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Ihr Anwalt für
Abmahnung in Magdeburg

Thomas Jursch

Ihr Rechtsanwalt für Abmahnung

Jetzt Beratung vereinbaren:

0391 – 7 44 61 40

Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00

Ihr Anwalt für Abmahnung bietet professionelle Unterstützung

Die Anwaltskanzlei Heinemann ist Ihre Kanzlei für Abmahnungen in Magdeburg. Thomas Jursch betreut Sie als Rechtsanwalt für Arbeits- und Vertragsrecht und

berät Sie kompetent zu Ihrem individuellen Problem im Zusammenhang mit einer Abmahnung. Buchen Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Anwalt für Abmahnung.

Ihr Rechtsanwalt für Abmahnung unterstützt Sie bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen

Zum Thema Abmahnung gibt es im Arbeitsrecht häufig Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihr Anwalt für Abmahnung in Magdeburg berät Sie kompetent im Zusammenhang mit rechtlichen Problemen rund um das Thema Abmahnung:

  • Grundsätzlich Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung
  • Abgemahntes Fehlverhalten kann im Wiederholungsfall zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen
  • Abmahnung muss in concreto Hinweis-, Ermahnungs- und Warnfunktion erfüllen
  • Dokumentationserfordernis
  • Ausnahme vom Erfordernis einer Abmahnung
  • Ergebnis einer Interessenabwägung blockiert ggf. Kündigung

Abmahnung als Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung

Wir sind Ihr Anwalt für Abmahnung in Magdeburg und unterstützen Sie bei Streitigkeiten in puncto arbeitsrechtliche Abmahnung. Als Konsequenz einer vom Arbeitnehmer verursachten betrieblichen Störung ist der Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich “Ultima Ratio”, d. h. es darf kein milderes Mittel zur Behebung einer solchen arbeitsvertraglichen Störung zur Verfügung stehen. Ein solches milderes Mittel stellt für den Arbeitgeber regelmäßig eine Abmahnung des Arbeitnehmers dar.

Als kompetenter Anwalt für Abmahnung in Magdeburg beantworten wir alle Fragen zu Ihrem individuellen arbeitsrechtlichen Abmahnungsfall. Dazu können Sie unter 0391 7446140 einen Termin zur Beratung in unserer Kanzlei vereinbaren. Bitte beachten Sie unsere wöchentlichen Geschäftszeiten (Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00).

Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Wiederholungsfall

Die Abmahnung muss dem Arbeitnehmer verdeutlichen, dass der Arbeitgeber sein arbeitsvertragswidriges Verhalten nicht duldet und der Wiederholungsfall eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat.
Dabei ist zu beachten, dass der “Wiederholungsfall” einen gleichartigen Verstoß darstellen muss, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
Außerdem zu beachten ist, dass durch wiederholte Abmahnungen desselben Verhaltens die Warnfunktion abgeschwächt werden kann. Ggfs. ist es dann notwendig, dass die letzte Abmahnung vor Kündigung besonders eindringlich erfolgt. Wenn der Arbeitgeber dem dann nicht genüge tut, kann dies möglicherweise zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung führen.

Sie benötigen eine Expertise zu Ihrem persönlichen Fall? Ihr Anwalt für Abmahnung in Magdeburg berät Sie gerne zur Rechtslage und Ihren Handlungsoptionen.

Hinweis-, Ermahnungs- und Warnfunktion

Entsprechend den Funktionen, denen eine Abmahnung genügen muss, um rechtlich wirksam zu sein, stellen sich in concreto hohe Anforderungen an deren Inhalt. Die Hinweisfunktion gebietet zunächst die Beanstandung des arbeitsvertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers in konkreter Form. D. h., das Fehlverhalten des Arbeitnehmers ist detailliert darzulegen. Zu allgemein gehaltene Ausführungen bergen das hohe Risiko einer Unwirksamkeit der Abmahnung.
Sodann muss in der Abmahnung eine Ermahnung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer erfolgen, sich zukünftig vertragsgerecht zu verhalten.
Abschließend hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die arbeitsrechtlichen Konsequenzen – die regelmäßig eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorsehen – für den Wiederholungsfall aufzuzeigen.

Sie möchten wissen, ob Ihnen eine Abmahnung rechtswirksam erteilt wurde oder wie Sie eine Abmahnung wirksam aussprechen? Als kompetenter Anwalt für Abmahnung in Magdeburg erreichen Sie uns zur Terminvereinbarung unter 0391 7446140.

Dokumentationserfordernis

Es empfiehlt sich für den Arbeitgeber aus Beweisgründen, die Abmahnung schriftlich zu erteilen und diese zur Dokumentation des Fehlverhaltens des Arbeitnehmers zu dessen Personalakte zu nehmen.

Ausnahme vom Abmahnungserfordernis

Eine Ausnahme vom Erfordernis der Abmahnung besteht, wenn feststeht, dass diese sinnlos wäre. Insbesondere, weil der Arbeitnehmer seine fehlende Bereitschaft zur Änderung des arbeitsvertragswidrigen Verhaltens klar zum Ausdruck gebracht hat.

Interessenabwägung

Wie auch bei anderen Kündigungen ist bei einer verhaltensbedingten Kündigung vor deren Ausspruch immer eine Interessenabwägung vorzunehmen. Diese führt möglicherweise dazu, dass auch nach Erteilung einer Abmahnung der Wiederholungsfall noch nicht zur Kündigung berechtigt. Dabei ist immer das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung gegen das Interesse des Arbeitnehmers an der weiteren Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses abzuwägen. In die Waagschale zu werfen sind dazu insbesondere folgende Fragen:

  •  Welche Dauer hatte das Arbeitsverhältnis?
  • Hatte es bereits Verstöße des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag gegeben?
  • Welche persönliche Situation liegt beim Arbeitnehmer vor?
  • Welche betrieblichen Gesichtspunkte sind auf Seiten des Arbeitgebers zu berücksichtigen?

Anwaltskanzlei Heinemann: Ihre Kanzlei für Abmahnung in Magdeburg

Als Ihr Anwalt für Abmahnung in Magdeburg beraten wir Sie gern und kompetent zum Thema Abmahnung. Wenn Sie sich zu Ihrer individuellen Rechtslage informieren wollen, zögern Sie nicht und rufen Sie uns während der regelmäßigen Öffnungszeiten (Mo.-Do. 8:00-18:00 Uhr, Fr. 8:00-15:00 Uhr) unter 0391 7446140 an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei. Alternativ können Sie uns auch eine Nachricht schreiben – wir rufen Sie unverzüglich zurück.

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg:
Wir beraten Sie gern und kompetent.

Thomas Jursch
Ihr Rechtsanwalt für Abmahnung in Magdeburg

Als Ihr Anwalt für Abmahnung in Magdeburg beraten wir Sie gern und kompetent zum Thema Abmahnung. Wenn Sie sich zu Ihrer individuellen Rechtslage informieren wollen, zögern Sie nicht und rufen Sie uns während der regelmäßigen Öffnungszeiten unserer Kanzlei von Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00 unter 0391 – 7 44 61 40 an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Alternativ schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir rufen Sie unverzüglich zurück.

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