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Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse und Sozialdatenschutz. Dazu vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Sozialdatenschutz bei Bargeld-Auszahlungen von Arbeitslosengeld II (zum Beispiel für Vorschüsse und in akuten Notlagen) über Supermarktkassen in vollem Umfang gewährleistet ist.

Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse und Sozialdatenschutz – Dazu Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 30.01.2018 im deutschen Bundestag:

Derzeitiger Stand zu Barauszahlungen

In der Regel werden Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II auf das Konto der Berechtigten überwiesen. Die Leistungen werden in Eilfällen oder an Personen, die kein Konto haben, in bar ausgezahlt. Dies geschieht gegenwärtig an Auszahlungsau-tomaten in Jobcentern und Arbeitsagenturen, von denen es bundesweit 309 gibt.

Was ist geplant?

Nach Medienberichten plant die Bundesagentur für Arbeit, diese Auszahlungsautomaten durch Auszahlungen im Einzelhandel über den Zahlungsdienstleister Cash Payment Solutions GmbH zu ersetzen.

Cash Payment Solutions arbeitet u. a. mit Rewe, Penny, dm und real zusammen (www.barzahlen.de). In diesem Frühjahr soll Medienberichten zufolge die Bundesagentur für Arbeit die Testphase für dieses Auszahlungssystem beginnen. Dieses soll ab Ende 2018 dann die Auszahlungsautomaten in den Jobcentern ersetzen. Solche Auszahlungen sollen über den Zahlungsdienstleister Cash Payment Solutions (CPS) überall dort möglich sein. Damit soll eine Reduzierung der Kosten der Auszahlung verbunden sein, wobei allerdings die Höhe der eingesparten Kosten bekannt sind. Auch weitere Informationen über den Vertrag zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Cash Payment Solutions sind nicht bekannt.

Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse und Sozialdatenschutz – Mit dem Vorhaben verbundene Probleme

Der Vorschlag soll Vereinfachungen, aber auch unterschiedliche Probleme zur Folge haben. So haben die Nationale Armutskonferenz und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. als fachliche Vertretungen der Be-troffenen datenschutzrechtliche Kritik geäußert. Bei der Auszahlung von Grundsicherung für Arbeitsuchende im Einzelhandel seien mehrere ungewollte Informationsflüsse denkbar. Das seien zunächst der Leistungsbezug als Anlass für massive gesellschaftliche Stigmatisierung.

In der Situation an einer Supermarktkasse würden für die Betroffenen nicht kontrollierbaren Fremdwahrnehmungen oder Rückschlüsse das Stigmatisierungsrisiko noch einmal erhöhen. Und zwar könnten neben der Person an der Kasse auch Umstehende, etwa Bekannte, Nachbarinnen und Nachbarn, Einblick erhalten. Bei der Auszahlung von Sozialleistungen an Kassen des Einzelhandels bestehe das Risiko des Bekanntwerdens von Informationen über die soziale Lage der Betroffenen ohne deren Einverständnis. Die würde einen sehr empfindlichen Bereich des Datenschutzes betreffen.

Daneben seien Probleme bei technischen Komplikationen vorprogrammiert.

Im diesem Zusammenhang sollte die Bundesregierung eine Reihe von Fragen beantworten.

Was sagt die Bundesregierung dazu?

Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse und Sozialdatenschutz.

Die Bundesregierung führt auf die kleine Anfrage (BT-Drs. 19/371) der Fraktion Die Linke vom 30.01.2018 aus, dass weder die CPS noch die Einzelhandelsgeschäfte dem Sozialdatenschutz unterliegen. Allerdings würden weder der Dienstleister noch der Einzelhandel personenbezogene Daten erhalten, da der Auszahlungsschein keine personenbezogenen Daten enthalte (BT-Drs. 19/507 – PDF, 97 KB). Arbeitslosengeld-II-Bezieher sollen den Auszahlungsschein nach wie vor vom Jobcenter erhalten und mit diesem dann an den Kassen des Einzelhandels Geld abheben können.

Das Vorhaben, Bargeld-Auszahlungen beim Arbeitslosengeld II (zum Beispiel für Vorschüsse und in akuten Notlagen) künftig über Supermarktkassen abzuwickeln, gewährleiste den Sozialdatenschutz in vollem Umfang.

Quellen: hib – heute im bundestag Nr. 38 v. 30.01.2018 und Juris das Rechtsportal

Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse und Sozialdatenschutz.

Siehe auch: https://raheinemann.de/handlungsbedarf-bei-digitalem-nachlass-wegen-datenschutzproblemen/ und https://raheinemann.de/krankenversichert-mit-auffangversicherung-bei-arbeitslosengeldbezug/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Auszahlung Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse und Sozialdatenschutz. Dazu hib - heute im bundestag Nr. 38 v. 30.01.2018.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Auszahlung Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse und Sozialdatenschutz. Dazu hib – heute im bundestag Nr. 38 v. 30.01.2018.