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Rechtsanwalt im Unterhaltsrecht: Wir beraten Sie und vertreten Sie auch vor Gericht

Daniel Schrammen Anwalt für Arbeitsrecht

Marko Rummel

Fachanwalt für Familienrecht

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0391 – 7 44 61 40

Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00

Anwaltskanzlei Heinemann – Ihre Anwälte für Unterhaltsrecht in Magdeburg

Ungereimtheiten und Streitigkeiten im Bereich Unterhaltsrecht sind leider häufig Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Unterhaltsrecht halten Ihnen den Rücken frei. Wir beraten Sie kompetent und vertreten Sie auch vor Gericht, wenn es um Kindesunterhalt in Form von Minderjährigenunterhalt oder Volljährigenunterhalt geht. Vereinbaren Sie mit uns bei der Anwaltskanzlei Heinemann einen Beratungstermin unter 0391 7446140 oder über unser Kontaktformular.

Unsere Rechtsexperten im Unterhaltsrecht in Magdeburg sind:

  • Frau Rechtsanwältin Christina Lohse mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht
  • Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Marko Rummel

Anwalt & Unterhalt: Das Wichtigste zum Trennungsunterhalt auf einen Blick

Grundlegend gilt für Rechtsanwälte im Unterhaltsrecht: Der Trennungsunterhalt ist relevant in der Zeit der Trennung und zwar genauer im Zeitraum des dauernden Getrenntlebens bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils. Dieser Zeitraum wird nachfolgend vereinfacht auch als Trennungszeit bezeichnet.

Die Hürden für einen Anspruch auf Trennungsunterhalt sind auf jeden Fall niedriger als für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Und zwar errechnet sich der Unterhaltsanspruch in der Trennungszeit so, dass die gemeinsamen Einkommen zunächst addiert werden. Sodann wird die Summe gleichmäßig auf die Ehegatten verteilt. Derjenige der mehr verdient, ist dem anderen unterhaltspflichtig. Diesbezüglich unterstützt Sie gerne ein Rechtsanwalt im Unterhaltsrecht unser Kanzlei.

Die für den Unterhaltsanspruch vorausgesetzte Bedürftigkeit stellt während der Trennung die Hälfte des Einkommens dar, dass den beiden dauernd getrennt voneinander lebenden Ehegatten zur Verfügung stand. Also muss derjenige, der ein höheres Einkommen hat, die Hälfte des Mehrverdienstes an den anderen zahlen. Diese Hälfte stellt dann den Anspruch des weniger Verdienenden auf Trennungsunterhalt dar.

Was sind die Berechnungsgrundlagen für den Trennungsunterhalt und wie berechnet sich dieser?

Maßgeblich sind die unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen. Hat danach beispielsweise ein Ehegatte ein monatliches Einkommen in Höhe von 4.000,00 € und der andere in Höhe von 1.800,00 €, errechnet sich der Trennungsunterhaltsanspruch des Geringerverdienenden wie folgt: 4.000,00 € – 1.800,00 € = 2.200,00 x 1/2 = 1.100,00 € Grundsätzlich besteht daher der Anspruch in Höhe der Hälfte dessen, was der andere Partner mehr verdient. Bei diesbezüglichen Fragen helfen Ihnen unsere Anwälte für Unterhaltsrecht weiter.

Unterhalt & Anwalt: Wie werden Schulden berücksichtigt?

Schulden werden grundsätzlich abzüglich berücksichtigt, wenn sie aus der gemeinsamen Zeit der Ehe herrühren. Dies trifft insbesondere auf Kredite zu. Nur wenn sich ein Ehegatte leichtfertig gegen den Willen des anderen Ehegatten verschuldet hat, gilt etwas anderes. Ebenso können nach der Ehe aufgenommene Kredite nicht berücksichtigt werden, wenn für deren Aufnahme keine zwingende Notwendigkeit bestand.

Muss der bedürftige Partner eine Erwerbstätigkeit aufnehmen?

