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Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers? Dazu hat das ArbG Berlin am 03.04.2014, 24 Ca 8017/13, entschieden. Das Arbeitsverhältnis eines Berufskraftfahrers kann aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden kann, wenn er sein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führt, so das ArbG Berlin. Die Alkoholerkrankung des Berufskraftfahrers stehe der Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht entgegen.

Was ist passiert?

Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers?

Der Arbeitnehmer wurde als Berufskraftfahrer beschäftigt. Er verursachte mit seinem Lkw unter Alkoholeinfluss (0,64‰) einen Unfall, bei dem der Unfallgegner verletzt wurde und ein größerer Sachschaden entstand. Im Betrieb bestand ein absolutes Alkoholverbot. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgemäß. Der Arbeitnehmer hat die Kündigung u.a. für unwirksam gehalten, weil er alkoholkrank sei. Er habe seine vertraglichen Verletzungen daher nicht schuldhaft verletzt.

Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers? Dazu das ArbG Berlin:

Das ArbG Berlin hat die außerordentliche Kündigung für unwirksam, die orentliche Kündigung dagegen für wirksam erachtet.

Die außerordentliche Kündigung sei aus formalen Gründen unwirksam. Ob das Verhalten des Arbeitnehmers eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt hätte, sei daher nicht zu entscheiden gewesen. Es könne dahin stehen, ob die dem Kläger vorgeworfenen Pflichtverletzungen als wichtiger Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB anzusehen ist. Denn die streitgegenständliche Kündigung der Beklagten vom 27.5.2013 sei nicht innerhalb der 14-tägigen Kündigungserklärungsfrist gemäß § 626 Abs. 2 S. 1 BGB ausgesprochen worden und daher rechtsunwirksam.

Dagegen sei die ordentliche Kündigung rechtswirksam gewesen, so das ArbG Berlin.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts hat der Arbeitnehmer mit seinem Verhalten seine arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend und in vorwerfbarer Weise verletzt. Und zwar dürfe der Arbeitgeber von einem Berufskraftfahrer erwarten, dass dieser nüchtern zum Fahrtantritt erscheine und auch während der Fahrt keine alkoholischen Getränke zu sich nehme.

Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers? Eine Alkoholerkrankung könne den Arbeitnehmer nicht entlasten. Ihm sei weiterhin vorzuwerfen, eine Fahrt mit dem Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss angetreten und hierdurch andere gefährdet zu haben. Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers wiege auch derart schwer, dass ihm nicht mit einer Abmahnung hätte begegnet werden müssen. Zwar müsse der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass das Alkoholverbot von allen Fahrern beachtet werde; dies sei mit einer bloßen Abmahnung nicht zu erreichen. Auch habe der Kläger letztlich keine Einsicht in sein Fehlverhalten gezeigt.

Gegen das Urteil kann Berufung an das LArbG Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Was lernen wir daraus?

Dem Urteil des ArbG Berlin ist zuzustimmen.

Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers? Zwar stellt maßvoller Alkoholgenuss keine Pflichtverletzung dar, sofern kein Alkoholverbot besteht. Allerdings darf auch ohne Alkoholverbot der Konsum alkoholischer Getränke nicht dazu führen, dass der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Dies ist generell anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit als Berufskraftfahrer unter Alkoholeinfluss ausübt, zumal er damit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Die Tätigkeit als Berufskraftfahrer verpflichtet den Arbeitnehmer, seine Fahrtauglichkeit als zentraler Bestandteil seiner Tätigkeit so gut wie möglich zu erhalten. Das Fahren unter Alkoholeinfluss steht dazu im krassen Widerspruch. Und zwar stellt dies eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar. Sie kann auch ohne Abmahnung zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen.

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Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers? Dazu hat das ArbG Berlin am 03.04.2014, 24 Ca 8017/13, entschieden. Fragen Sie den Anwalt für Kündigungsschutzrecht in unserer Kanzlei
Rechtsanwalt Marko Rummel: Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers? Dazu hat das ArbG Berlin am 03.04.2014, 24 Ca 8017/13, entschieden. Fragen Sie den Anwalt für Kündigungsschutzrecht in unserer Kanzlei