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Schmerzensgeld bei Sauerstoffunterversorgung in Geburt? Das OLG Oldenburg hat mit seinem Urteil vom 13.11.2019 – Az. 4 U 108/18 – einem 8-jährigen Mädchen mit einem schweren Hirnschaden als Folge einer Sauerstoffunterversorgung vor der Geburt, 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Was ist passiert?

Schmerzensgeld bei Sauerstoffunterversorgung in Geburt? Zur dieser Frage hatte das OLG Oldenburg über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Schwerbehinderung aufgrund Sauerstoffunterversorgung in der Geburt

Die Klägerin, ein 8-jähriges Mädchen, hat als Folge einer Sauerstoffunterversorgung vor der Geburt einen schweren Hirnschaden erlitten. Infolgedessen ist sie schwerstbehindert und wird Zeit ihres Lebens immer auf fremde Hilfe angewiesen sein.

Verwechselung des Herzschlags

Zu der Schädigung war wie folgt gekommen: Circa 45 min vor der Entbindung war die Herzfrequenz des Kindes sehr stark abgefallen – sog. Bradykardie -. Das CTG (sog. Wehenschreiber) zeichnete in diesem Zeitraum indessen für ca. 10 min keinen Herzschlag auf, und zwar weder den des Kindes noch den der Mutter.

Schmerzensgeld bei Sauerstoffunterversorgung in Geburt? Erhebliche Schädigung

Nach 10 Minuten konnte im CTG wieder ein Herzschlag mit normgerechter Frequenz erfasst werden. Nach irriger Auffassung der Ärzte war dies der Herzschlag des Kindes. Es handelte sich dabei jedoch um den Herzschlag der Mutter. Die Klägerin war durch die Sauerstoffunterversorgung bereits erheblich geschädigt als der Irrtum bemerkt wurde.

Schmerzensgeld bei Sauerstoffunterversorgung in Geburt – was sagt das OLG Oldenburg dazu?

Die Entscheidung

Schmerzensgeld bei Sauerstoffunterversorgung in Geburt? Das OLG Oldenburg bejahte dies im vorliegenden Fall und hat mit seinem Urteil vom 13.11.2019, Az. 4 U 108/18, das im Wesentlichen gleichlautende Urteil des LG Osnabrück bestätigt und die beklagte Klinik aus dem Landkreis Osnabrück und die beklagte Ärztin gesamtschuldnerisch gem. §§ 823 Abs. 1, 249, 253 Abs. 2 BGB bzw. §§ 611, 328, 280, 278, 249, 253 Abs. 2 BGB zur Zahlung von 500.000 Euro Schmerzensgeld sowie zum Ersatz sämtlichen Vermögensschadens, der der Klägerin aus den Kunstfehlern im Zusammenhang mit der Sauerstoffunterversorgung anlässlich ihrer Geburt entstanden ist oder zukünftig entstehen wird, verurteilt.

Grober Behandlungsfehler

Schmerzensgeld bei Sauerstoffunterversorgung in Geburt? Aufgrund der Ausführungen des im Zuge der Beweisaufnahme beauftragten Sachverständigen ist das Vorgehen nach Ansicht des OLG als grober Behandlungsfehler zu bewerten.

Angesichts des Verdachts auf einen kindlichen Herzfrequenzabfall hätten sich die behandelnden Ärzte auf andere Weise davon überzeugen müssen, dass die Herzfrequenz des Kindes wieder in Ordnung ist. Dazu hätte beispielsweise eine sog. Kopfschwartenelektrode eingesetzt werden können. Angesichts der bedrohlichen Situation über einen Zeitraum von 10 min hätte man sich jedoch in keinem Fall mit einem nicht aussagekräftigen CTG begnügen dürfen.

Schmerzensgeld bei Sauerstoffunterversorgung in Geburt? Weitere Vorwürfe nicht mehr relevant

Wegen der Haftung dem Grunde nach allein aus diesem Gesichtspunkt hat sich der Senat mit den weiteren Vorwürfen gegen die Klinik nicht weiter auseinandersetzen müssen. Vorgeworfen waren insoweit des Weiteren, dass

  • die Reanimation nach der Geburt nicht sofort begonnen wurde,
  • kein Beatmungsbeutel nach der Geburt zur Verfügung gestanden hatte,
  • die Maskenbeatmung nach der Geburt versehentlich ohne Druck erfolgt und
  • der verständigte Notarzt 10 min zu spät erschienen war.

Quellen: Pressemitteilung des OLG Oldenburg Nr. 45/2019 v. 15.11.2019 und Juris das Rechtsportal

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Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Schmerzensgeld bei Sauerstoffunterversorgung in Geburt? Dazu OLG Oldenburg, Urteil vom 13.11.2019 - Az. 4 U 108/18.
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