Mehr Infos

Beitrag zur Pflegeversicherung soll um 1/2 Prozentpunkt steigen. Diese Anhebung beabsichtigt die Bundesregierung. Und zwar zur weiteren verlässlichen und soliden Finanzierung der Pflege in Deutschland.

Der Hintergrund für die beabsichtigte Anhebung des Beitrags

Mit den Pflegestärkungsgesetzen seien in der letzten Legislaturperiode die Leistungen für Pflegebedürftige spürbar ausgeweitet und deutlich stärker in Anspruch genommen als erwartet. Und zwar hätten mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der sich am tatsächlichen Unterstützungsbedarf orientiere, vor allem Demenzkranke. Nunmehr werde der tatsächliche Unterstützungsbedarf am Grad der Selbständigkeit gemessen. Und zwar unabhängig davon, ob jemand an einer geistigen oder körperlichen Einschränkung leidet.

Im Vergleich des Jahres 2017 mit dem Jahr 2013 sei die Zahl der Pflegebedürftigen um mehr als 700.000 gestiegen. In diesem Zeitraum hätten sich die jährlichen Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) um mehr als zwölf Mrd. Euro auf 35,5 Mrd. erhöht – mehr als erwartet -. Die Beitragserhöhung diene der Sicherstellung der soliden Finanzierung der Mehrausgaben in der Pflegeversicherung.  Und zwar betreffe dies bereits beschlossene Leistungsausweitungen als auch künftige Vorhaben in dieser Wahlperiode.

Ebenso wie in Krankenhäusern fehle es derzeit an Pflegekräften in Altenheimen. In stationären Pflegeeinrichtungen würden mit dem Sofortprogramm Pflege, das das Bundeskabinett am 01.08.2018 beschlossen hat, 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden können. Und zwar seien gerechte Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen, wichtige Voraussetzungen, um mehr Menschen für die Pflege zu gewinnen

Beitrag zur Pflegeversicherung soll um 1/2 Prozentpunkt steigen – Was soll die Erhöhung des Beitrags bewirken?

Daher sei die Konzertierte Aktion Pflege vom Bundesgesundheitsminister, dem Bundesarbeitsminister und der Bundesfamilienministerin mit dem Ziel, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern und Pflegekräfte zu entlasten, ins Leben gerufen worden. Mit der Erhöhung um 0,5% Prozentpunkte würden mehr Leistungen für Pflegebedürftige, mehr Personal und bessere Bedingungen für Pflegekräfte finanziert. Und zwar läge der Beitragssatz zum 01.01.2019 dann bei 3,05%, für Kinderlose bei 3,3% des versicherungspflichtigen Einkommens, sollte der Bundestag dem Vorschlag des Kabinetts zustimmen.

Quellen: Pressemitteilung der BReg v. 10.10.2018 und Juris das Rechtsportal

Beitrag zur Pflegeversicherung soll um 1/2 Prozentpunkt steigen. Siehe auch: https://raheinemann.de/verbesserung-fuer-pflegepersonal-durch-neues-gesetz/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-einsatz-unterqualifizierter-pflegekraefte/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-einsatz-von-nicht-examinierten-pflegekraeften/ und https://raheinemann.de/sg-berlin-leistungskuerzungen-wegen-pflegebetruges-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/abrechnungsbetrug-bei-abrechnung-von-laboraerztlichen-leistungen/ und https://raheinemann.de/verbot-oeffentlicher-stellungnahme-fuer-pflegekammer-zu-deren-aufloesung/ und https://raheinemann.de/pflichtmitgliedschaft-in-pflegekammer-niedersachsen-rechtmaessig/ und https://raheinemann.de/pflegeheime-zur-nutzung-von-bettgittern-oder-fixierung-verpflichtet/ und https://raheinemann.de/pflegeheimbetreiberin-nach-schliessung-des-heims-weiter-in-der-pflicht/ und https://raheinemann.de/hoehere-mindestloehne-fuer-pflegekraefte/ und https://raheinemann.de/3-pflegemindestlohnverordnung-im-bundesanzeiger-veroeffentlicht/ und https://raheinemann.de/fristlose-kuendigung-bei-faeschung-der-pflegedokumentation/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-intensivpflege-von-teurem-pflegedienst/ und https://raheinemann.de/honorarpflegekraefte-in-pflegeheimen-sozialversicherungspflichtig/ und https://raheinemann.de/muessen-arbeitgeber-pflegekraefte-vor-ueberlastung-schuetzen/und https://raheinemann.de/bundesrat-billigt-pflegestaerkungsgesetz/ und https://raheinemann.de/vereinbarung-einer-reservierungsgebuehr-fuer-pflegeheimplatz-wirksam/ und https://raheinemann.de/freiheitsstrafe-wegen-abrechnung-nicht-erbrachter-pflegedienstleistungen/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Beitrag zur Pflegeversicherung soll um 1/2 Prozentpunkt steigen. Diese Anhebung beabsichtigt die Bundesregierung.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Beitrag zur Pflegeversicherung soll um 1/2 Prozentpunkt steigen. Diese Anhebung beabsichtigt die Bundesregierung.