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Umgangsrecht wegen Pandemie eingeschränkt? Dazu hat das OLG Braunschweig mit Beschluss vom 20.05.2020 zu Aktenzeichen 1 UF 51/20 entschieden. Und zwar führt die Corona-Pandemie grundsätzlich nicht dazu, dass dem Elternteil, der das Kind nicht betreut, der Umgang mit seinem Kind verweigert werden kann, so das OLG Braunschweig.

Was ist passiert?

Umgangsrecht wegen Pandemie eingeschränkt? Beim Familiengericht in Braunschweig hatte der Vater des fast sechsjährigen Mädchens eine Umgangsregelung erwirkt, wonach er Umgang mit seiner Tochter am Wochenende mit Übernachtungen haben sollte. Gegen den Beschluss des Familiengerichts hatte die Mutter Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt. Außerdem hatte die Mutter Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt.

Umgangsrecht wegen Pandemie eingeschränkt? Dazu das OLG Braunschweig

Die Entscheidung

Den Antrag der Mutter auf VKH hatte das OLG Braunschweig abgelehnt.

Das Kindeswohl

Der Umgang mit dem Vater diene dem Kindeswohl, so das OLG Braunschweig. Die Mutter habe kein Recht, aufgrund der Corona-Pandemie die Kontakte zwischen Vater und Tochter und somit dem Vater das Umgangsrecht einzuschränken. Das Umgangsrecht (§ 1684 BGB) könne wegen der Corona-Pandemie nicht eingeschränkt werden. Für eine Abänderung von Umgangsregeln oder Aussetzung des Umgangs biete die Pandemie keinen Anlass. Der Umgang zwischen einem Elternteil, der sein Kind nicht betreut und würde ein absolut notwendig Minimum zwischenmenschlicher Kontakte darstellen.

Umgangsrecht wegen Pandemie eingeschränkt? Beeinträchtigung des KIndeswohls

Das Umgangsrecht diene dem Kindeswohl. Das Kindeswohl sei im vorliegenden Fall beeinträchtigt. Aufgrund der Corona-Pandemie dürfe das Umgangsrecht nicht eingeschränkt werden. Nur wenn der Kontakt aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sei – etwa wegen Quarantäne anlässlich der Corona-Pandemie, Ausgangssperre oder der nachweislichen Infektion des umgangsberechtigten Elternteils oder eines Angehörigen seines Haushalts mit Covid-19 – gelte etwas anderes.

Selbst die Erkrankung des Kindes selbst stehe einem Umgang grundsätzlich nicht entgegen. Auch der zum Umgang berechtigte Elternteil könne nämlich sein krankes Kind versorgen und pflegen.

Quellen: Pressemitteilung des OLG Braunschweig Nr. 14/2020 v. 03.06.2020 und Juris das Rechtsportal

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Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Umgangsrecht wegen Pandemie eingeschränkt? Dazu hat das OLG Braunschweig mit Beschluss vom 20.05.2020 zu Aktenzeichen 1 UF 51/20 entschieden.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Umgangsrecht wegen Pandemie eingeschränkt? Dazu hat das OLG Braunschweig mit Beschluss vom 20.05.2020 zu Aktenzeichen 1 UF 51/20 entschieden.