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Fristlose Kündigung der Geschäftsführerin einer Anwaltskammer. Dazu hat das ArbG Düsseldorf am 08.12.2020, Az. 4 Ca 6362/16, der Kündigungsschutzklage der Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf stattgegeben. Danach war die fristlose Kündigung der Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf nicht wirksam erfolgt.

Was ist passiert?

Fristlose Kündigung der Geschäftsführerin einer Anwaltskammer.

Klägerin war die Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Der Vorwurf gegen sie bezog sich auf Ihre Personalakte, die die Beklagte für diese als im Bezirk tätige Rechtsanwältin nach § 58 BRAO zu führen und aufzubewahren hat. Konkret: Sie habe dafür gesorgt, dass die Rechtsanwaltskammer Köln die Akte von der Rechtsanwaltskammer Köln an sie persönlich versandt habe. Die Klägerin habe die Akte seitdem unter Verschluss gehalten. Am 12.10.2017 wurde zu diesem Vorwurf ein Beweisbeschluss verkündet. Die Klägerin legte dem ArbG nach diesem Termin Düsseldorf Unterlagen der Rechtsanwaltskammer Köln vor, die nach Überzeugung des Arbeitsgerichts gegen die Berechtigung des Vorwurfes sprachen. Der Beweisbeschluss wurde vor dem Hintergrund am 08.12.2017 aufgehoben und von einer Vernehmung der Mitarbeiter über Äußerungen, die die Klägerin bezüglich ihrer Personalakte getätigt haben soll, abgesehen.

Fristlose Kündigung der Geschäftsführerin einer Anwaltskammer. Dazu das ArbG Düsseldorf:

Und zwar hat das ArbG Düsseldorf am 08.12.2020, Az. 4 Ca 6362/16, der Kündigungsschutzklage sowie den auf Weiterbeschäftigung und auf Zahlung von Annahmeverzugslohn gerichteten Anträgen der Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf stattgegeben.

Aufgrund der vorliegenden Indizien kann nicht mit der für eine Verdachtskündigung erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die klagende Arbeitnehmerin den ihr vorgeworfenen Pflichtverstoß begangen hat, so das Arbeitsgericht Düsseldorf. Danach sei die fristlose Kündigung der Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf nicht wirksam erfolgt.

Quellen: Pressemitteilung des ArbG Düsseldorf v. 08.12.2017 und Juris das Rechtsportal

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fristlose Kündigung der Geschäftsführerin einer Anwaltskammer. Dazu Urteil des ArbG Düsseldorf vom 08.12.2020, Az. 4 Ca 6362/16. Fragen Sie den Anwalt für Kündigungsschutzrecht in unserer Kanzlei
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Fristlose Kündigung der Geschäftsführerin einer Anwaltskammer. Dazu Urteil des ArbG Düsseldorf vom 08.12.2020, Az. 4 Ca 6362/16. Fragen Sie den Anwalt für Kündigungsschutzrecht in unserer Kanzlei