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Ihr Anwalt für einen Ehevertrag

Daniel Schrammen Anwalt für Arbeitsrecht

Marko Rummel

Fachanwalt für Familienrecht

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0391 – 7 44 61 40

Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00

Anwalt für Ehevertrag: juristische Beratung durch unsere Experten für Familienrecht

Möchten Sie sich absichern und Ihr Vermögen schützen, ist der Ehevertrag ein probates Instrument, das für klare Verhältnisse sorgt. Insbesondere im Falle eines Scheidungskrieges erspart Ihnen eine juristisch bindende vertragliche Regelung viel Ärger.

Unsere Anwalt sind beim Ehevertrag Ihre kompetenten Ansprechpartner und unterstützen Sie auch bei wirtschaftlich komplexen Verhältnissen eine maßgeschneiderte Regelung zu gestalten, die im Scheidungsfall greift.

Ihr Anwalt für Eherecht klärt auf: Der Ehevertrag hat zu Unrecht einen schlechten Ruf

Dem Ehevertrag eilt ein etwas zweifelhafter Ruf voraus. Das liegt zum einen daran, dass der Begriff Ehevertrag häufig in der Presse auftaucht, wenn Ehen von Prominenten in die Brüche gehen und es um die Auseinandersetzung hoher Vermögenswerte geht. Zum anderen wird der Ehevertrag bisweilen mit der Intention der Sicherung des eigenen Vermögens und Übervorteilung des anderen Ehegatten in Verbindung gebracht. Als Anwalt für Eheverträge bedauern wir: Die Vorteile eines Ehevertrages, insbesondere auch einer Scheidungsfolgenvereinbarung, treten nämlich in der Öffentlichkeit eher in den Hintergrund.

An die Möglichkeit der Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse erinnern sich die Eheleute oft erst dann, wenn es schon zu spät ist. Eine nüchterne und wohl überlegte Regelung der vermögensrechtlichen Verhältnisse der Eheleute steht scheinbar im Widerspruch zu dem Zustand von Harmonie, Vertrauen und Liebe, in dem sich diese bei der Eheschließung befinden. Keiner traut sich das Thema anzusprechen und befürchtet, dass sich andernfalls die Wolke des Vertrauens auflöst.

Dabei ist der Abschluss eines Ehevertrages mithilfe eines Anwalts grundsätzlich nur möglich, wenn sich die Eheleute als Vertragsparteien verstehen und respektieren und möglicherweise dringend anzuraten, um das beispielsweise Risiko der möglichen Zerschlagung eines Unternehmens auszuschließen.

Der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist zudem in den meisten Fällen sehr sinnvoll zur Verkürzung des Scheidungsverfahrens. Zudem hilft eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung, Streitereien zu minimieren oder gar zu vermeiden.

Bei Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gerne unter 0391 7446140 und über unser Kontaktformular zu Verfügung.

Was regelt ein Ehevertrag und in welcher Form muss er geschlossen werden?

Eheverträge werden regelmäßig im Zusammenhang mit der Eheschließung abgeschlossen. Ein Anwalt für Eheverträge unserer Kanzlei kann Regelungen zu den güterrechtlichen Verhältnissen der Eheleute während und nach der Ehe mit Ihnen besprechen und Sie dazu beraten. Eine Regelung im Ehevertrag über den ehelichen Güterstand kann vorsehen, ob abweichend von dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft der Güterstand der Gütergemeinschaft oder Gütertrennung gelten soll. Weiterhin kann ein Ehevertrag auf auch bei Scheidung der Ehe deren Abwicklung als Scheidungsfolgen regeln. Dies betrifft insbesondere die Vermögensteilung, Unterhaltsansprüche, Rentenansprüche im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich und einen möglichen Erbverzicht.

Die meisten Eheverträge werden im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung abgeschlossen. Der Sie im Scheidungsverfahren begleitende Anwalt für Eheverträge unserer Kanzlei kann Sie gezielt zum Inhalt eines derartigen Vertrages beraten. Mit einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung können Streitigkeiten beseitigt und Geld gespart werden. Außerdem trägt ein solcher Vertrag regelmäßig enorm zur Beschleunigung des Scheidungsverfahrens bei.

Der Abschluss eines Ehevertrages ist formbedürftig. Die Regelung des § 1410 BGB sieht vor, dass der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden muss. Regelungen zum Umgang mit gemeinsamen Kindern oder zur Teilung des Hausrats sind allerdings nicht formbedürftig.

Wann ist der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll?

In bestimmten Konstellationen ist der Abschluss eines Ehevertrages mit Regelungen, die von den gesetzlichen Regeln abweichen, sinnvoll. Hier ist ein erfahrener Anwalt für Eheverträge unerlässlich. Ebenso können die Eheleute im Ehevertrag auch abweichende Regelungen treffen, weil ihnen die einschlägigen Gesetze einfach nicht ausreichen oder nicht gefallen. Der Abschluss eines Ehevertrages ist grundsätzlich sinnvoll in folgenden Konstellationen:

