Mehr Infos

Ihr Anwalt für die Vaterschaftsanfechtung in Magdeburg

Daniel Schrammen Anwalt für Arbeitsrecht

Marko Rummel

Fachanwalt für Familienrecht

Jetzt Beratung vereinbaren:

0391 – 7 44 61 40

Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00

Anwalt für die Vaterschaftsanfechtung in Magdeburg: kompetente Rechtsberatung und Unterstützung

Herzlich willkommen bei der Anwaltskanzlei Heinemann. Bei uns finden Sie kompetente rechtliche Unterstützung in Fällen, in denen Sie die Vaterschaft anfechten möchten. Die Anfechtung ist ein sensibles und anspruchsvolles Thema, das oft mit starken emotionalen Belastungen einhergeht. Unser erfahrener Anwalt für die Vaterschaftsanfechtung steht Ihnen mit fundiertem juristischen Know-how zur Seite, um Ihnen in dieser schwierigen Situation umfassende Beratung und effektive rechtliche Vertretung zu bieten.

Wir verstehen die individuellen Herausforderungen, die mit der Vaterschaftsanfechtung verbunden sind, und setzen uns engagiert und empathisch für Ihre Rechte ein. Egal, ob es um die Klärung der Vaterschaft, die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen oder die Gestaltung des Umgangs mit Ihrem Kind geht — wir sind für Sie da, um Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und Ihre Interessen zu schützen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen unverbindlichen Beratungstermin mit einem Anwalt für die Vaterschaftsanfechtung zu vereinbaren.

Klärung der Abstammung oder Anfechtung der Vaterschaft

Für viele Paare in einer Ehe ist das gemeinsame Kind ein Lebensziel. Doch nicht immer läuft dabei alles mit rechten Dingen zu. Die sogenannten Kuckuckskinder, bei denen die Ehefrau dem Ehemann ein Kind zuschiebt, das nicht sein leibliches ist, stellen eine Ungewissheit dar.

Wenn ein Kind in eine Ehe geboren wird, gilt der Ehemann automatisch als Vater des Kindes. Doch es besteht eben auch die Möglichkeit, dass der Vater nicht der leibliche ist. Im übertragenen Sinne hat dann ggfs. ein fremder Mann als Kuckuck seine Eier in ein fremdes Nest gelegt und ein „Kuckuckskind“ gezeugt.

Grundlegend gilt für die Arbeit eines Anwalts für die Vaterschaftsanfechtung: Insbesondere anlässlich von Trennung oder Scheidung und Verlust des Vertrauens kommt es häufig zu Zweifeln an der Vaterschaft. Wenn die Eheleute nach Bestätigung des Verdachts nicht schon getrennt und in Scheidung leben, führt eine solche Bestätigung wegen des Vertrauensbruchs in der Regel dann zu einer schweren Ehekrise und Trennung der Eheleute.

Für das betroffene Kind ist die Nachricht, dass der vermeintliche Vater nicht biologische leibliche Vater ist, natürlich besonders einschneidend. Ihnen wird quasi ein Elternteil entrissen und der Boden unter den Füssen weggezogen. Das kann gravierende Auswirkungen auf die psychische Entwicklung eines solchen Kindes haben, dass sich bis dahin in der geliebten Familie geborgen gefühlt hat. Es sollte daher immer zuerst an das Kind gedacht und am besten mit kinderpsychologischer Unterstützung überlegt werden, ob, ggfs. wann und ggfs. wie mit dem Kind über dessen wahre Herkunft geredet wird.
Zweifel an der Vaterschaft können die betroffenen Ehemänner beseitigen.

Ihr Anwalt für die Vaterschaftsanfechtung in unserer Kanzlei berät Sie zu den zur Klärung der Vaterschaft möglichen rechtlichen Verfahren und kann diese einleiten und Sie vertreten.

Rechtliche Absicherung durch Anwalt beim Vaterschaftstest: Wie kann die Vaterschaft festgestellt werden?

Die Klärung der Vaterschaft wird heutzutage durch einen Erbgutvergleich mittels DNA-Analyse herbeigeführt. Ein solches Verfahren ist relativ einfach und hat die Blutuntersuchung, die seinerzeit recht aufwendig war, abgelöst. Zur Durchführung einer DNA-Analyse können beispielsweise Zahnbürsten oder Zigarettenkippen herangezogen werden. Unikliniken oder Privatlabore führen solche Analysen durch und können innerhalb kurzer Zeit Ergebnisse mitteilen.

