finanziert habe.

Das OVG hat die Revision zum BVerwG nicht zugelassen.

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Quellen: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg v. 14.06.2019 und Juris das Rechtsportal

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Unterhaltsvorschuss auch bei Schulbesuch im Ausland? Dazu hat am 14.06.2019 das OVG Berlin-Brandenburg zu Az. 6 B 8.18 entschieden.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Unterhaltsvorschuss auch bei Schulbesuch im Ausland? Dazu hat am 14.06.2019 das OVG Berlin-Brandenburg zu Az. 6 B 8.18 entschieden. Fragen Sie Ihren Fachanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei