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Ihr Anwalt für
Erbrecht in Magdeburg

Daniel Schrammen Anwalt für Arbeitsrecht

Marko Rummel

Rechtsanwalt & Sozius für Erbrecht

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0391 – 7 44 61 40

Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00

Rechtsanwalt für Erbrecht in Magdeburg

Als Anwalt für Erbrecht in Magdeburg erreichen uns viele Fragen:
Ist es sinnvoll, zur Regelung meines Nachlasses ein Testament oder einen Erbvertrag zu errichten? Was muss ich zur Errichtung eines rechtswirksamen Testamentes beachten? Und was ist zu tun, wenn ich eine Erbschaft antreten oder ausschlagen möchte? Unsere erfahrenen Awälte beraten Sie gern zu diesen und weiteren Fragen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

Sie erhalten bei unseren Rechtsanwälten für Erbrecht in Magdeburg rechtlich kompetente Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche anwaltliche Vertretung bei Problemen und Streitigkeiten. Sehen Sie nachfolgend die Schwerpunkte im Erbrecht:

 

Schwerpunkte eines Rechtsanwalts für Erbrecht:

  • die gesetzliche Erbfolge
  • das Pflichtteilsrecht (regelt insbesondere Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch)
  • alles rund ums Testament (Berliner Testament oder Ehegattentestament, Vermächtnis und den Erbverzicht, Erbverträge u. a. m.)
  • die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • die Nachlassinsolvenz
  • den Erbschaftskauf
  • Erbschein und Erbscheinverfahren
  • Geltendmachung Auskunft, Erteilung Auskunft, Vorbereitung notarielles Nachlassverzeichnis
  • Erbenermittlung

In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Magdeburg stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht für Ihre Fragen zur Verfügung. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick oder vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin – telefonisch oder über unser Kontaktformular.

Gesetzliche Erbfolge

Sofern es kein Testament (letztwillige Verfügung) oder keinen Erbvertrag gibt, greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei werden die Abkömmlinge des Erblassers und sein Ehegatte vorrangig berücksichtigt.

Pflichtteilsrecht

Die Frage nach dem Pflichtteil stellt sich, wenn ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Der Pflichtteilsanspruch ist ein schuldrechtlicher Anspruch gegen die Erben.

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch wird ggfs. relevant, wenn der Erblasser einen Dritten eine Schenkung gemacht hat.

Testament, Berliner Testament oder Ehegattentestament

Der Erblasser hat die Möglichkeit, die Erbfolge in einem Testament zu regeln. Die Erbfolge kann auch in einem Erbvertrag geregelt werden.

Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament oder Ehegattentestament) errichten. Darin setzen sie sich regelmäßig gegenseitig als Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten (in der Regel deren Kinder) fallen soll. Wenn Sie ein Berliner Testament aufsetzen möchten oder Fragen dazu haben, dann nehmen Sie gern Kontakt zu unserem Anwalt für Erbrecht in Magdeburg auf!

Erbvertrag

Der Erbvertrag kann unter persönlicher Beteiligung des Erblassers nur notariell geschlossen werden.

Vermächtnis

Der Erblasser kann einen Erben oder einen Vermächtnisnehmer mit einem Vermächtnis beschweren. Der Erblasser kann auch mehrere mit einem Vermächtnis in der Weise bedenken, dass der Beschwerte oder ein Dritter zu bestimmen hat, wer von den mehreren das Vermächtnis erhalten soll.

Erbverzicht

Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers können durch Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Der Verzichtende ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte; er hat kein Pflichtteilsrecht. Der Erbverzichtsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist verstrichen ist; mit dem Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen.

Bei Ausschlagung der Erbschaft ist insbesondere die Ausschlagungsfrist zu beachten. Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht.

Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält.

Bei Versäumung der Ausschlagungsfrist gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Anfechtung der Annahme der Erbschaft.

Gern beraten Sie unsere Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht in Magdeburg zu Ihrem individuellen Fall und übernehmen die anwaltliche Vertretung.

Erbengemeinschaft

Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu. Die Erben müssen sich zur Auseinandersetzung des Nachlasses verständigen.

Enterbung

Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen.

Unter gewissen Voraussetzungen entfällt sogar der Pflichtteilsanspruch.

Ihr Anwalt für Erbrecht in Magdeburg:
Wir beraten Sie gern und kompetent.

Daniel Schrammen Anwalt für Arbeitsrecht

Marko Rummel
Rechtsanwalt & Sozius für Erbrecht

Jede Nachlassregelung und jeder Erbfall sollten individuell beleuchtet und maßgeschneidert behandelt werden. In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Magdeburg ist es uns besonders wichtig, dass Sie genau dies erhalten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und der großen Expertise unserer Anwälte für Erbrecht. Wenn Sie sich zu Ihrer individuellen Rechtslage informieren wollen, zögern Sie nicht und rufen Sie uns während der regelmäßigen Öffnungszeiten (Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00), unter 0391 7446140 an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei. Alternativ können Sie uns auch eine Nachricht schreiben – wir rufen Sie unverzüglich zurück.

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Fax: 03 91 – 7 44 61 50

 

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39108 Magdeburg