Nicht unerwähnt bleiben soll bereits an dieser Stelle, dass zur Anerkennung eines solchen Vaterschaftstests als Beweismittel vor Gericht aus Gründen der Absicherung grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So muss die Identität der Betroffenen feststehen, Probenentnahmen sind nur durch einen Arzt zulässig und die Testung aller Beteiligten ist erforderlich (Vater, Mutter und Kind). Zum Thema Vaterschaftstest ist unser Anwalt für Familienrecht Ihr kompetenter Ansprechpartner und kann Ihnen die rechtlichen Folgen zum Ergebnis eines Abstammungsgutachtens näher erläutern.

Heimlicher Test zur Klärung der Vaterschaft?

Vor heimlichen Tests zur Klärung der Vaterschaft muss gewarnt werden.

Zum einen ist das Einverständnis aller Beteiligten mit einem solchen Test notwendig, damit dieser überhaupt als Beweismittel dienen kann. Tests, die heimlich in Auftrag gegeben wurden, werden vor Gericht nicht anerkannt und verletzen insbesondere das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Ihr Anwalt für die Vaterschaftsanfechtung in unserer Kanzlei kann Ihnen dies auch ausführlicher erläutern.

Zum anderen kann ein heimlicher Test nicht nur den Familienfrieden, sondern vielmehr den Bestand der Familie gefährden. Wenn sich nämlich herausstellt, dass der zweifelnde Vater heimlich einen solchen Vaterschaftstest hat durchführen lassen, wird das Vertrauen in der Regel grundlegend gebrochen und die Ehe gefährdet sein — insbesondere für das Kind eine sehr belastende Situation.

Dabei wird in der weit überwiegenden Mehrzahl solcher heimlichen Tests übrigens bestätigt, dass der zweifelnde Vater auch der wirkliche Vater ist. Fragen hierzu erläutert Ihnen Ihr Anwalt für die Vaterschaftsanfechtung gerne im Rahmen eines Beratungsgesprächs.

Sollten Sie weiteren Informationsbedarf zum Thema Klärung der Abstammung oder Vaterschaftsanfechtung haben, zögern Sie nicht und rufen Sie uns während unserer regelmäßigen Öffnungszeiten unter 0391 – 7 44 61 40 an. Unsere Kanzlei ist von Montag bis Donnerstag von Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00 für Sie geöffnet. Alternativ schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie unverzüglich zurück.

Verfahren zur Klärung der Vaterschaft

Zur Klärung der Vaterschaft kommen zwei Verfahren in Betracht: Zum einen das neuere Verfahren auf Klärung der Abstammung und daneben das bereits altbekannte Verfahren der Anfechtung der Vaterschaft.

Dabei ist hervorzuheben, dass das Verfahren zur Klärung der Abstammung im Gegensatz zur Vaterschaftsanfechtung rechtlich weniger stringent ist und ohne juristische Konsequenzen nur der Klärung dient. Die Vaterschaftsanfechtung hat dagegen zur Folge, dass der rechtliche Vater seinen rechtlichen Status verliert, wenn sich herausstellt, dass er nicht zugleich der biologische Vater ist. Und zwar wird die Vaterschaft dann ggfs. rückwirkend aufgehoben.

Ihr Anwalt für die Vaterschaftsanfechtung in unserer Kanzlei berät Sie zu den zur Klärung der Vaterschaft möglichen rechtlichen Verfahren und kann diese einleiten und Sie vertreten.

Verfahren zur Klärung der Abstammung

Das Verfahren auf Klärung der Abstammung sieht vor, dass die betroffenen Familienmitglieder jeweils von den beiden anderen beteiligten Familienmitgliedern Zustimmung in eine genetische Abstammungsuntersuchung verlangen können: Vater von Mutter und Kind, Mutter von Vater und Kind und Kind von Vater und Mutter.

Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen. Fristen zur Einleitung eines solchen Verfahrens auf Ersetzung der Einwilligung beim Familiengericht gibt es nicht.

Wichtig für die Arbeit eines Anwalts für die Vaterschaftsanfechtung: Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Frist zur Vaterschaftsanfechtung durch die Einleitung eines solchen Verfahrens gehemmt wird.

Anfechtung der Vaterschaft

Wird ein Kind in eine Ehe hineingeboren, gilt der Ehemann automatisch als Vater des Kindes und wird als rechtlicher Vater angesehen. Wenn sich aber nun herausstellt, dass er gar nicht Erzeuger des Kindes ist, kann der rechtliche Vater die Vaterschaft anfechten mit einer beim Gericht, dem Familiengericht, einzuleitenden Vaterschaftsanfechtungsklage. Eine solche Klage können übrigens auch Mutter und das Kind erheben.

