Geschenkte Immobilie zurück an Schwiegereltern? Dazu hat das OLG Oldenburg am 14.10.2020, 1 UF 100/20, entschieden. Und zwar führt eine von den Schwiegereltern als Renditeobjekt geschenkte Immobilie nach einer Trennung nicht zu einer Rückforderung gegenüber dem ehemaligen Schwiegersohn. Dies könne anders zu bewerten sein im Fall der Übertragung einer Immobilie an das Kind und Schwiegerkind als Familienheim, so das OLG.
Was ist passiert?
Geschenkte Immobilie zurück an Schwiegereltern? Der Sachverhalt
Im Jahr 2013 hatte die Klägerin ihrer Tochter und deren Mann eine in Köln gelegene Eigentumswohnung geschenkt. Die beschenkten Eheleute lebten in Osnabrück und bewohnten die Wohnung nicht selbst, sondern vermieteten sie. Im Jahr 2015 trennten sich die Eheleute und ließen sich im Jahr 2017 scheiden.
Wegen „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ (§ 313 BGB) forderte die Klägerin vom Ehemann die Zahlung von 37.600,00 €. Grund für die Schenkung sei die Förderung der Ehe zwischen ihrer Tochter und dem Ehemann gewesen. Weil dies nun nicht mehr möglich sei, könne sie den Wert der Schenkung unter Berücksichtigung eines Abschlages für die Zeit, die die Ehe noch bestanden habe, herausverlangen.
Geschenkte Immobilie zurück an Schwiegereltern? Der Ehemann
Den geltend gemachten Anspruch wies der Ehemann zurück. Und zwar habe die Klägerin die Wohnung ohnehin nicht mehr haben wollen, weil sie sich mit den Mietern gestritten habe und Renovierungsarbeiten angestanden hätten, so der Ehemann. Außerdem hätten er und seine Exfrau viel Geld in die Wohnung gesteckt.
Das AG Osnabrück
Können Schwiegereltern geschenkte Immobilie zurückfordern? Nach der Entscheidung des AG Osnabrück lag kein sog. „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ vor. Der Ehemann schulde daher keine Rückzahlung.
Geschenkte Immobilie zurück an Schwiegereltern? Dazu das OLG Oldenburg
Die Entscheidung
Das OLG Oldenburg bestätigte die Entscheidung des AG Osnabrück.
Geschenkte Immobilie zurück an Schwiegereltern? Rückforderung Schenkung nur bei einer schweren Verfehlung des Beschenkten gegen den Schenker
Es habe sich um eine Schenkung mit der Rechtsnatur, dass keine Gegenleistung geschuldet sei, gehandelt. Die Rückforderung einer Schenkung sei grundsätzlich nur bei einer schweren Verfehlung des Beschenkten gegen den Schenker möglich.
Geschenkte Immobilie zurück an Schwiegereltern? Andere Bewertung möglich bei Übertragung einer Immobilie an das Kind und Schwiegerkind als Familienheim
Bei der Übertragung einer Immobilie an das Kind und Schwiegerkind als Familienheim sei eine andere Bewertung möglich. Und zwar bestehe in einem solchen Falle einer zur Selbstnutzung geschenkten Immobilie ein direkter Zusammenhang mit der Fortsetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Dann komme unter Umständen beim Scheitern der Ehe eine Rückforderung in Frage.
Geschenkte Immobilie zurück an Schwiegereltern? Motiv für die Schenkung hier andersgelagert
Dagegen sei im vorliegenden Falle die Immobilie als Renditeobjekt geschenkt und genutzt worden. Daher habe die Klägerin nicht damit rechnen können, dass die Immobilie langfristig für die Lebens- und Beziehungsgestaltung der Ehegatten genutzt werde. Außerdem sei Motiv für die Schenkung nicht nur die Ehe der Tochter gewesen, sondern auch die Ersparnis weiteren Ärgers mit den Mietern und der Renovierungsaufwendungen. Und zwar könne deswegen könne nicht festgestellt werden, dass allein der Fortbestand der Ehe die Geschäftsgrundlage für die Übertragung gewesen sei. Daher komme eine Rückforderung nicht in Betracht.
Quellen: Pressemitteilung des OLG Oldenburg v. 26.01.2021 und Juris das Rechtsportal
Geschenkte Immobilie zurück an Schwiegereltern?
Siehe auch: https://raheinemann.de/zuwendungen-an-schwiegereltern-bei-eheende-zurueckzugeben/ und https://raheinemann.de/lottogewinn-faellt-in-zugewinnausgleich/ und https://raheinemann.de/muss-getrenntlebende-ehefrau-bei-kuendigung-der-ehewohnung-mitwirken/ und https://raheinemann.de/ist-bei-sozialleistungsbezug-im-trennungsjahr-eigenheim-zu-verwerten/ und https://raheinemann.de/muss-ehemann-ueberzahltes-kindergeld-immer-erstatten/ und https://raheinemann.de/fg-muenster-studium-zum-sparkassenfachwirt-kann-zu-anspruch-auf-kindergeld-fuehren/ und https://raheinemann.de/kindergeld-bis-abschluss-berufsausbildung/ und https://raheinemann.de/altersgrenze-fuer-kinderpflegekrankengeld-soll-erhoeht-werden/ und https://raheinemann.de/bekaempfung-von-missstaenden-am-arbeitsmarkt-mit-neuem-gesetz/ und https://raheinemann.de/anspruch-fuer-geschiedenen-ehemann-auf-herabsetzung-des-unterhalts/ und https://raheinemann.de/kein-trennungsunterhalt-nach-zusammenziehen-mit-neuem-partner/ und https://raheinemann.de/geschiedene-alleinerziehende-zur-vollzeitarbeit-verpflichtet/ und https://raheinemann.de/wer-bekommt-den-ehehund-nach-der-trennung/ und https://raheinemann.de/aufklaerungspflicht-im-verfahren-auf-zugewinnausgleich/
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
