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Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig? Dazu hat am 10.05.2017 das OLG Oldenburg zu Az. 3 W 21/17 (NL) entschieden. Und zwar hat sich das OLG mit der Frage befasst, wann ein notarieller Ehevertrag gegen die guten Sitten verstößt mit der Folge, dass im Falle der Nichtigkeit des Vertrages der Anteil der benachteiligten Ehefrau am Nachlass des Ehemannes durch den Zugewinnausgleich erhöht wird.

Was ist passiert?

Der Sachverhalt

Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig? Ausgangspunkt war, dass die Ehefrau nach dem Tod ihres Mannes auch ihren Anspruch auf Zugewinnausgleich und damit eine Erhöhung ihres Anteils am Nachlass geltend gemacht und einen entsprechenden Erbschein beantragt hatte.

Das Amtsgericht

Dies lehnte das Amtsgericht ab. Die Ehefrau habe schließlich durch notariellen Ehevertrag (§ 1410 BGB) auf den Zugewinn verzichtet. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft in der Ehe sei damit ehevertraglich abbedungen.

Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig? Dazu das OLG Oldenburg

Die Entscheidung

Der Beschwerde hat das OLG Oldenburg stattgegeben.

Nichtigkeit des Ehevertrages

Der Ehevertrag ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts nichtig und entfaltet keine Rechtswirkung.

Denn die Frau hätte sich nach dem Vertrag weder Anspruch auf den Zugewinnausgleich noch auf Teilhabe an den Rentenansprüchen ihres Mannes gehabt; auch ihr Unterhaltsanspruch wäre außerdem weitgehend eingeschränkt worden. In der Summe sei dies jedenfalls eine unangemessene Benachteiligung der Ehefrau. Weil die Ehefrau beim Abschluss des Vertrages in einer Zwangslage und ihrem künftigen Ehemann in Lebenserfahrung und Bildung deutlich unterlegen gewesen sei, führe das zur Nichtigkeit. Im Betrieb ihres 20 Jahre älteren künftigen Ehemannes sei sie nämlich Auszubildende gewesen, dabei hochschwanger und habe damit rechnen müssen, dass die bevorstehende Hochzeit ohne ihre Unterschrift abgesagt worden wäre. Im Ergebnis sei der Ehevertrag sittenwidrig und nichtig.

Die Konsequenz

Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig? Was ist die Konsequenz, wenn der Ehevertrag sittenwidrig und nichtig ist? Und zwar haben die Ehegatten dann im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt. In der Ehe bestand also der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In der Folge ist dann auch der Anteil der Ehefrau am Nachlass des Ehemannes durch den Zugewinnausgleich erhöht.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg Nr. 35/2017 v. 13.06.2017 und Juris das Rechtsportal

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig? Dazu hat am 10.05.2017 das OLG Oldenburg zu Az. 3 W 21/17 (NL) entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig? Dazu hat am 10.05.2017 das OLG Oldenburg zu Az. 3 W 21/17 (NL) entschieden.