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Haftet Kreditkartenunternehmen bei illegalem Online-Glücksspiel? Im Zusammenhang mit einer Teilnahme an Online-Glücksspielen besteht für den Kreditkartenbetreiber, so das LG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 10.10.2019, Az. 8 O 398/18, keine Prüfpflicht, wenn das Vertragsunternehmen ordnungsgemäße Belastungsbelege einreicht.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Haftet Kreditkartenunternehmen bei illegalem Online-Glücksspiel? Und zwar hatte zu dieser Frage das OLG Düsseldorf über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung für die Teilnahme an Online-Glücksspielen streiten die Parteien um Erstattungs- und Schadensersatzansprüche. Und zwar nahm der Kläger in der Zeit vom 13.06.2015 bis 17.09.2016 über Casino-Internetseiten an Glücksspielen teil und benutzte zur Aufladung seines Guthabens bei dem jeweiligen Anbieter die von der Beklagten ausgegebene Kreditkarte. Dafür belastete die Beklagte sein Konto entsprechend.

Der Kläger

Haftet Kreditkartenunternehmen bei illegalem Online-Glücksspiel? Und zwar habe nach Ansicht des Klägers die Beklagte bei Einsatz der Kreditkarte gewusst bzw es sei für sie erkennbar gewesen, dass die Zahlungen für illegales Glücksspiel eingesetzt wurden. Der Kläger begehrte nunmehr die Rückzahlung von knapp 7.000 Euro. Und zwar habe er selber nicht das Bewusstsein gehabt, an illegalem Glücksspiel teilzunehmen.

Haftet Kreditkartenunternehmen bei illegalem Online-Glücksspiel? Dazu das LG Düsseldorf

Die Entscheidung:

Haftet Kreditkartenunternehmen bei illegalem Online-Glücksspiel? Das LG Düsseldorf verneinte im vorliegenden Fall dies im vorliegden Fall und hat die Klage abgewiesen. Und zwar habe der Kläger keine Ansprüche aus § 280 BGB wegen Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Kreditkartenvertrag, so das LG Düsseldorf.

Erforderlichkeit anzunehmen bei Einreichung ordnungsgemäßer Belastungsbelege

Das Kreditkartenunternehmen könne die Zahlung an das Vertragsunternehmen, so das LG, grundsätzlich für erforderlich halten, wenn das Vertragsunternehmen ordnungsgemäße Belastungsbelege einreicht. Dies, ohne zu prüfen, ob dem Vertragsunternehmen eine wirksame Forderung gegen den Karteninhaber zusteht. Und zwar habe das Kreditkartenunternehmen, um eine eventuelle Illegalität zu entdecken, keine Verpflichtung gehabt, die genutzten Glücksspielangebote mit der „White List“ der deutschen Bundesländer abzugleichen. Und zwar gehe ein solcher Prüfaufwand über die normale Bearbeitung der Zahlungsvorgänge hinaus und habe dem Kreditkartenunternehmen nicht oblegen.

Haftet Kreditkartenunternehmen bei illegalem Online-Glücksspiel? Annahme rechtstreuen Verhaltens des Beklagten war gerechtfertigt

Das Kreditkartenunternehmen habe vielmehr von einem rechtstreuen Verhalten des Beklagten ausgehen können. Mit einem eventuellen strafrechtlichen Verstoß habe es nicht rechnen müssen. Eine Überprüfung erscheine auch kaum möglich. Und zwar sei zunächst gar nicht erkennbar, von wo aus der Kreditkarteninhaber die Glücksspielangebote angenommen habe und welche Spiele er tatsächlich gespielt habe. Eine Vielzahl von Glücksspielangeboten sei im Ausland nämlich legal. Ebenso wenig sei erkennbar, ob jedes einzelne vom Beklagten wahrgenommene Spiel tatsächlich unerlaubtes Glücksspiel darstelle.

Quellen: Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes v. 25.11.2019 und Juris das Rechtsportal

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Haftet Kreditkartenunternehmen bei illegalem Online-Glücksspiel? Dazu LG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 10.10.2019, Az. 8 O 398/18. Und zwar fragen Sie den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in unserer Kanzlei