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Der geplante Starttermin für die elektronische Patientenakte (ePA) ist der 01.01.2021. Dieser Termin wird nach Ansicht der Bundesregierung eingehalten.

Die Gesellschaft für Telematik habe fristgerecht die Spezifikationen und Zulassungsverfahren veröffentlicht.

Nun müßten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten bis zum 01.01.2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen.

Quellen: hib – heute im bundestag Nr. 590 v. 20.05.2019 und Juris das Rechtsportal

RH