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Unterhaltsvorschuss für alle minderjährigen Kinder? Dazu siehe Pressemitteilung der BReg v. 02.06.2017. Und zwar sollen künftig nach dem Willen der Bundesregierung alle minderjährigen Kinder einen Anspruch darauf haben.

Der Wille der Bundesregierung

Den staatlichen Vorschuss auf Kinder bis zum Alter von 18 Jahren will die Bundesregierung will ausweiten. Dazu haben Bundestag und Bundesrat dem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt.

Unterhaltsvorschuss für alle minderjährigen Kinder? Der Hintergrund

Häufig drohen finanzielle Probleme, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Daher sollen Kinder bis zur Volljährigkeit nun Unterhaltsvorschussleistungen (vgl. Unterhaltsvorschussgesetz) erhalten. Kinder von Alleinerziehenden erhalten bisher lediglich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Unterhaltsvorschuss. Bislang ist die Bezugsdauer auf sechs Jahre begrenzt. Und zwar soll nun diese Begrenzung aufgehoben werden.

Wo können Anträge gestellt werden?

Derzeit beträgt der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zu fünf Jahren 150 Euro monatlich, für Kinder von sechs bis elf Jahren liegt er bei 201 Euro pro Monat. Und zwar soll der Unterhaltsvorschuss für Kinder von zwölf bis 17 Jahren soll 268 Euro betragen. Bei den zuständigen Jugendämtern kann die Leistung beantragt werden.

Unterhaltsvorschuss für alle minderjährigen Kinder? Inkrafttreten

Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Nach der nun vorliegenden Zustimmung zum Gesetzesentwurf durch Bundestag und Bundesrat sollen die Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss zum 01.07.2017 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 02.06.2017 und Juris das Rechtsportal

Unterhaltsvorschuss für alle minderjährigen Kinder? Dazu siehe auch:

https://raheinemann.de/unterhaltsvorschuss-wenn-mitwirkung-zur-kindesvaterbestimmung-fehlt/ und https://raheinemann.de/breg-fuer-alleinerziehende-wird-unterhaltsvorschuss-ausgeweitet/ und https://raheinemann.de/anerkennung-einer-geringfuegigen-beschaeftigung-des-ehegatten/ und https://raheinemann.de/schwiegermutter-als-aussergewoehnliche-belastung/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-aufwendungsersatz-bei-selbst-beschafftem-krippenplatz/ und Entlastung für unterhaltsverpflichtete Angehörige?

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unterhaltsvorschuss für alle minderjährigen Kinder? Dazu siehe Pressemitteilung der BReg v. 02.06.2017.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Unterhaltsvorschuss für alle minderjährigen Kinder? Dazu siehe Pressemitteilung der BReg v. 02.06.2017. Und zwar sollen künftig nach dem Willen der Bundesregierung alle minderjährigen Kinder einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Nach der nun vorliegenden Zustimmung zum Gesetzesentwurf durch Bundestag und Bundesrat sollen die Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss zum 01.07.2017 in Kraft treten.