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Schadensersatzanspruch für Versandapotheke gegen Apothekerkammer? Dazu hat am 17.07.2019 das LG Düsseldorf zu Az. 15 O 436/16 entschieden, dass eine Versandapotheke gegen die Apothekerkammer Nordrhein keinen Schadensersatzanspruch in Höhe von ca. 14 Millionen Euro hat.

Was ist passiert?

Schadensersatzanspruch für Versandapotheke gegen Apothekerkammer?

Im Rahmen verschiedener Werbemaßnahmen hatte die Versandapotheke mit Gutscheinen, z.B. für ein Hotel, Kostenerstattungen oder Prämien um Kunden geworben. Und zwar verstiess mit diesem Vorgehen die Versandapotheke nach Ansicht der Apothekerkammer gegen die für Arzneimittel bestehende Preisbindung. Die Apothekerkammer erwirkte deshalb in mehreren Fällen einstweilige Verfügungen und ließ der Versandapotheke die Werbemaßnahmen untersagen.

Im vorliegenden Fall argumentierte die Versandapotheke vor dem LG Düsseldorf, dass aufgrund eines zwischenzeitlich ergangenen Urteils des EuGH feststünde, dass die Werbemaßnahmen zulässig gewesen und die Verbotsverfügungen daher zu Unrecht ergangen seien. Nach dem Urteil des EuGH gelte das deutsche Arzneimittelpreisrecht nicht für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel. Der geltend gemachte Schaden sei durch den Vollzug der Verbotsverfügungen verursacht worden.

Schadensersatzanspruch für Versandapotheke gegen Apothekerkammer? Dazu das LG Düsseldorf:

Das LG Düsseldorf hat die Klage abgewiesen.

Das LG ist Ansicht, dass die betroffenen einstweiligen Verfügungen trotz der Entscheidung des EuGH zu Recht ergangen sind und die Apothekerkammer Nordrhein deshalb entsprechend § 945 ZPO nicht zum  Schadensersatz verpflichtet ist, weil die Werbemaßnahmen nämlich jedenfalls wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie das Heilmittelwerbegesetz zu erlassen gewesen wären. Das Urteil des EuGH nicht würde sich mit diesen Regelungen nicht befassen. Die Regelungen würden zudem auch einen anderen Zweck verfolgen als die Preisbindung im Arzneimittelrecht.

Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil besteht das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht.

Quellen: Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen v. 17.07.2019 und Juris das Rechtsportal

Schadensersatzanspruch für Versandapotheke gegen Apothekerkammer?

Siehe auch: https://raheinemann.de/arzneimittelversorgung-soll-sicherer-werden/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Schadensersatzanspruch für Versandapotheke gegen Apothekerkammer? Dazu hat am 17.07.2019 das LG Düsseldorf zu Az. 15 O 436/16 entschieden.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Schadensersatzanspruch für Versandapotheke gegen Apothekerkammer? Dazu hat am 17.07.2019 das LG Düsseldorf zu Az. 15 O 436/16 entschieden.