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Widerruf Pflegeerlaubnis wegen Verdacht Sexualdelikt? Dazu hat das OVG Münster am 01.06.2017, Az. 12 A 114/15, entschieden. Und zwar hat das OVG Münster in dem vorliegenden Fall den Widerruf einer Pflegeerlaubnis für ein fünfjähriges Kind gegenüber der Pflegemutter für rechtswidrig befunden. Die Stadt Iserlohn hatte den Widerruf auf den Verdacht des Verbreitens und Besitzens kinderpornografischen Materials gestützt.

Was ist passiert?

Der Verdacht

Seinerzeit waren die Klägerin und ihr Ehemann Pflegeeltern für drei minderjährige Kinder. So auch für einen fünf Jahre alten Jungen, den sie nahezu von Geburt an im Rahmen der Vollzeitpflege betreut hatten. Die Klägerin informierte das Jugendamt der Stadt Iserlohn im Oktober 2013 wie folgt: Soeben habe eine polizeiliche Hausdurchsuchung stattgefunden und es bestehe der Verdacht, dass von einem Computer in ihrem Haushalt kinderpornografisches Material heruntergeladen und weitergegeben worden sei. Den gemeinsamen Haushalt habe Ihr Ehemann bereits vorübergehend verlassen.

Widerruf Pflegeerlaubnis

Wäre ein Widerruf der Pflegeerlaubnis wegen des Verdachts eines solchen Sexualdeliktes rechtmäßig? Das Jugendamt erfuhr von der Kriminalpolizei, dass nach ersten Ermittlungsergebnissen mehrere hundert kinderpornografische Dateien auf dem beschlagnahmten Rechner gefunden worden seien. Und zwar ausschließlich in dem passwortgeschützten Benutzerprofil des Ehemannes der Klägerin. Auch Chatverläufe habe es dort gegeben, in denen pädophiles Verhalten beschrieben worden sei. Die der Klägerin und ihrem Ehemann erteilte (befristete) Pflegeerlaubnis für den fünfjährigen Jungen widerrief die Beklagte unter Hinweis auf das gegen beide geführte Ermittlungsverfahren und nahm die Pflegekinder aus dem Haushalt der Pflegeeltern heraus. Die Kinder sind seitdem anderweitig untergebracht.

Das Klagebegehren

Die Klägerin wollte mit der von ihr erhobenen Klage festgestellt haben, dass der Widerruf der – zwischenzeitlich durch Fristablauf erloschenen – Pflegeerlaubnis wegen des Verdachts des betreffenden Sexualdeliktes ihr gegenüber rechtswidrig war.

Die I. Instanz

Das VG Arnsberg hatte die Klage abgewiesen. Nach Ansicht des VG war der Widerruf der – zwischenzeitlich durch Fristablauf erloschenen – Pflegeerlaubnis wegen des Verdachts des betreffenden Sexualdeliktes gegenüber der Klägerin rechtmäßig.

Widerruf Pflegeerlaubnis wegen Verdacht Sexualdelikt? Dazu im Einzelnen

Die Entscheidung

Nach Ansicht des OVG Münster war der Widerruf der Pflegeerlaubnis gegenüber der Pflegemutter wegen des Verdachts des betreffenden Sexualdeliktes rechtswidrig.

Widerruf der Pflegeerlaubnis rechtswidrig

Der Widerruf der Pflegeerlaubnis gegenüber der Klägerin ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist rechtswidrig, so das OVG. Die Erlaubnis zur Vollzeitpflege sei unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen oder zu widerrufen:

  • Das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen in der Pflegestelle sei gefährdet und
  • die Pflegeperson nicht bereit oder in der Lage sei, die Gefährdung abzuwenden.

Im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufs hätten diese Voraussetzungen nicht vorgelegen. Eine relevante Gefährdung des Kindeswohls sei von der Klägerin selbst nicht ausgegangen. Insbesondere ein gegen sie gerichteter konkreter Verdacht des Verbreitens oder Besitzens kinderpornografischen Materials habe nach damaligem Stand des polizeilichen Ermittlungsverfahrens schon nicht mehr bestanden. Lediglich eine von ihrem Ehemann ausgehende Kindeswohlgefährdung sei in Betracht gekommen.

Widerruf Pflegeerlaubnis wegen Verdacht Sexualdelikt? Klägerin bereit und imstande die Gefährdung abzuwenden

Die Klägerin habe sich insoweit jedoch bereit und imstande gezeigt, diese (unterstellte) Gefährdung abzuwenden. Im Einvernehmen mit dem Jugendamt der Beklagten habe sich die Klägerin unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens klar dafür ausgesprochen, dass ihr Ehemann den Familienhaushalt vorübergehend verlässt. Dass er dann zunächst im Haus ihres Vaters untergekommen sei, sei auch in Anbetracht der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit ohne Weiteres nachvollziehbar gewesen.

Abbruch jeglichen Kontakts zu dem Ehemann nicht gefordert

Von der Klägerin nicht zu erwarten gewesen sei, wie von der Beklagten im Klageverfahren gefordert, ein Abbruch jeglichen Kontakts zu ihrem Ehemann. Die Beklagte habe bei der Entscheidung über einen Widerruf der Pflegeerlaubnis wegen des Verdachts des betreffenden Sexualdeliktes auch zu berücksichtigen gehabt, dass die abrupte Trennung der Pflegekinder von ihren Pflegeeltern eine Traumatisierung herbeiführen könne und die Pflegefamilie ihrerseits unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG, wenn – wie hier der Fall – in einem länger andauernden Pflegeverhältnis eine gewachsene Bindung entstanden sei.

Die Revision gegen das Urteil hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen. Die Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG gegen das Urteil ist möglich.

Quelle: Pressemitteilung des OVG Münster v. 01.06.2017 und Juris das Rechtsportal

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siehe auch:

https://raheinemann.de/bgh-verurteilt-pflegemutter-wegen-kindesmisshandlung/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-urlaub-vom-pflegekind/ und https://raheinemann.de/bgh-verurteilt-pflegemutter-wegen-kindesmisshandlung/ und https://raheinemann.de/auskunft-ueber-abstammung-fuer-kinder-aus-kuenstlicher-befruchtung/ und https://raheinemann.de/kostenuebernahme-fuer-nicht-versicherte-begleitkinder-bei-mutter-kind-kur/ und

Freiheitsstrafe wegen Misshandlung von Pflegekind

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Widerruf Pflegeerlaubnis wegen Verdacht Sexualdelikt? Dazu hat das OVG Münster am 01.06.2017, Az. 12 A 114/15, entschieden. Fragen Sie den Anwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Widerruf Pflegeerlaubnis wegen Verdacht Sexualdelikt? Dazu hat das OVG Münster am 01.06.2017, Az. 12 A 114/15, entschieden. Fragen Sie den Anwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei