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Höherer Pflegemindestlohn ab November 2017. Und zwar nach der Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche. Danach beträgt er 10,20 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern, 9,50 Euro in den neuen Bundesländern. Und zwar liegt dieser Mindestlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro. Von ihm profitieren vor allem Pflegehilfskräfte. Der Pflege-Mindestlohn wird in den kommenden Jahren weiter steigen.

Die Erhöhungsschritte im Einzelnen:

von/bisMindestlohn WestMindestlohn OstMindestlohn Berlin
01.11.2017 bis 31.12.201710,20 Euro9,50 Euro10,20 Euro
01.01.2018 bis 31.12.201810,55 Euro10,05 Euro10,55 Euro
01.01.2019 bis 31.12.201911,05 Euro10,55 Euro11,05 Euro
01.01.2020 bis 30.04.202011,35 Euro10,85 Euro11,35 Euro

Und zwar gilt die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche, und damit der Mindestlohn, bundesweit. Und zwar auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche, ambulant wie stationär. Allerdings nicht in Privathaushalten, wo der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde gilt.

Und zwar tritt die Verordnung zum 01.11.2017 in Kraft und gilt bis April 2020.

Höherer Pflegemindestlohn ab November 2017 – dazu der Hintergrund:

Die gesetzliche Grundlage

Nach §§ 11, 12 AEntG legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt die Mindestentgelte für die Pflegebranche, den Pflege-Mindestlohn, fest. Und es erlässt dazu eine entsprechende Verordnung. Und zwar ist Grundlage ein entsprechender Vorschlag der Pflegemindestlohn-Kommission. Und zwar gehören dieser neben Vertretern der Gewerkschaften und der nichtkirchlichen Arbeitgeber auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer der kirchlichen Pflegearbeit an. Und zwar ist die Kommission ist paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt.

Höherer Pflegemindestlohn ab November 2017 – Mindestlohn seit 2015

Seit 2015 gibt es den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der derzeit bei 8,84 Euro liegt. Und zwar gilt seit August 2010 bereits in der Altenpflege – zunächst nur für stationäre Einrichtungen – ein spezieller Pflegemindestlohn. Seit 01.01.2015 gilt er auch für die ambulante Krankenpflege.

Höherer Pflegemindestlohn ab November 2017 – Nur Grenze nach unten

Dazu ist anzumerken, dass Mindestlöhne nur eine Grenze nach unten sind. Und zwar werden in der Regel angestellte Pflegefachkräfte höher vergütet. Beispielsweise nach Tarifvertrag. Und zwar vereinbaren die Tarifvertragsparteien die Höhe tariflicher Entgelte. Von mehreren Faktoren hängt ab, in welche Entgeltgruppe die einzelne Pflegekraft dann eingestuft wird. Und zwar etwa von dem konkreten Aufgabengebiet, der Qualifikation und Leitungsverantwortung. In der Pflege fallen zudem oft Zulagen durch Schichtdienste an.

Quellen: Pressemitteilung der BReg v. 19.07.2017 und Juris das Rechtsportal

Höherer Pflegemindestlohn ab dem 01. November 2017.

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/mindestlohn-keine-anrechnung-von-urlaubsgeld-und-jaehrlicher-sonderzahlung/ und https://raheinemann.de/haftet-der-bauherr-fuer-loehne-der-arbeitnehmer-eines-subunternehmers/ und https://raheinemann.de/arbeitsvertragliche-ausschlussfrist-fuer-mindestentgelt-wirksam/ und https://raheinemann.de/stufenweise-erhoehung-des-mindestlohns-beschlossen/ und https://raheinemann.de/kein-mindestlohn-bei-praktikum-mit-unterbrechung/ und https://raheinemann.de/arbeitsvertragliche-ausschlussfrist-fuer-mindestentgelt-wirksam/ und https://raheinemann.de/3-pflegemindestlohnverordnung-im-bundesanzeiger-veroeffentlicht/ und https://raheinemann.de/mindestlohn-keine-anrechnung-von-urlaubsgeld-und-jaehrlicher-sonderzahlung/ und https://raheinemann.de/pflegefachkraft-im-pflegeheim-regelmaessig-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/weitere-vorschlaege-zur-staerkung-des-pflegepersonals-vom-bundesrat/ und https://raheinemann.de/ueberstundenausgleich-mit-freistellung-arbeitnehmer/ und https://raheinemann.de/vier-prozent-pauschaler-gewinnzuschlag-fuer-pflegeheime / und https://raheinemann.de/pflegepersonal-staerkungsgesetz-von-bundesregierung-als-entwurf-beschlossen/ und https://raheinemann.de/vergabe-von-rettungsdienstleistungen-nur-bei-tarifbindung/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Höherer Pflegemindestlohn ab November 2017. Und zwar nach der Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Höherer Pflegemindestlohn ab November 2017. Und zwar nach der Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche.