Mehr Infos

Arbeitszeugnis prüfen lassen
vom Anwalt

Anwaltskanzlei Heinemann –
Ihre Experten für Arbeitsrecht

Thomas Jursch

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Vertragsrecht

Jetzt Beratung vereinbaren:

0391 – 7 44 61 40

Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00

Anwalt & Arbeitszeugnis: Wir überprüfen Ihr Arbeitszeugnis auf ordnungsgemäße Erteilung

Sie sind unzufrieden mit Ihrem Arbeitszeugnis? Gerne untersuchen wir das von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ausgestellte Zeugnis auf für Sie nachteilige Formulierungen. Ein qualifizierter und erfahrener Anwalt für Arbeitszeugnisse aus unserer Kanzlei unterstützt Sie kompetent und persönlich bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes qualifiziertes Arbeitszeugnis, das Ihrem beruflichen Fortkommen zuträglich ist.

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer die Wahl zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Weil der Arbeitnehmer sich mit einem einfachen Zeugnis regelmäßig dem Verdacht aussetzt, dass er auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wegen einer erwarteten schlechten Bewertung verzichtet hat, spielt das einfache Zeugnis in der Arbeitswelt eine eher untergeordnete Rolle. Nachfolgende Ausführungen haben daher das qualifizierte Arbeitszeugnis zum Gegenstand.

Ein Arbeitszeugnis wird darüber hinaus regelmäßig ausgestellt, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beendet wurde. Für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses im laufenden Arbeitsverhältnis bedarf es eines besonderen Grundes. Dies kann z.B. ein Wechsel des Vorgesetzten oder der Wechsel in eine andere Abteilung sein. Wie das einfache Zeugnis spielt auch das Zwischenzeugnis bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten eine eher untergeordnete Rolle.

Treten Sie jetzt mit der Rechtsanwaltskanzlei Heinemann in Kontakt und vereinbaren Sie unverbindlich einen Termin.

Arbeitszeugnis vom Rechtsanwalt prüfen lassen

Haben Sie kürzlich ein Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber erhalten und sind mit dessen Inhalt nicht einverstanden? Dann sind Sie bei der Kanzlei Heinemann genau an der richtigen Stelle. Unsere qualifizierten Rechtsanwälte für Arbeitsrecht nehmen sich Ihrem Problem an und prüfen besagtes Zeugnis auf seine ordnungsgemäße Erteilung.

Fakt ist: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein klar verständliches, wahrheitsgemäßes und wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis. Lassen Sie vom Anwalt Ihr Arbeitszeugnis begutachten und hinsichtlich juristisch zu beanstandender Formulierungen überprüfen.

Zeugnis vom Rechtsanwalt durchsehen lassen und folgende Fallstricke vermeiden:

  • Unvollständigkeit des Zeugnisses
  • Unglaubwürdigkeit einzelner Passagen
  • unangemessene Formulierungen
  • missverständliche Formulierungen
  • widersprüchliche Formulierungen

Auch Stilfehler und Rechtschreibfehler sowie subjektive oder emotionale negative Urteile des Arbeitgebers über den Arbeitnehmer sind beanstandungswürdig.

Anforderungen an ein Arbeitszeugnis und zulässige Formulierungen

Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis vom Anwalt prüfen, nimmt dieser es zunächst optisch unter die Lupe. Üblich sind Zeugnisse im Din-A4-Format, gedruckt auf sauberes, knitterfreies Firmenpapier. Eine ausschließlich digitale Version darf der Arbeitgeber nicht an den Arbeitnehmer übermitteln. Die Länge des Zeugnisses sollte sich darüber hinaus nach der Dauer richten, über die der Arbeitnehmer beschäftigt war. Außerdem muss das Arbeitszeugnis von der Geschäftsleitung oder einem gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugten Vertreter des Arbeitgebers unterzeichnet werden.

Die Prüfung des Arbeitszeugnisses durch unseren Anwalt stützt sich auf einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen. Das Zeugnis des Arbeitgebers muss nach Arbeitsrecht gemäß §§ 630 BGB, 109 GewO folgenden Grundsätzen genügen:

  • Grundsatz der Klarheit
  • Grundsatz der Wahrheit
  • Grundsatz des Wohlwollens
  • Grundsatz der Vollständigkeit
  • Grundsatz der individuellen Beurteilung

Das Arbeitszeugnis ist eine ganz wesentliche Unterlage bei der Bewerbung um eine neue Stelle. Es muss klar und verständlich, wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Weil die Grundsätze der wahrheitsgemäßen und der wohlwollenden Formulierung konfliktbeladen sind, hat sich eine codierte Zeugnissprache entwickelt. Die danach entwickelten Begriffe und Formulierungen lesen sich mit normalem Sprachverständnis fast durchweg positiv, sollen “zeugnistechnisch” aber keinesfalls immer auch als positive Bewertung gemeint sein.

Folgendes „Codes“ sind hinsichtlich der Benotung durch den Arbeitgeber gängig:

  • Note “sehr gut”: Der Arbeitnehmer erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
  • Note “gut“: Der Arbeitnehmer erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
  • Note “befriedigend”: Der Arbeitnehmer erledigte seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.
  • Note “ausreichend”: Der Arbeitnehmer erledigte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.
  • Note “mangelhaft” und schlechter: Der Arbeitnehmer erledigte seine Aufgaben in der Regel zu unserer Zufriedenheit.

Ferner gilt: Neben dem Urteil über die Arbeitsleistung sollten auch Motivation und Sozialverhalten bewertet werden. Als erfahrener Anwalt für Arbeitszeugnisse wissen wir: Fehlen jene vollständig, kann dies unter Umständen negativ interpretiert werden. Zudem darf der Austrittsgrund nur dann im Arbeitszeugnis genannt werden, wenn dies der Arbeitnehmer explizit verlangt.

Arbeitszeugnis vom Anwalt prüfen lassen: Gehen Sie auf Nummer sicher!

Sind Sie mit Ihrem Zeugnis nicht zufrieden oder haben Zweifel daran, wie dieses ausgelegt werden könnte, sollten Sie es einer anwaltlichen Prüfung unterziehen. Unsere kompetenten Anwälte für Arbeitszeugnisse beraten Sie umfassend darüber, welchen Gestaltungsspielraum Ihr Arbeitgeber hat und welche Formulierungen beanstandet werden können. Auch wenn sich Ihr Arbeitgeber weigert, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen, Sie wir für Sie da und leiten die erforderlichen rechtlichen Schritte ein. Wenn es nötig ist, muss Klage beim Arbeitsgericht eingereicht und ein Urteil erstritten werden.

Sollten Sie weiteren Informationsbedarf zum Thema Arbeitsrecht haben, zögern Sie nicht und rufen Sie uns während unserer regelmäßigen Öffnungszeiten unter 0391 – 7 44 61 40 an. Unsere Kanzlei ist von Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00 für Sie geöffnet. Alternativ schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie unverzüglich zurück.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitszeugnis

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber müssen ein Arbeitszeugnis nicht von sich aus erstellen, sondern nur, wenn sie vom Arbeitnehmer dazu aufgefordert werden. Erst dann greift die Ausstellungspflicht. Ausgenommen sind hiervon Auszubildende, denen nach erfolgreicher Beendigung ihrer Lehrzeit verpflichtend ein Abschlusszeugnis auszustellen ist.

Darüber hinaus ist es unerheblich, ob Sie in Voll- oder Teilzeit, befristetet oder unbefristet angestellt waren. Auch Aushilfs- und Nebenjobs sowie Praktika ziehen einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nach sich.

Wie jeder Anspruch, so unterliegt auch der Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses der Verjährung. Der Zeugnisanspruch verjährt in 3 Jahren, und zwar beginnend mit dem Jahr, was auf das Jahr folgt, in dem der Anspruch entstanden ist. Nach Eintritt der Verjährung sind Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen.

Was versteht man unter einer Zeugnisklage und was macht das Arbeitsgericht?

Nach der dazu ergangenen Rechtsprechung des Arbeitsgerichts müssen Arbeitgeber nach Aufforderung binnen 2 bis 3 Wochen ein inhaltlich korrektes und wahrheitsgemäßes Zeugnis ausstellen. Kommt der Arbeitgeber dieser Forderung nicht nach, haben Sie die Möglichkeit, die Ausstellung des Arbeitszeugnisses einzuklagen.

Wenn der Arbeitgeber ein inhaltlich oder formell falsches Arbeitszeugnis ausgestellt hat, kann ein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis eingeklagt werden. In der Regel ist zuvor eine gütliche Einigung gescheitert. Das Gericht prüft dann, ob das Zeugnis angemessen und formal korrekt ist. Wenn dann der Arbeitgeber durch Urteil verpflichtet wird, ein Zeugnis auszustellen oder ein vorhandenes Zeugnis zu berichtigen, kann dieser titulierte Anspruch auch durch Verhängung eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden, wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung nicht freiwillig zeitnah erfüllt.

Entscheiden Sie sich für den Weg einer Klage und möchten Ihr Arbeitszeugnis vom Anwalt prüfen lassen, sind unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Magdeburg gerne für Sie da!

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg:
Wir beraten Sie gern und kompetent.

Thomas Jursch
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Vertragsrecht

Sollten Sie weiteren Informationsbedarf zum Thema Arbeitsrecht haben, zögern Sie nicht und rufen Sie uns während der regelmäßigen Öffnungszeiten unserer Kanzlei von Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00 unter 0391 – 7 44 61 40 an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Alternativ schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie unverzüglich zurück.

Jetzt Beratung vereinbaren

0391 – 7 44 61 40

info@raheinemann.de

Fax: 03 91 – 7 44 61 50

 

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Samstag / Sonntag: geschlossen

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Anwaltskanzlei Heinemann

Annastraße 33
39108 Magdeburg