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Einwilligung zum Eizellentransfer wirksam widerrufen? Dazu hatte am 02.05.2018 das LG München I zu Az. 9 O 7697/17 zu entscheiden. Und zwar war Gegenstand der Entscheidung, ob ein Mann eine zunächst erteilte Einwilligung zum Eizellentransfer wirksam widerrufen hat und daher einen Anspruch gegen die Ärzte auf Freistellung von den Unterhaltspflichten für seinen im Wege der künstlichen Befruchtung gezeugten Sohn haben kann.

Was ist passiert?

Einwilligung zum Eizellentransfer wirksam widerrufen? Zu dieser Frage hatte das LG München über den folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Bei der Beklagten hatten der Kläger und seine damalige Ehefrau Eizellen der Ehefrau mit Samenzellen des Klägers (damaliger Ehemann) befruchtet. Noch vor der Kernverschmelzung (sog. Vorkernstadium) wurde ein Teil der Eizellen dann eingefroren. In diesen Vorgang hatte der Kläger zunächst schriftlich eingewilligt. Nachdem kurz darauf die Beziehungsprobleme eskalierten, fälschte die Ehefrau die Unterschrift des Klägers, um bei der Beklagten einen Eizellentransfer vornehmen zu lassen.

Ein erster Versuch blieb erfolglos. Und dann war ein mehrere Monate später, wiederum mit gefälschter Unterschrift durchgeführter zweiter Versuch, war erfolgreich. Und dieser Versuch führte dann eben zur Schwangerschaft und Geburt eines Kindes und Unterhaltsverpflichtungen (§ 1601 BGB). Einwilligung zum Eizellentransfer wirksam widerrufen? Fragen Sie den Fachanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei. Und zwar hatte der Kläger im Prozess vorgetragen, dass er am Telefon gegenüber einer Mitarbeiterin der Beklagten schon vor dem ersten Versuch seine ursprüngliche Einwilligung zum Eizellentransfer widerrufen habe.

Einwilligung zum Eizellentransfer wirksam widerrufen? Dazu das LG München:

Die Klage des Vaters gegen die Ärzte auf Freistellung von den Unterhaltspflichten hat das LG München I abgewiesen.

In der Hauptverhandlung hatte das LG München I mehrere Zeugen gehört. Und zwar hatte das LG München unter anderem die von dem Kläger benannte Mitarbeiterin der Beklagten als Zeugin vernommen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme geht das Landgericht davon aus, dass der Kläger zunächst wirksam eingewilligt hatte. Das Landgericht vertritt ferner die Auffassung, dass die Einwilligung in den Transfer grundsätzlich widerrufen werden kann. Jedenfalls wenn sich die Eizellen noch im Vorkernstadium befinden.

Einwilligung zum Eizellentransfer wirksam widerrufen? Und zwar konnte das Landgericht keinen für die Beklagte eindeutig erkennbaren Widerruf der ursprünglich abgegebenen Einwilligung des Klägers feststellen. Diesbezüglich habe das Telefonat keinen eindeutigen Inhalt gehabt und der Kläger habe sein Einverständnis auch in der folgenden Zeit nicht schriftlich oder nochmals mündlich widerrufen. Und zwar hätten die Ärzte wegen der ursprünglichen Einwilligung des Klägers zumindest zum Zeitpunkt des Eizellentransfers auch keinen Anlass gehabt, an der Echtheit der Unterschrift des Klägers zu zweifeln. Auch nicht an dem Fortbestehen seiner Einwilligung.

Quelle: Pressemitteilung des LG München I Nr. 3/2018 v. 02.05.2018 und Juris das Rechtsportal

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Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Einwilligung zum Eizellentransfer wirksam widerrufen? Dazu hatte am 02.05.2018 das LG München I zu Az. 9 O 7697/17 zu entscheiden.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Einwilligung zum Eizellentransfer wirksam widerrufen? Dazu hatte am 02.05.2018 das LG München I zu Az. 9 O 7697/17 zu entscheiden. Und zwar fragen Sie den Fachanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei