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Darf Arbeitgeber Urlaubsansprüche aus Elternzeit kürzen? Dazu hat am 19.03.2019 das BAG entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch auch für den Zeitraum der Elternzeit besteht, jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden kann. Nach Ansicht des BAG steht § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG im Einklang mit dem Unionsrecht.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Darf Arbeitgeber Urlaubsansprüche aus Elternzeit kürzen? Zu dieser Frage hatte das BAG zu folgendem Sachverhalt zu entscheiden:

Seit dem 01.06.2001 war die Klägerin bei der Beklagten als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt. Vom 01.01.2013 bis zum 15.12.2015 befand sie sich u.a. durchgehend in Elternzeit. Die Klägerin kündigte mit Schreiben vom 23.03.2016 das Arbeitsverhältnis mit der Beklagten zum 30.06.2016. Gleichzeitig beantragte sie unter Einbeziehung der während der Elternzeit entstandenen Urlaubsansprüche, ihr für den Zeitraum der Kündigungsfrist Urlaub zu gewähren. Die Beklagte erteilte der Klägerin mit Schreiben vom 04.04.2016 vom 04.04. bis zum 02.05.2016 Urlaub. Die Gewährung des auf die Elternzeit entfallenden Urlaubs lehnte die Beklagte ab. Mit ihrer Klage hat die Klägerin zuletzt noch die Abgeltung von 89,5 Arbeitstagen Urlaub aus dem Zeitraum ihrer Elternzeit geltend gemacht.

Die Vorinstanzen

Darf Arbeitgeber Urlaubsansprüche aus Elternzeit kürzen? Und zwar hatten die Vorinstanzen, zuletzt LArbG Hamm, Urt. v. 31.01.2018, – 5 Sa 625/17 – die Klage abgewiesen.

Darf Arbeitgeber Urlaubsansprüche aus Elternzeit kürzen? Dazu das BAG:

Die Entscheidung

Darf Arbeitgeber Urlaubsansprüche aus Elternzeit kürzen? Vor dem BAG hatte die Revision der Klägerin keinen Erfolg.

Wirksame Kürzung der Urlaubsansprüche

Darf Arbeitgeber Urlaubsansprüche aus Elternzeit kürzen? Die Beklagte hat nach Auffassung des BAG die Urlaubsansprüche der Klägerin aus den Jahren 2013 bis 2015 mit Schreiben vom 04.04.2016 wirksam gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt. Wenn der Arbeitgeber von seiner ihm durch § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG eingeräumten Befugnis Gebrauch machen möchte, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen, müsse er eine darauf gerichtete empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Erklärung abgeben. Es sei dazu ausreichend, dass für den Arbeitnehmer erkennbar sei, dass der Arbeitgeber von der Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen will. Auch der vertragliche Mehrurlaub sei vom Kürzungsrecht des Arbeitgebers erfasst, wenn die Arbeitsvertragsparteien für diesen keine von § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG abweichende Regelung vereinbart haben.

Darf Arbeitgeber Urlaubsansprüche aus Elternzeit kürzen? Kein Verstoß gegen europäisches Recht

Die Kürzung des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs verstoße weder gegen Art. 7 Abs. 1 der RL 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) noch gegen § 5 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub im Anhang der RL 2010/18/EU. Nach der Rechtsprechung des EuGH verlange das Unionsrecht nicht, Arbeitnehmer, die wegen Elternzeit im Bezugszeitraum nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet waren, Arbeitnehmern gleichzustellen, die in diesem Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben (EuGH, Urt. v. 04.10.2018 – C-12/17 Rn. 29 ff.).

Quellen: Pressemitteilung des BAG Nr. 16/2019 v. 19.03.2019 und Juris das Rechtsportal

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Darf Arbeitgeber Urlaubsansprüche aus Elternzeit kürzen? Dazu hat am 19. März 2019 das Bundesarbeitsgericht (zuvor LArbG Hamm) entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Darf Arbeitgeber Urlaubsansprüche aus Elternzeit kürzen? Dazu hat am 19. März 2019 das Bundesarbeitsgericht (zuvor LArbG Hamm) entschieden. Und zwar fragen Sie den Anwalt für Arbeitrecht in unserer Kanzlei