Ihr Anwalt für Erbrecht in Magdeburg
Anwaltskanzlei Heinemann – Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen rund ums Erbrecht in Magdeburg und Umgebung.

Als Anwalt für Erbrecht in Magdeburg erreichen uns viele Fragen:
Ist es sinnvoll, zur Regelung meines Nachlasses ein Testament oder einen Erbvertrag zu errichten? Was muss ich zur Errichtung eines rechtswirksamen Testamentes beachten? Und was ist zu tun, wenn ich eine Erbschaft antreten oder ausschlagen möchte? Unsere erfahrenen Awälte beraten Sie gern zu diesen und weiteren Fragen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!
Sie erhalten bei unseren Rechtsanwälten für Erbrecht in Magdeburg rechtlich kompetente Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche anwaltliche Vertretung bei Problemen und Streitigkeiten. Sehen Sie nachfolgend die Schwerpunkte im Erbrecht:
Schwerpunkte eines Rechtsanwalts für Erbrecht:
- die gesetzliche Erbfolge
- das Pflichtteilsrecht (regelt insbesondere Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch)
- alles rund ums Testament (Berliner Testament oder Ehegattentestament, Vermächtnis und den Erbverzicht, Erbverträge u. a. m.)
- die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- die Nachlassinsolvenz
- den Erbschaftskauf
- Erbschein und Erbscheinverfahren
- Geltendmachung Auskunft, Erteilung Auskunft, Vorbereitung notarielles Nachlassverzeichnis
- Erbenermittlung

Sprechen Sie mit einem Experten
In erbrechtlichen Angelegenheiten betreut Sie Rechtsanwalt Marko Rummel,
der auf diesem Gebiet über langjährige Erfahrung verfügt.
Marko Rummel
Rechtsanwalt & Sozius
Gesetzliche Erbfolge
Sofern es kein Testament (letztwillige Verfügung) oder keinen Erbvertrag gibt, greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei werden die Abkömmlinge des Erblassers und sein Ehegatte vorrangig berücksichtigt.
Pflichtteilsrecht
Die Frage nach dem Pflichtteil stellt sich, wenn ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Der Pflichtteilsanspruch ist ein schuldrechtlicher Anspruch gegen die Erben.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch wird ggfs. relevant, wenn der Erblasser einen Dritten eine Schenkung gemacht hat.
Testament, Berliner Testament oder Ehegattentestament
Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament oder Ehegattentestament) errichten. Darin setzen sie sich regelmäßig gegenseitig als Erben ein und bestimmen, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten (in der Regel deren Kinder) fallen soll. Wenn Sie ein Berliner Testament aufsetzen möchten oder Fragen dazu haben, dann nehmen Sie gern Kontakt zu unserem Anwalt für Erbrecht in Magdeburg auf!
Erbvertrag
Der Erbvertrag kann unter persönlicher Beteiligung des Erblassers nur notariell geschlossen werden.
Vermächtnis
Der Erblasser kann einen Erben oder einen Vermächtnisnehmer mit einem Vermächtnis beschweren. Der Erblasser kann auch mehrere mit einem Vermächtnis in der Weise bedenken, dass der Beschwerte oder ein Dritter zu bestimmen hat, wer von den mehreren das Vermächtnis erhalten soll.
Erbverzicht
Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers können durch Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Der Verzichtende ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte; er hat kein Pflichtteilsrecht. Der Erbverzichtsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Bei Ausschlagung der Erbschaft ist insbesondere die Ausschlagungsfrist zu beachten. Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht.
Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält.
Bei Versäumung der Ausschlagungsfrist gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Anfechtung der Annahme der Erbschaft.
Gern beraten Sie unsere Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht in Magdeburg zu Ihrem individuellen Fall und übernehmen die anwaltliche Vertretung.
Erbengemeinschaft
Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu. Die Erben müssen sich zur Auseinandersetzung des Nachlasses verständigen.
Enterbung
Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen.
Unter gewissen Voraussetzungen entfällt sogar der Pflichtteilsanspruch.
Haftung des Erben, Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz
Die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt sich auf den Nachlass, wenn eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger (Nachlassverwaltung) angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet ist.
Nachlasspflegschaft
Das Nachlassgericht kann eine Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses (Nachlasspflegschaft) anordnen. Dazu wird regelmäßig ein Nachlasspfleger bestellt, der bis zur Annahme der Erbschaft oder bis zur Ermittlung eines Erben eingesetzt werden kann.
Erbschaftskauf
Der Erbe hat die Möglichkeit, seine Erbschaft zu verkaufen. Ein Vertrag, durch den der Erbe seine Erbschaft verkauft, ist notariell zu beurkunden.
Erbschein und Erbscheinverfahren
Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein).
Gern beraten Sie unsere erfahrenen Anwälte für Erbrecht in Magdeburg zu allen Fragen rund um den Erbschein und das Erbscheinverfahren.
Auskunftspflichten, Vorbereitung notarielles Nachlassverzeichnis
Unter Umständen hat auch ein Miterbe gegen einen anderen Miterben einen Auskunftsanspruch.
Nachlasspflegschaft, Erbenermittlung
Zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses setzt das Nachlassgericht nach pflichtgemäßem Ermessen einen Nachlasspfleger ein. Dessen Aufgabe ist auch die Erbenermittlung.
Rechtsanwaltskanzlei Heinemann: Wir sorgen für Ihr Recht!
Jede Nachlassregelung und jeder Erbfall sollten individuell beleuchtet und maßgeschneidert behandelt werden. In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Magdeburg ist es uns besonders wichtig, dass Sie genau dies erhalten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und der großen Expertise unserer Anwälte für Erbrecht.
Doch nicht nur bei Anliegen rund ums Erben sind Sie bei uns richtig. Auch wenn Sie einen Anwalt für Familienrecht oder einen Anwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg suchen oder einen Fachanwalt für Medizinrecht oder Bankrecht benötigen, sind bei uns genau richtig. Unsere erfahrenen Kolleginnen und Kollegen freuen sich auf Ihre Anfrage!
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