Ihr Anwalt für
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
in Magdeburg

Rolf Heinemann
Rechtsanwalt & Sozius
Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Jetzt Beratung vereinbaren:
Mo. bis Fr 8:00 bis 18:00 Uhr
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Magdeburg
Die im Bankrecht und Kapitalmarktrecht auftretenden Problemkonstellationen kennen wir sowohl von Seiten der Banken als auch von Seiten derer Kunden. Neben beratender Tätigkeit vertreten wir Sie auch bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen.
Dabei profitieren Sie von unserer einschlägigen Erfahrung. Auszugsweise geben wir nachfolgend einen kleinen Einblick in Rechtsthemen mit bank- und kapitalmarktrechtlichem Bezug.
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht:
Schwerpunkte Bankrecht
- Darlehensverträge (Verbraucherdarlehensverträge, Immobiliardarlehensverträge, gewerbliche Darlehensverträge, Darlehensverträge mit Existenzgründern, Forward-Darlehen etc.)
- Girokonto, Disposititionskredit, Kontokorrentkredit
- Leasingverträge
- Fernabsatzrecht
- Zahlungsverkehr
- Diebstahl und Missbrauch von Zahlungskarten (EC-Karten und Kreditkarten)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Preis- und Leistungsverzeichnis
- Bausparvertrag, Sparvertrag
- Negativzinsen, Zinsanpassungsklauseln und Zinsänderungsklauseln
- Geldwäsche und dem Datenschutz
- Recht der Bankenaufsicht und dem Kartellrecht
- Erbrecht, Betreuungsrecht und Insolvenzrecht, jeweils mit bankrechtlichem Bezug
Insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss sowie der Durchführung und Beendigung von Darlehensverträgen, insbesondere Verbraucherdarlehensverträgen, gibt es eine Vielfalt rechtlicher Streitigkeiten. Dazu zeigen wir Ihnen nachfolgend eine kleine Auswahl rechtlicher Problemkreise aus dem Bankrecht und Kapitalmarktrecht.
Nichtabnahmeentschädigung und Vorfälligkeitsentschädigung
Im Zusammenhang mit vorzeitiger Beendigung eines Verbraucherdarlehensvertrages spielen Nichtabnahmeentschädigung und Vorfälligkeitsentschädigung eine große Rolle. Sowohl die Nichtabnahmeentschädigung als auch die Vorfälligkeitsentschädigung sind insbesondere bei Verbraucherdarlehensverträgen, die nach dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden, immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Seitdem bestehen aufgrund einer gesetzlichen Änderung für die Banken erhöhte Informationspflichten zur Berechnungsmethode des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung. Ein Verstoß gegen die gesetzliche Maßgabe kann den Entfall des Anspruchs der Bank auf eine Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung zur Folge haben. Die jüngste Rechtsprechung des EuGH in diesem Zusammenhang stärkt die Rechte der Verbraucher.
Widerruf – Verbraucherdarlehensvertrag
Sofern die Widerrufsbelehrung oder Widerrufsinformation nicht den gesetzlichen Maßgaben entspricht, dies auch bei fehlenden Pflichtangaben, kann sich die Möglichkeit zum Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrages abgegebenen Willenserklärung (Widerrufsrecht) auch dann ergeben, wenn die Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist. Und zwar sowohl bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen als auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen. In der Folge ist der betreffende Darlehensvertrag dann rückabzuwickeln.
Kündigung der Geschäftsverbindung
Die Beendigung der Geschäftsverbindung durch Kündigung und die nachfolgende Verwertung von Sicherheiten, insbesondere die Inanspruchnahme von Bürgen, ist ebenfalls häufig Anlass von Rechtsstreitigkeiten.
Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Geldanlagen
Wir beraten und vertreten Sie auch kompetent zu kapitalmarktrechtlichen Problemen. Im Einzelnen geben wir Ihnen dazu einen kleinen Einblick:
Die Vermittlung von gesellschaftlichen Beteiligungen an einer Publikums–KG ist vielfach Ausgangspunkt für Streitigkeiten. Aus dem Anlageberatungsvertrag, der anlässlich einer Vermittlung zustande kommt, ergeben sich Beratungspflichten, denen der Vermittler häufig nicht gerecht wird. Aus Beratungsfehlern können sich dann Schadensersatzansprüche von Anlegerseite ergeben.
Verstöße gegen Beratungspflichten treten insbesondere dergestalt auf, dass keine oder keine anlegergerechte Beratung stattfindet. Insoweit wird das Beratungsgespräch mit dem Anleger entweder gar nicht geführt oder der Anleger wird fehlerhaft über die wesentlichen Umstände und Risiken der Anlage informiert. Eine Aufklärung des Anlegers kann auch mittels rechtzeitiger Übergabe eines fehlerfreien Emissionsprospektes erfolgen. Eine nicht ordnungsgemäße Anlageberatung kann dagegen möglicherweise vorliegen, wenn der Emissionsprospekt nicht rechtzeitig übergeben worden ist.
Häufig sind die Informationen zur angebotenen Anlage auch für den Anleger nicht verständlich. Mangels anlegergerechter Aufklärung realisiert der Anleger dann vielfach nicht einmal, dass er eine gesellschaftliche Beteiligung eingeht.
Weiterhin ist eine Anlageberatung möglicherweise fehlerhaft, wenn die Empfehlung des Vermittlers nicht dem Anlageziel des Anlegers entspricht. Dies wäre der Fall, wenn der Anleger eine konservative Geldanlage wünscht und der Vermittler ihm stattdessen eine tatsächlich risikobehaftete Anlage vermittelt.
Haftungsansprüche wegen fehlerhafter Beratung im vorstehend ausgeführten Sinne können sich ggfs. auch im Zusammenhang mit der Vermittlung von Nachrangdarlehen, stillen Beteiligungen, Genussscheinen, Wertpapieren oder geschlossenen Immobilienfonds ergeben.
Zu unseren Themen
Nichtabnahmeentschädigung und Vorfälligkeitsentschädigung
Widerruf – Verbraucherdarlehensvertrag
Kündigung der Geschäftsverbindung
Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Geldanlagen
Jetzt Beratung vereinbaren:
Mo. bis Fr 8:00 bis 18:00 Uhr
Ihr Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Magdeburg:
Wir beraten Sie gern und kompetent.

Rolf Heinemann
Rechtsanwalt & Sozius
Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Als Ihr Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Magdeburg beraten wir Sie gern und kompetent zum Thema Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Wenn Sie sich zu Ihrer individuellen Rechtslage informieren wollen, zögern Sie nicht und rufen Sie uns während der regelmäßigen Öffnungszeiten (Mo.-Do. 8:00-18:00 Uhr, Fr. 8:00-15:00 Uhr), unter 0391 7446140 an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei. Alternativ können Sie uns auch eine Nachricht schreiben – wir rufen Sie unverzüglich zurück.
Jetzt Beratung vereinbaren
Fax: 03 91 – 7 44 61 50
Öffnungszeiten
Montag - Freitag — 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Samstag / Sonntag — geschlossen
Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung
Kontaktdaten
Tel.: 03 91 – 7 44 61 40
E-Mail: info@raheinemann.de
Fax: 03 91 – 7 44 61 50
Öffnungszeiten
Montag - Freitag — 8:00 Uhr - 17:00 Ur
Samstag / Sonntag — geschlossen