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Hersteller haftet wegen fehlerhafter Hüftprothesen. Dazu hat am 02.08.2019 das LG Freiburg, Az. 1 O 460/11, 1 O 223/12, 1 O 266/12, entschieden. Und zwar hat das LG einen international tätigen Hersteller von Hüftprothesen wegen fehlerhafter Implantate erneut zur Zahlung von Schmerzensgeld sowie Schadensersatz verurteilt.

Was ist passiert?

In den Jahren 2005 und 2006 wurden den Klägerinnen fehlerhafte Hüftprothesen eines Medizinprodukteherstellers implantiert.

Hersteller haftet wegen fehlerhafter Hüftprothesen – Dazu das LG Freiburg:

Die Entscheidung

Und zwar hat am 02.08.19 das LG Freiburg, 1 O 460/11, 1 O 223/12, 1 O 266/12, entschieden, dass der beklagte Hersteller wegen fehlerhafter Hüftprothesen den Klägerinnen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aus § 1 Abs. 1 S. 1, § 8 ProdHG hafte. Die Klägerinnen bekamen vom LG Freiburg Schmerzensgeldbeträge zwischen 17.500 und 25.000 Euro sowie weiteren Schadensersatz zugesprochen.

Hersteller haftet wegen fehlerhafter Hüftprothesen – Produktfehler

Die Hüftprothesen, die heute nicht mehr vertrieben werden, weisen nach Ansicht des LG einen Produktfehler auf. Dafür seien die schweizerische Muttergesellschaft als Herstellerin und die deutsche Tochtergesellschaft, die die Prothese in Deutschland vertrieben hat, verantwortlich.

Hersteller haftet wegen fehlerhafter Hüftprothesen – Ähnlich gelagerte Fälle

In ähnlich gelagerten Fällen seien in den Jahren 2017 und 2018 die verantwortlichen Unternehmen schon mehrfach durch verschiedene Kammern des Landgerichts zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt worden. Im Vordergrund habe dabei gestanden, dass die untersuchten Hüftprothesen zu Metallabrieb geführt hatten. Dieser hatte zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Prothesenträgern geführt.

Zu hohes Versagensrisiko des Prothesentyps

Daneben seien die Verurteilungen in jüngster Vergangenheit auch deswegen erfolgt, weil der gesamte Prothesentyp ein zu hohes Versagensrisiko aufweist. Wenn sich der Träger dieses Prothesentyps vor diesem Hintergrund aus Angst vor einem Prothesenversagen zu einem operativen Prothesenwechsel entschließe, müsse der Hersteller grundsätzlich Schmerzensgeld bezahlen. Dies sei unabhängig davon, ob erhöhter Metallabrieb vorliegt oder nicht.

Wie ging es weiter?

Im Berufungsverfahren hat das OLG Karlsruhe die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des LG Freiburg vom 15.10.2018, Az. 1 O 240/10, zurückgewiesen.

Hersteller haftet wegen fehlerhafter Hüftprothesen.

Quellen: Pressemitteilung des LG Freiburg v. 06.08.2019 und Juris das Rechtsportal

Siehe auch: https://raheinemann.de/arzt-wegen-unterlassener-risikoaufklaerung-schadensersatzpflichtig/ und https://raheinemann.de/schmerzensgeld-bei-sauerstoffunterversorgung-in-geburt/ und https://raheinemann.de/schmerzensgeld-fuer-verbrennung-durch-heissen-tee-im-krankenhaus/ und https://raheinemann.de/400-000-euro-schmerzensgeld-fuer-gehirngeschaedigtes-kind/ und https://raheinemann.de/hersteller-von-hueftprothesen-vom-lg-freiburg-zur-zahlung-von-schmerzensgeld-verurteilt/ und https://raheinemann.de/zukuenftig-weitergehende-kostenuebernahme-bei-kuenstlicher-befruchtung/ und https://raheinemann.de/kostenerstattungsanspruch-bei-kuenstlicher-befruchtung-in-tschechien/ und https://raheinemann.de/kostenuebernahme-fuer-adipositas-op-per-genehmigungsfiktion/ und https://raheinemann.de/kostenerstattung-krankenkasse-bei-knie-op-in-privatkrankenhaus/ und https://raheinemann.de/schmerzensgeld-bei-kuenstlicher-befruchtung-mit-falschem-sperma/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Hersteller haftet wegen fehlerhafter Hüftprothesen - Dazu hat am 02.08.19 das LG Freiburg, 1 O 460/11, 1 O 223/12, 1 O 266/12, entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Hersteller haftet wegen fehlerhafter Hüftprothesen – Dazu hat am 02.08.19 das LG Freiburg, 1 O 460/11, 1 O 223/12, 1 O 266/12, entschieden.