LG Berlin: Widerruf von Darlehensvertrag bei nicht ordnungsgemäßen Pflichtangaben und verbundenem Autokaufvertrag
Am 05.12.2017 hat das LG Berlin entschieden, dass ein Autokäufer den Darlehensvertrag, den er zwecks Finanzierung bei der Hausbank des Fahrzeugherstellers abgeschlossen hatte, noch eineinhalb Jahre später widerrufen kann, wenn die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht hinreichend erläutert und der Verbraucher nicht in der gebotenen Weise über sein gesetzliches Kündigungsrecht aufgeklärt worden ist. Trotz wirksamer Widerrufsbelehrung [...]