Zumindest im ersten Trennungsjahr ist der bedürftige Ehegatte nicht verpflichtet, eine Berufstätigkeit aufzunehmen, wenn er bisher nicht berufstätig war. Erst ab einer Dauer des dauernden Getrenntlebens von einem Jahr entsteht grundsätzlich die Pflicht zur Erwerbstätigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten.

Bei eventuellen Besonderheiten können Sie auf die fachliche Unterstützung unserer Rechtsanwälte im Unterhaltsrecht setzen. So gilt unter Umständen etwas anderes bei hohem Alter des Unterhaltsberechtigten oder bei langer Ehezeit. Auch beim Vorhandensein minderjähriger Kinder gilt möglicherweise etwas anderes.

Nachehelicher Unterhalt – was ist anders?

Die in der Phase des dauernden Getrenntlebens bis zur Scheidung grundsätzlich noch bestehende Beschränkung der Eigenverantwortlichkeit fällt vollständig weg mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung. Ab diesem Zeitpunkt ist jeder der geschiedenen Ehepartner wieder vollständig für sich selbst verantwortlich. Und zwar muss sich der weniger verdienende Ehegatte dann grundsätzlich darauf verweisen lassen, Einkommen aus einer Berufstätigkeit zu verdienen oder sein ggfs. vorhandenes Vermögen zu verwerten. Bei Fragen steht Ihnen ein Rechtsanwalt im Unterhaltsrecht unserer Kanzlei gerne zur Verfügung.

Einschränkungen zur Selbstverantwortlichkeit

Der Grundsatz der Selbstverantwortlichkeit ist möglicherweise eingeschränkt bei

  • Vorhandensein eines Kindes unter drei Jahren mit der Folge eines ggfs. bestehenden Anspruchs auf Betreuungsunterhalt,
  • langer Ehedauer,
  • hohem Alter des betreffenden geschiedenen Ehegatten,
  • Krankheit oder
  • Behinderung.

Besonderheiten

Zeitlich befristet gibt es bei großen Einkommensdifferenzen möglicherweise einen Anspruch auf Aufstockungsunterhalt. Ebenfalls zeitlich befristet ist ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt möglich, wenn eine ehebedingt abgebrochene Berufsausbildung nach Scheidung der Ehe fortgesetzt werden soll.

Einkommensermittlung

Wesentlich für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Unterhaltsrecht: Das für die Berechnung eines Unterhaltsanspruchs relevante Einkommen wird bei Angestellten aus dem Einkommen der letzten 12 Monate ermittelt. Bei Unternehmern gestaltet sich dies ein wenig schwieriger. Grundsätzlich werden dann die Einkünfte der letzten drei Kalenderjahre aus Einnahmeüberschussrechnungen und Bilanzen zugrunde gelegt.

Frau Rechtsanwältin Christina Lohse mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht und Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Marko Rummel sind unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Unterhaltsrecht. Frau Rechtsanwältin Lohse und Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Marko Rummel beraten Sie und vertreten Sie auch vor Gericht, wenn es um Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht. Vereinbaren Sie mit uns bei der Anwaltskanzlei Heinemann einen Beratungstermin unter 0391 7446140 oder über unser Kontaktformular. Sofern vorhanden, können Sie uns dann auch schon Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung machen.

Anwalt für Kindesunterhalt: Was gilt es beim Minderjährigenunterhalt zu beachten?

Grundsätzlich verhält es sich bei gemeinsamen ehelichen und unehelichen Kindern so, dass beide Elternteile unterhaltspflichtig sind. Derjenige Elternteil, bei dem die Kinder regelmäßig leben, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Gewährung von Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig.
Bei Fragen hierzu sind unsere fähigen Anwälte für Kindesunterhalt gerne für Sie da.

