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Kein Mindestlohn bei Praktikum mit Unterbrechung? Dazu hat am 30.01.2019 das BAG zu Az. 5 AZR 556/17 entschieden, dass Praktikanten unter nachfolgenden Voraussetzungen keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Und zwar zum einen, wenn Praktikum wird zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums geleistet wird. Und zum anderen, wenn eine Dauer von 3 Monaten nicht überschritten wird, wobei das Praktikum aus persönlichen Gründen unterbrochen und um die Dauer der Unterbrechungszeit verlängert werden kann, wenn die einzelnen Abschnitte sachlich und zeitlich zusammenhängen.

Was ist passiert?

Kein Mindestlohn bei Praktikum mit Unterbrechung? Der Sachverhalt

Die Beklagte betreibt eine Reitanlage. Die Klägerin vereinbarte mit ihr ein 3-monatiges Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung zur Pferdewirtin. Dann begann am 06.10.2015 das Praktikum. Die Klägerin putzte und sattelte die Pferde, stellte sie auf ein Laufband, brachte sie zur Weide und holte sie wieder ab, fütterte sie und half bei der Stallarbeit. Die Klägerin war dann in der Zeit vom 03.11. bis 06.11.2015 arbeitsunfähig krank. In Absprache mit der Beklagten trat sie ab dem 20.12.2015 über die Weihnachtsfeiertage einen Familienurlaub an. Und zwar verständigten sich die Parteien während des Urlaubes darauf, dass die Klägerin erst am 12.01.2016 in das Praktikum bei der Beklagten zurückkehrt. Dies, damit sie in der Zwischenzeit auf anderen Pferdehöfen „Schnuppertage“ verbringen kann.

Am 25.01.2016 endete das Praktikum bei der Beklagten. Während des Praktikums zahlte die Beklagte der Klägerin keine Vergütung. Daraufhin forderte die Klägerin für die Zeit ihres Praktikums von der Beklagten Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes, insgesamt 5.491 Euro brutto. Dazu trug sie vor, die gesetzlich festgelegte Höchstdauer eines Orientierungspraktikums von drei Monaten sei überschritten. Deshalb sei ihre Tätigkeit mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu vergüten.

Kein Mindestlohn bei Praktikum mit Unterbrechung? Das bisherige Verfahren

Das Arbeitsgericht hatte der Klage stattgegeben und das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urt. v. 25.10.2017 – 7 Sa 995/16 – auf die Berufung der Beklagten die Klage abgewiesen.

Kein Mindestlohn bei Praktikum mit Unterbrechung? Dazu das BAG:

Kein Mindestlohn bei Praktikum mit Unterbrechung?

Die Entscheidung

Die Revision wurde vom BAG zurückgewiesen.

Kein Mindestlohn bei Praktikum mit Unterbrechung? Kein Anspruch auf Mindestlohn

Das Landesarbeitsgericht hat nach Auffassung des BAG die Klage zu Recht abgewiesen. Und zwar bestehe kein Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn (MiLoG). Das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung habe die Höchstdauer von drei Monaten nicht überschritten. Möglich seien Unterbrechungen des Praktikums innerhalb dieses Rahmens. Und zwar wenn der Praktikant/die Praktikantin hierfür persönliche Gründe habe und die einzelnen Abschnitte sachlich und zeitlich zusammenhingen. Hier seien diese Voraussetzungen gegeben. Wegen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit sowie auf eigenen Wunsch der Klägerin sei das Praktikum für nur wenige Tage unterbrochen und im Anschluss an die Unterbrechungen jeweils unverändert fortgesetzt worden.

Kein Anspruch nach dem Berufsbildungsgesetz

Der von der Klägerin nach dem Berufsbildungsgesetz geltend gemachte Anspruch auf angemessene Vergütung hatte aus prozessualen Gründen keinen Erfolg.

Kein Mindestlohn bei Praktikum mit Unterbrechung?

Siehe auch zum Mindeslohn: https://raheinemann.de/stufenweise-erhoehung-des-mindestlohns-beschlossen/ und https://raheinemann.de/3-pflegemindestlohnverordnung-im-bundesanzeiger-veroeffentlicht/ und https://raheinemann.de/mindestlohn-keine-anrechnung-von-urlaubsgeld-und-jaehrlicher-sonderzahlung/ und https://raheinemann.de/haftet-der-bauherr-fuer-loehne-der-arbeitnehmer-eines-subunternehmers/ und https://raheinemann.de/arbeitsvertragliche-ausschlussfrist-fuer-mindestentgelt-wirksam/ und https://raheinemann.de/arbeitsvertragliche-ausschlussfrist-fuer-mindestentgelt-wirksam/ und https://raheinemann.de/kein-mindestlohn-bei-praktikum-mit-unterbrechung/ und https://raheinemann.de/haftet-der-bauherr-fuer-loehne-der-arbeitnehmer-eines-subunternehmers/ und https://raheinemann.de/ueberstundenausgleich-mit-freistellung-arbeitnehmer/ und https://raheinemann.de/vergabe-von-rettungsdienstleistungen-nur-bei-tarifbindung/

Quellen: Pressemitteilung des BAG Nr. 5/2019 v. 30.01.2019 und Juris das Rechtsportal

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kein Mindestlohn bei Praktikum mit Unterbrechung? Dazu hat am 30.01.2019 das Bundesarbeitsgericht zu Aktenzeichen 5 AZR 556/17 entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Kein Mindestlohn bei Praktikum mit Unterbrechung? Dazu hat am 30.01.2019 das Bundesarbeitsgericht zu Aktenzeichen 5 AZR 556/17 entschieden.