BSG zum Recht der Krankenkasse auf Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen
Am 18.12.2018, Az. B 1 KR 40/17, hat das BSG die Revision der klagenden Krankenkasse an das LSG Stuttgart zurückverwiesen. Ohne der Krankenkasse Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu gewähren dürfe das Landessozialgericht seiner Entscheidung keine anspruchserheblichen Feststellungen zugrunde legen, die sich aus den Behandlungsunterlagen [...]