von Rolf Heinemann | Jun 20, 2017 | Kanzlei, Medizinrecht
Am 09.03.2017, Az. L 7 AS 167/17 B ER, hat das LSG München entschieden, dass Wunschmedizin keinen unabweisbaren Mehrbedarf darstellt und das Jobcenter demzufolge diese Kosten nicht übernehmen muss. Was ist passiert? Die Leistungsberechtigte leidet an einer seltenen...