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Widerruf Pflegeerlaubnis für fünfjähriges Kind? Dazu hat am 01.06.2017, Az. 12 A 114/15, das OVG Münster entschieden. Und zwar war im vorliegenden Fall der Widerruf einer Pflegeerlaubnis gegenüber der Pflegemutter für ein fünfjähriges Kind rechtswidrig, so das OVG Münster. Dabei ging es um den auf den Verdacht des Verbreitens und Besitzens kinderpornografischen Materials gestützten Verdacht der von der Stadt Iserlohn erklärten Widerruf.

Was ist passiert?

Widerruf Pflegeerlaubnis für fünfjähriges Kind? Der Sachverhalt

Seinerzeit waren die Klägerin und ihr Ehemann Pflegeeltern für drei minderjährige Kinder. So auch für einen fünf Jahre alten Jungen, den sie nahezu von Geburt an im Rahmen der Vollzeitpflege betreut hatten. Die Klägerin informierte das Jugendamt der Stadt Iserlohn im Oktober 2013 darüber, dass soeben eine polizeiliche Hausdurchsuchung stattgefunden habe. Es bestehe der Verdacht, dass von einem Computer in ihrem Haushalt kinderpornografisches Material heruntergeladen und weitergegeben worden sei. Den gemeinsamen Haushalt habe ihr Ehemann bereits vorübergehend verlassen.

Das Jugendamt erfuhr von der Kriminalpolizei, dass nach ersten Ermittlungsergebnissen mehrere hundert kinderpornografische Dateien auf dem beschlagnahmten Rechner gefunden worden seien. Gefunden worden seien diese Dateien ausschließlich in dem passwortgeschützten Benutzerprofil des Ehemannes der Klägerin. Es habe dort auch Chatverläufe gegeben, in denen pädophiles Verhalten beschrieben worden sei. Die der Klägerin und ihrem Ehemann erteilte (befristete) Pflegeerlaubnis für den fünfjährigen Jungen wiederrief die Beklagte daraufhin unter Hinweis auf das gegen beide geführte Ermittlungsverfahren und nahm die Pflegekinder aus dem Haushalt der Pflegeeltern heraus. Die Kinder sind seitdem anderweitig untergebracht.

Widerruf Pflegeerlaubnis für fünfjähriges Kind? Das VG Arnsberg

Das VG Arnsberg hatte die von der Klägerin erhobene Klage, mit der sie die Feststellung erstreiten wollte, dass der Widerruf der – zwischenzeitlich durch Fristablauf erloschenen – Pflegeerlaubnis ihr gegenüber rechtswidrig war, abgewiesen.

Widerruf Pflegeerlaubnis für fünfjähriges Kind? Dazu das OVG Münster:

Die Entscheidung des OVG Münster

Der Widerruf der Pflegeerlaubnis gegenüber der Pflegemutter für das betroffene fünfjährige Kind war nach der Entscheidung des OVG Münster rechtswidrig.

Widerruf Pflegeerlaubnis für fünfjähriges Kind? Voraussetzungen für Widerruf haben nicht vorgelegen

Zurückzunehmen oder zu widerrufen sei die Erlaubnis zur Vollzeitpflege, wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen in der Pflegestelle gefährdet sei und die Pflegeperson nicht bereit oder in der Lage sei, die Gefährdung abzuwenden. Im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufs hätten diese Voraussetzungen nicht vorgelegen. Eine relevante Gefährdung des Kindeswohls sei von der Klägerin selbst nicht ausgegangen.

Widerruf Pflegeerlaubnis für fünfjähriges Kind? Kein konkreter Verdacht

Insbesondere habe nach damaligem Stand des polizeilichen Ermittlungsverfahrens ein gegen sie gerichteter konkreter Verdacht des Verbreitens oder Besitzens kinderpornografischen Materials schon nicht mehr bestanden. Lediglich eine von ihrem Ehemann ausgehende Kindeswohlgefährdung sei in Betracht gekommen. Die Klägerin habe sich insoweit jedoch bereit und imstande gezeigt, diese (unterstellte) Gefährdung abzuwenden. Die Klägerin habe sich unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens– im Einvernehmen mit dem Jugendamt der Beklagten – klar dafür ausgesprochen, dass ihr Ehemann den Familienhaushalt vorübergehend verlässt.

Widerruf Pflegeerlaubnis für fünfjähriges Kind? Nachvollziehbares Handeln

Zwar sei er dann zunächst im – auch in Iserlohn, allerdings mehrere Kilometer entfernt gelegenen – Haus ihres Vaters untergekommen. Dies sei allerdings in Anbetracht der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit ohne Weiteres nachvollziehbar gewesen. Von der Klägerin sei ein Abbruch jeglichen Kontakts zu ihrem Ehemann, wie von der Beklagten im Klageverfahren gefordert, nicht zu erwarten gewesen. Die Beklagte habe bei der Entscheidung über einen Widerruf der Pflegeerlaubnis auch zu berücksichtigen gehabt, dass die abrupte Trennung der Pflegekinder von ihren Pflegeeltern eine Traumatisierung herbeiführen könne und die Pflegefamilie ihrerseits unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG stehe, wenn – wie hier der Fall – in einem länger andauernden Pflegeverhältnis eine gewachsene Bindung entstanden sei.

Quellen: Pressemitteilung des OVG Münster v. 01.06.2017 und Juris das Rechtsportal

Widerruf Pflegeerlaubnis für fünfjähriges Kind?

Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/bgh-verurteilt-pflegemutter-wegen-kindesmisshandlung/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-urlaub-vom-pflegekind/ und https://raheinemann.de/bgh-verurteilt-pflegemutter-wegen-kindesmisshandlung/ und https://raheinemann.de/ovg-muenster-widerruf-einer-pflegeerlaubnis-ist-rechtswidrig/ und https://raheinemann.de/auskunft-ueber-abstammung-fuer-kinder-aus-kuenstlicher-befruchtung/ und https://raheinemann.de/kostenuebernahme-fuer-nicht-versicherte-begleitkinder-bei-mutter-kind-kur/ und https://raheinemann.de/thailaendische-pflegekraft-ueber-die-pflegekasse-zu-beschaffen/ und https://raheinemann.de/wann-kann-pflegeerlaubnis-widerrufen-werden/

und

Freiheitsstrafe wegen Misshandlung von Pflegekind

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Widerruf Pflegeerlaubnis für fünfjähriges Kind? Dies hat am 01.06.2017, Az. 12 A 114/15, das OVG Münster entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Widerruf Pflegeerlaubnis für fünfjähriges Kind? Dies hat am 01.06.2017, Az. 12 A 114/15, das OVG Münster entschieden.