von Rolf Heinemann | Sep 3, 2015 | Medizinrecht
Das BSG hat am 21.04.2015, Az.: B 1 KR 11/15 R, entschieden, dass Vergütungsforderungen der Leistungserbringer binnen vier Jahren verjähren und eine vertragliche Verkürzung auf eine dreijährige Verjährungsfrist, wie im vorliegenden Fall nach § 13 KHBV vereinbart,...