Die Höhe des Unterhalts ist abhängig vom Alter des Kindes sowie von der Höhe des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens des Unterhaltspflichtigen. Unter Berücksichtigung dieser beiden Faktoren weist die Düsseldorfer Tabelle die jeweilige Höhe der Barunterhaltspflicht aus. Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass der Unterhaltsschuldner 2 Kinder hat. Wenn er nur für ein Kind Unterhalt zahlen muss, sind Zuschläge, bei 3 Kindern und mehr Abschläge zu machen. Die Düsseldorfer Tabelle ist zwar kein Gesetz. Allerdings richten sind regelmäßig die Gerichte und Jugendämter nach ihr.

Rechtsanwalt für Kindesunterhalt: Was gilt es bei volljährigen Kindern zu beachten?

Wichtig für die Tätigkeit eines Anwalts für Kindesunterhalt : Bei volljährigen Kindern, die ohne eigenes Verschulden ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, bemisst sich der Unterhalt nach dem zusammengerechneten unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommen beider Elternteile. Volljährige Schüler bis zum 21. Lebensjahr haben einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern, über den die 4. Stufe der Düsseldorfer Tabelle Auskunft gibt.

Für den sich ergebenden Unterhaltsbetrag müssen beide Elternteile aufkommen, wobei vom Gericht bestehende Einkommensunterschiede Berücksichtigung finden. Ebenso findet wird die Gewährung von Kost und Logis bei dem Elternteil Berücksichtigung, bei dem das Kind wohnt.
Einkommen aus Erwerbstätigkeit müssen sich die Kinder ebenso anrechnen lassen wie das Kindergeld, das sie ausgezahlt bekommen. Haben Sie hierzu Fragen, stehen Ihnen unsere Anwälte für Kindesunterhalt gerne zur Verfügung.

Wenn das Kind ein Studium absolviert, besteht der Unterhaltsanspruch für die durchschnittliche Studiendauer. Eine Berufsausbildung ist zügig und innerhalb der angemessenen und üblichen Dauer zu absolvieren.
Problematisch ist regelmäßig die Frage der Finanzierung einer zweiten Ausbildung oder eines Studiums nach einer bereits absolvierten Ausbildung. Hier kommt es unter Berücksichtigung der bisherigen Ausbildung auf die Sinnhaftigkeit und den fachlichen Zusammenhang der Zweitausbildung bzw. des sich anschließenden Studiums an.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Unterhaltsrecht, Frau Rechtsanwältin Christina Lohse mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht und Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Marko Rummel, beraten Sie und vertreten Sie auch vor Gericht, wenn es um Kindesunterhalt in Form von Minderjährigenunterhalt oder Volljährigenunterhalt geht. Vereinbaren Sie mit uns bei der Anwaltskanzlei Heinemann einen Beratungstermin unter 0391 7446140 oder über unser Kontaktformular. Sofern vorhanden, können Sie uns dann auch schon Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung machen.

Ihre Anwälte für Unterhaltsrecht in Magdeburg:
Wir beraten Sie kompetent und empathisch.

Daniel Schrammen Anwalt für Arbeitsrecht

Marko Rummel
Ihr Rechtsanwalt für Scheidungsrecht

Die Scheidung vom Ehepartner oder der Ehepartnerin ist ein äußerst sensibles Thema. Als Ihr Scheidungsanwalt in Magdeburg stehen wir Ihnen mit juristischer Kompetenz und jahrelanger Erfahrung, aber auch mit dem nötigen Fingerspitzengefühl zur Seite. Wir bieten Ihnen optimale juristische Unterstützung und begleiten Sie über den gesamten Prozess, um dabei auch als deeskalierende Vermittler zu fungieren.

Bei unseren qualifizierten Rechtsexperten Marko Rummel (Fachanwalt für Familienrecht) und Christina Händel (Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht) sind Sie in puncto Scheidung in besten Händen. Treten Sie jetzt mit unserer Anwaltskanzlei in Kontakt und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wir sind telefonisch unter 0391 7446140 und über unser Kontaktformular für Sie da.

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Fax: 03 91 – 7 44 61 50

 

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