Die Anfechtung der Vaterschaft ist an das Beachten von Fristen gebunden. Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen. Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des Kindes. Fragen hierzu erläutert Ihnen Ihr Anwalt für die Vaterschaftsanfechtung gerne im Rahmen eines Beratungsgesprächs.

Vielfach wurde Kritik an der Anfechtungsfrist dergestalt geäußert und moniert, dass die kurze Frist Unterhaltsbetrügereien legalisiere. Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die Anfechtungsfrist verfassungsgemäß sei.
Ein Vaterschaftstest kann auch nach der Frist weiterhin Gewissheit bringen, doch bleibt der rechtliche Status des Ehemannes als Vater nicht mehr veränderbar.

Bei Zustandekommen eines Prozesses, klärt das Gericht durch ein Abstammungsgutachten, ob die Vaterschaft besteht. Bei einer 99,9prozentigen Übereinstimmung der Erbmerkmale mit dem beteiligten Kind gilt der Ehemann als Vater. Ihr Anwalt für Vaterschaftstests in unserer Kanzlei kann Ihnen die rechtlichen Folgen zum Ergebnis eines Abstammungsgutachtens näher erläutern.

Wenn sich aber nun herausstellt, dass der rechtliche nicht zugleich der biologische Vater ist, wird die Vaterschaft rückwirkend aufgehoben. Das hat zur Folge, dass ggfs. gezahlter Unterhalt dann von dem bislang angenommenen Vater nicht mehr gezahlt zu werden braucht. Dieser kann den tatsächlichen Vater, soweit bekannt, auf Erstattung in Anspruch nehmen.

Das Recht auf Auskunft über die Abstammung des Kindes, hat aber nur das Kind selbst. Doch auch bei angefochtener Vaterschaft hat der “ehemalige Vater“ regelmäßig ein Umgangsrecht mit dem Kind angesichts der jahrelang aufgebauten Beziehung zu dem Kind. Auch dazu berät Sie Ihr Anwalt für die Vaterschaftsanfechtung in unserer Kanzlei und kann Sie ggfs. vor Gericht vertreten.

Ihr Anwalt Vaterschaftsanerkennung zur Anerkennung der Vaterschaft

Der Vollständigkeit halber kurz angesprochen werden soll noch, dass es auch eine Anerkennung der Vaterschaft gibt. Dazu ist auf den gesetzlichen Begriff des Vaters einzugehen. Und zwar ist Vater eines Kindes nach der gesetzlich geregelten Vaterschaft der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder, wenn dies nicht der Fall ist, wer die Vaterschaft anerkannt hat. Dabei bedarf die Anerkennung zur Wirksamkeit einer bestimmten Form. Sie muss nämlich öffentlich beglaubigt werden. Ihr Anwalt für die Vaterschaftsanerkennung in unserer Kanzlei kann Sie zu dieser Thematik ausführlich rechtlich beraten.

Sollten Sie weiteren Informationsbedarf zum Thema Klärung der Abstammung oder Vaterschaftsanfechtung haben, zögern Sie nicht und rufen Sie uns während der regelmäßigen Öffnungszeiten unserer Kanzlei von Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00 unter 0391 – 7 44 61 40 an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Alternativ schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie unverzüglich zurück.

Ihre Anwälte für Vaterschaftsanfechtung in Magdeburg:
Wir beraten Sie kompetent und empathisch.

Daniel Schrammen Anwalt für Arbeitsrecht

Marko Rummel
Ihr Rechtsanwalt für Scheidungsrecht

Die Scheidung vom Ehepartner oder der Ehepartnerin ist ein äußerst sensibles Thema. Als Ihr Scheidungsanwalt in Magdeburg stehen wir Ihnen mit juristischer Kompetenz und jahrelanger Erfahrung, aber auch mit dem nötigen Fingerspitzengefühl zur Seite. Wir bieten Ihnen optimale juristische Unterstützung und begleiten Sie über den gesamten Prozess, um dabei auch als deeskalierende Vermittler zu fungieren.

Bei unseren qualifizierten Rechtsexperten Marko Rummel (Fachanwalt für Familienrecht) und Christina Händel (Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht) sind Sie in puncto Scheidung in besten Händen. Treten Sie jetzt mit unserer Anwaltskanzlei in Kontakt und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wir sind telefonisch unter 0391 7446140 und über unser Kontaktformular für Sie da.

Jetzt Beratung vereinbaren

0391 – 7 44 61 40

info@raheinemann.de

Fax: 03 91 – 7 44 61 50

 

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Samstag / Sonntag: geschlossen

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Anwaltskanzlei Heinemann

Annastraße 33
39108 Magdeburg