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Erleichterte Kreditvergabe an Haushalte (§ 491 BGB) und Unternehmen soll ermöglicht werden.

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten wollen einem Kommissionsvorschlag vom 28.04.2020 zufolge die Vergabe von Krediten an Haushalte und Unternehmen erleichtern. Und außerdem wollen sie sichergestellen, dass die Banken weiterhin zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und Herbeiführung eines schnellen Konjunkturaufschwungs Kredite vergeben können. 

Was ist das Ziel?

Und zwar insbesondere, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und die Weichen für einen schnellen Konjunkturaufschwung zu stellen. Dabei geht es im Einzelnen um die Auslegung der Bilanzierungs- und Aufsichtsvorschriften der EU sowie gezielte „Sofort“-Änderungen an den EU-Bankenvorschriften.

Ziel des Pakets ist eine Ermutigung der Banken um die im Aufsichts- und Bilanzierungsrahmen der EU vorgesehene Flexibilität vollständig auszuschöpfen. Und zwar, damit sie Bürger und Unternehmen während der Pandemie durch die Bereitstellung von Finanzmitteln in vollem Umfang unterstützen können. Es ist Teil einer Reihe von Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie in der Europäischen Union.

Erleichterte Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen? – womit soll dies erreicht werden?

Um eine Vergabe vom Krediten an Haushalte (§ 491 BGB) und Unternehmen kurzfristig zu erreichen, sollen nunmehr die entsprechenden gesetzlichen Regeln so rasch wie möglich in Kraft treten.

Erleichterte Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen? – was soll weiter geschehen?

Die Kommission tauscht sich gleichzeitig auch mit dem europäischen Finanzsektor darüber aus, wie europäische Haushalte und Unternehmen in dieser Zeit unterstützt werden können, ohne die Finanzstabilität zu gefährden.

Sie wird die Umsetzung der erläuternden Mitteilung in enger Zusammenarbeit mit dem EZB-SSM und den zuständigen nationalen Behörden überwachen.

Vom Europäischen Parlament und vom Rat werden die Legislativvorschläge nun erörtert. Die im Legislativvorschlag vorgesehenen gezielten Änderungen müssen rasch erfolgen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Die Kommission zählt auf eine umfassende Zusammenarbeit des Parlaments und des Rates. Und zwar, um den Vorschlag als besonders dringliches Anliegen behandeln und das Paket bereits im Juni verabschieden zu können.

Quellen: Dazu EU-Aktuell v. 10.06.2020 und Juris das Rechtsportal

Erleichterte Kreditvergabe an Haushalte und Unternehmen?

Siehe auch: https://raheinemann.de/widerruf-verbraucherkreditvertrag-wegen-kaskadenverweisung/ und https://raheinemann.de/gebuehr-fuer-vorzeitige-kreditrueckzahlung-unzulaessig/ und https://raheinemann.de/widerruf-darlehensvertrag-zur-finanzierung-von-ferienhaeusern/ und https://raheinemann.de/vorfaelligkeitsentschaedigung-bei-vorzeitiger-darlehenskuendigung/ und https://raheinemann.de/entgelt-fuer-treuhandauftrag-bei-umschuldung-von-baukrediten/ und https://raheinemann.de/entgeltklausel-fuer-bankauskuenfte-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/bgh-zu-beratungspflichten-einer-bank-bei-abschluss-eines-strukturierten-darlehens/ und https://raheinemann.de/mithaftung-oder-mitdarlehensnehmerschaft/ und https://raheinemann.de/bearbeitungsgebuehr-als-agb-bei-unternehmerdarlehen-wirksam/ und https://raheinemann.de/anspruch-des-unternehmers-auf-erstattung-bearbeitungsgebuehr/ und https://raheinemann.de/bankbearbeitungsgebuehr-fuer-anschaffungsdarlehen-unzulaessig/ und https://raheinemann.de/pauschale-kontogebuehr-fuer-bausparvertraege-in-der-darlehensphase-zulaessig/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Erleichterte Kreditvergabe für Haushalte und Unternehmen? Dazu EU-Aktuell v. 10.06.2020.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Erleichterte Kreditvergabe für Haushalte und Unternehmen? Dazu EU-Aktuell v. 10.06.2020.