von Rolf Heinemann | Nov 24, 2017 | Kanzlei, Medizinrecht
Das VG Düsseldorf hat am 24.11.2017 zu Az. 26 K 6422/16 entschieden, dass eine Mehrheit schwerstpflegebedürftiger Personen, die sich überwiegend in einem Wachkoma befinden, keine selbstverantwortete Wohngemeinschaft sein kann. Was ist passiert? Gegen eine Feststellung...