AG München lehnt Eilrechtsschutz gegen vom Geschäftspartner ins Büro mitgebrachten Hund ab
Am 20.10.2017 hat das AG München zu Az. 182 C 20688/17 den Eilantrag eines Arbeitnehmers, der seiner Kollegin untersagen lassen wollte, ihren Rauhhaardackel in die gemeinsamen Büroräume mitzubringen, wegen fehlender Dringlichkeit abgelehnt. […]