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Auskunft zu Eltern bei Zeugung durch Samenspende? Und zwar ist dies nach dem nunmehr vom Bundesrat gebilligten Gesetz möglich. Dagegen war es bisher nicht möglich, zu erfahren, wer der biologisch Vater ist, wenn die Zeugung durch eine Samenspende stattfand. Dies soll sich nun durch ein  zentrales Samenspenderregister ändern.

Gegenstand des Gesetzes

Nach dem nunmehr vom Bundesrat gebilligten Gesetz, dem Gesetz zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung über den Spender nach heterologer Verwendung von Samen (Samenspenderregistergesetz – SaRegG), kann künftig ab dem 16. Geburtstag Auskunft beim Samenspendenregister beantragen wer vermutet, dass seine Zeugung auf eine Samenspende zurückzuführen ist. Beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wird dafür ein zentrales Samenspenderregister eingerichtet.

Auskunft zu Eltern bei Zeugung durch Samenspende? Wie kam es zu dem Gesetz?

Umgesetzt wird mit dem Gesetz eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, wo es heisst: „Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln“. Und zwar hatte das Kabinett den Gesetzentwurf zur Regelung des Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden am 21.12.2016 beschlossen. Der Bundestag hatte am 18.05.2017 das Gesetz verabschiedet und der Bundesrat diesem am 07.07.2017 zugestimmt.

Auskunft zu Eltern bei Zeugung durch Samenspende? Welche Bedeutung hat das Gesetz?

Auskunft zu Eltern bei Zeugung durch Samenspende? Bedeutung der Samenspende

Die Geburt von schätzungsweise 1.200 Kinder pro Jahr ist auf eine Samenspende zurückzuführen. Eine Möglichkeit, zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist, gab es bisher nicht. Denn die ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen mit Samenspenden werden derzeit noch dezentral in den Entnahmeeinrichtungen dokumentiert. Um den leiblichen Vater ausfindig zu machen, werden zudem nicht genügend Daten erhoben. Damit können die Betroffenen ihr „Recht auf Kenntnis der Abstammung“ bisher nicht wahrnehmen.

Auskunft zu Eltern bei Zeugung durch Samenspende? Entscheidung des BVerfG

Nach einer Entscheidung des BVerfG gibt es ein Recht darauf, die eigene Abstammung zu kennen. Es ergibt sich aus dem im Grundgesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Und zwar sollen dieses Recht künftig auch Menschen geltend machen können, deren Zeugung auf eine Samenspende zurückzuführen ist – wenn sie es wollen.

Auskunft zu Eltern bei Zeugung durch Samenspende? Personenbezogene Daten von Spendern und Empfängerinnen einer Samenspende

Das Samenspenderegister nimmt personenbezogene Daten von Spendern und Empfängerinnen einer Samenspende auf. Darüber müssen sowohl der Spender als auch die Empfängerin Aufklärung und Information erhalten.

110 Jahre lang werden die personenbezogenen Daten gespeichert. Und zwar gilt die Regelung auch für Einrichtungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes Samen verwendet haben.

Ergänzende Regelung im BGB

Eine ergänzende Regelung findet sich im BGB und zwar zum Entfall von Ansprüchen auf Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe.

Quellen: Newsletter Bundesregierung aktuell v. 07.07.2017 und Juris das Rechtsportal

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Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht

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