  • Für Unternehmer bietet sich regelmäßig an, eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ehevertraglich zu vereinbaren. Diese sieht vor, dass der Zugewinnausgleich nach den gesetzlichen Regeln ohne Berücksichtigung des betreffenden Unternehmens durchgeführt wird. Dadurch soll der Fortbestand des Unternehmens und Erhalt von Arbeitsplätzen gesichert werden.
  • Die Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft kann auch zum Erhalt des alleinigen Familienbesitz an einem Unternehmen im Zusammenhang mit einer möglichen Erbschaft sinnvoll sein. Unsere kompetenten Anwälte für Eheverträge wissen: Wenn einer der Ehegatten nämlich ein solches Unternehmen erbt, fällt zwar nicht das Unternehmen als Erbschaft, wohl aber mögliche Wertsteigerungen dieses Unternehmens, in den Zugewinnausgleich.
  • Es gibt auch Fälle, in denen sich die Eheleute ihre finanzielle Unabhängigkeit sichern wollen. Zum Erhalt ihrer Unabhängigkeit möchten die Eheleute dann weder vom einen noch vom anderen im Fall der Scheidung etwas bekommen und verzichten deshalb insbesondere gegenseitig auf Durchführung des Versorgungsausgleichs und auf Unterhalt.
  • Ehepartner, die im Zusammenhang mit der Eheschließung auf eine berufliche Karriere verzichten und die Kindererziehung übernehmen, sollten insbesondere an eine vertragliche Absicherung zu Höhe und Dauer des Unterhaltes und Altersabsicherung denken.

Wann ist ein Ehevertrag unwirksam und was ist die Folge?

Grundlegend für die Arbeit eines Anwalts in puncto Ehevertrag: Zwar gibt es in Deutschland den Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dies ist jedoch nicht gleichbedeutend damit, dass alle denkbaren Regelungen vertraglich vereinbart werden können. Insbesondere hat die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages unmittelbar dessen Nichtigkeit zur Folge. Ein Anwalt unserer Kanzlei kann Ihren Ehevertrag dahingehend überprüfen.

Ein Ehevertrag kann beispielsweise nichtig sein, wenn ein Ehegatte auf Unterhalt bei Krankheit verzichtet. Die Nichtigkeit kann sich dabei sogar aus zwei Aspekten heraus ergeben. Nämlich zum einen wegen der krassen Benachteiligung des betreffenden Ehegatten und zum anderen, weil er einen unzulässigen Vertrag zulasten Dritter, nämlich der Sozialhilfe darstellt, die der Ehegatte dann ggfs. in Anspruch nehmen muss. Weitere Fälle der Nichtigkeit wären ggfs. der Verzicht auf Trennungsunterhalt sowie der Verzicht auf Kindesunterhalt. Mit unseren erfahrenen Anwälten für Eheverträge schließen Sie solche Eventualitäten aus und sorgen für eine verlässliche Sicherung der vereinbarten Verhältnisse.

Entscheidung des OLG Oldenburg vom 10.05.2017

In einer Entscheidung des OLG Oldenburg vom 10.05.2017, Az. 3 W 21/17, ging es um die Sittenwidrigkeit des Ehevertrages wegen Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft in der Ehe war ehevertraglich abbedungen. Der Ehemann hatte die Ehefrau veranlasst, einen Ehevertrag zu unterschreiben, der weder einen Anspruch auf den Zugewinnausgleich noch Teilhabe an den Rentenansprüchen des Ehemannes vorsah und zudem ihren Unterhaltsanspruch weitgehend eingeschränkte. Die Anwälte für Eheverträge des OLG sah jedenfalls in der Summe eine unangemessene Benachteiligung der Ehefrau. Weil die Ehefrau beim Abschluss des Vertrages in einer Zwangslage und ihrem künftigen Ehemann in Lebenserfahrung und Bildung deutlich unterlegen gewesen sei, führe das zur Nichtigkeit. Im Betrieb ihres 20 Jahre älteren künftigen Ehemannes sei sie nämlich Auszubildende gewesen, dabei hochschwanger und habe damit rechnen müssen, dass die bevorstehende Hochzeit ohne ihre Unterschrift abgesagt worden wäre. Im Ergebnis sei der Ehevertrag sittenwidrig und nichtig. In der Folge konnte die Ehefrau ihre gesetzlichen Ansprüchen hinsichtlich Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich durchsetzen.

Rechtsanwaltskanzlei Heinemann: Ihre Experten für Eheverträge

Unsere erfahrenen Anwälte für Eheverträge, Frau Rechtsanwältin Christina Lohse mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht und Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Marko Rummel, beraten Sie und vertreten Sie auch vor Gericht, wenn es um den Abschluss oder die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages geht. Vereinbaren Sie mit uns bei der Anwaltskanzlei Heinemann einen Beratungstermin unter 0391 7446140 oder über unser Kontaktformular. Sofern vorhanden, können Sie uns dann auch schon Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung machen.

Zu unseren Themen

Ihre Anwälte für Sorgerecht in Magdeburg:
Wir beraten Sie kompetent und empathisch.

Daniel Schrammen Anwalt für Arbeitsrecht

Marko Rummel
Ihr Rechtsanwalt für Scheidungsrecht

Die Scheidung vom Ehepartner oder der Ehepartnerin ist ein äußerst sensibles Thema. Als Ihr Scheidungsanwalt in Magdeburg stehen wir Ihnen mit juristischer Kompetenz und jahrelanger Erfahrung, aber auch mit dem nötigen Fingerspitzengefühl zur Seite. Wir bieten Ihnen optimale juristische Unterstützung und begleiten Sie über den gesamten Prozess, um dabei auch als deeskalierende Vermittler zu fungieren.

Bei unseren qualifizierten Rechtsexperten Marko Rummel (Fachanwalt für Familienrecht) und Christina Händel (Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht) sind Sie in puncto Scheidung in besten Händen. Treten Sie jetzt mit unserer Anwaltskanzlei in Kontakt und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wir sind telefonisch unter 0391 7446140 und über unser Kontaktformular für Sie da.

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