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Arbeitslosengeld in Elternzeit bei 3-jährigem Kind? Dazu hat das LSG Mainz am 30.08.2016, Az. L 1 AL 61/14, entschieden. Und zwar kann ein Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld drohen, wenn die nach dem dritten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommene Elternzeit mehr als 12 Monate beträgt, so das LSG.

Was ist passiert?

Eltern haben einen Anspruch auf Übertragung eines Teils der Elternzeit über das dritte Lebensjahr ihres Kindes hinaus. Sowohl nach der Geburt ihres ersten als auch nach der Geburt ihres zweiten Kindes hatte die Klägerin jeweils ein Jahr der Elternzeit auf die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres ihrer Kinder übertragen und insgesamt ca. 14,5 Monate Elternzeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres ihres jüngsten Kindes in Anspruch genommen. Sie war unmittelbar im Anschluss arbeitslos, weil sie im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs der Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses zugestimmt hatte.

Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld wurde abgelehnt: Während der ca. 14,5 Monate war sie nicht in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig und erfüllte deshalb die für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld notwendige Mindestversicherungszeit nicht mehr.

Die vor dem Sozialgericht Mainz erhobene Klage hatte keinen Erfolg.

Arbeitslosengeld in Elternzeit bei 3-jährigem Kind? Dazu das LSG Mainz:

Die Entscheidung

Die vorinstanzliche Entscheidung hatte das LSG Mainz bestätigt und die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.

Arbeitslosengeld in Elternzeit bei 3-jährigem Kind? Kein Verstoß gegen europäisches Recht

Es sei nach Auffassung des Landessozialgerichts nicht zu beanstanden, dass die nach der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommene Elternzeit keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung begründet. Darin liege kein Verstoß gegen europäisches Recht, etwa gegen die „Richtlinie 2010/18/EU des Rates vom 08.03.2010 zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB geschlossenen überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG“.

Bereits das BSG und das BVerfG haben einen eingeschränkten Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung als verfassungskonform gewertet; auch ein Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben sei zu verneinen. Arbeits- und Sozialrecht seien insoweit nicht vollständig harmonisiert.

Mit den nationalen Regelungen sei der deutsche Gesetzgeber deutlich über die europäischen Mindestvorgaben hinausgegangen. Verlangt werde von den Mitgliedstaaten nur die Einräumung eines Anspruchs auf eine viermonatige Elternzeit. Der nationale Gesetzgeber müsse nur in diesem Mindestumfang auch das europarechtliche Verlangen nach sozialrechtlicher Kontinuität beachten, dürfe also den Eltern grundsätzlich nicht den Schutz durch eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung versagen. Die nationalen Regelungen schützten Arbeitnehmer auch deshalb hinreichend, weil diese während der Elternzeit einem Kündigungsschutz unterlägen.

Arbeitslosengeld in Elternzeit bei 3-jährigem Kind? Keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung

Eine Ungleichbehandlung insoweit als der Gesetzgeber in § 26 Abs 2a SGB III im Gegensatz zu § 15 BEEG keine Ausnahme von der Altersgrenze von drei Jahren vorsieht, sei jedenfalls gerechtfertigt.

Arbeitslosengeld in Elternzeit bei 3-jährigem Kind? Keine Diskriminierung

§ 26 Abs 2a SGB III diskriminiere auch weder Frauen noch verstoße die Regelung gegen Art 6 Abs 4 GG.

Arbeitslosengeld in Elternzeit bei 3-jährigem Kind? Keine Arbeitslosmeldung

Ob die Beklagte überhaupt eine Pflicht verletzt habe könne auch offen bleiben, da es jedenfalls an einer persönlichen Arbeitslosmeldung vor dem 09.03.2011 und damit vor dem Ablauf der Versicherungspflichtzeit nach § 26 Abs 2a SGB III fehle.

Arbeitslosengeld in Elternzeit bei 3-jährigem Kind?

Quelle: Pressemeldung des LSG Mainz Nr. 18/2016 v. 31.08.2016 und Juris das Rechtsportal

Siehe auch: https://raheinemann.de/arbeitslosengeld-an-der-supermarktkasse-und-sozialdatenschutz/ und https://raheinemann.de/ablehnung-eines-teilzeitantrages-bei-elternzeitvertretung-moeglich/ und https://raheinemann.de/berechnung-entschaedigung-fuer-waehrend-elternzeit-gekuendigte-vollzeitarbeitnehmer/ und https://raheinemann.de/muss-der-arbeitgeber-verlaengerung-der-elternzeit-zustimmen/ und https://raheinemann.de/darf-arbeitgeber-urlaubsansprueche-aus-elternzeit-kuerzen/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-elternzeit-nur-nach-schriftlichem-verlangen/ und https://raheinemann.de/aufhebungsvertrag-kann-zu-sperrzeit-fuehren/ und https://raheinemann.de/zustimmung-des-arbeitgebers-bei-verlaengerung-der-elternzeit/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-elterngeld-im-geschlossenen-strafvollzug/ und https://raheinemann.de/resuemee-der-bundesregierung-nach-zehn-jahren-elterngeld/ und https://raheinemann.de/sterbegeldversicherung-als-vermoegen-zu-beruecksichtigen/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Arbeitslosengeld in Elternzeit bei 3-jährigem Kind? Dazu hat das LSG Mainz am 30.08.2016, Az. L 1 AL 61/14, entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Arbeitslosengeld in Elternzeit bei 3-jährigem Kind? Dazu hat das LSG Mainz am 30.08.2016, Az. L 1 AL 61/14, entschieden.