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Ihr Anwalt für
Überstunden und Kurzarbeit in Magdeburg

Thomas Jursch

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Vertragsrecht

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0391 – 7 44 61 40

Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00

Rechtsanwalt für Überstunden und Kurzarbeit in Magdeburg

Überstunden und wie diese vergütet werden ziehen immer wieder Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach sich. Kann der Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichtet werden? Wie ist deren Vergütung geregelt? Welche Klauseln im Arbeitsvertrag sind zulässig? 

Bei diesen und weiteren Fragen unterstützen wir Sie als Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Überstunden. Auch bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen in puncto Kurzarbeit sind unsere Anwälte für Sie da.

 

Ihr Anwalt für Überstunden: Häufige Fragen zum Thema Mehrarbeit:

Was sind Überstunden bzw. was ist Mehrarbeit?

Bei Überschreitung der im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegten Arbeitszeit handelt es sich um Mehrarbeit oder Überstunden. Beide Begriffe werden synonym verwendet.

Wann ist die Anordnung von Überstunden zulässig?

Ohne entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer aufgrund Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, Überstunden anzuordnen. Relevant für unsere Arbeit als Rechtsanwalt für Überstunden: Eine solche Vereinbarung stellt allerdings regelmäßig eine allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) dar und muss dann einer AGB-rechtlichen Prüfung standhalten. D. h., die entsprechende Klausel muss verständlich sein und darf den betreffenden Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Ansonsten ist die entsprechende Vereinbarung einer solchen Klausel unwirksam.

Sie möchten wissen, ob eine wirksame Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Anordnung von Überstunden vorliegt? Als kompetenter Rechtsanwalt für Überstunden erreichen Sie uns zur Terminvereinbarung unter 0391 7446140.

Ist die pauschale Abgeltung von Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt zulässig?

Darauf hinzuweisen ist, dass viele Arbeitsverträge vorsehen, dass mit dem vereinbarten Gehalt auch möglicherweise angefallene Überstunden abgegolten sind. Solche Regelungen sind regelmäßig unwirksam. Die Rechtsprechung verbindet solche Klauseln dann mit einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers und stuft sie deshalb als unwirksam ein. Ausnahmen gibt es möglicherweise bei leitenden Angestellten mit sehr hohen Jahresgehältern. Allerdings hat die aktuelle Rechtsprechung auch bei leitenden Angestellten die Hürden höher gelegt. Zur Rechtswirksamkeit entsprechender pauschaler Klauseln muss sich der leitende Angestellte seine Arbeitszeit im Wesentlichen frei einteilen können. Für unsere Tätigkeit als Rechtsanwalt bei Überstunden nicht unwichtig: Außerdem muss der leitende Angestellte die Voraussetzungen von § 5 Abs. 3 BetrVG erfüllen, um als echter leitender Angestellter angesehen werden zu können, für den die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nicht gelten.

Muss der Arbeitgeber angefallene Überstunden bezahlen oder kann er auch Freizeitausgleich gewähren?

Der Arbeitgeber hat die angefallenen Überstunden regelmäßig zusätzlich zum arbeitsvertraglich vereinbarten Gehalt zu bezahlen. Ein Freizeitausgleich kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer damit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden ist oder der Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung enthält.

Sie benötigen eine Expertise zu Ihrem persönlichen Fall? Ihr Rechtsanwalt für Überstunden berät Sie gerne zur Rechtslage und Ihren Handlungsoptionen.

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Überstundenzuschlag?

Einen Zuschlag erhält der Arbeitnehmer bei angefallener Mehrarbeit nur, wenn ein entsprechender Überstundenzuschlag im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart wurde.

Als kompetenter Rechtsanwalt für Überstunden beantworten wir alle Fragen zu Ihrem individuellen arbeitsrechtlichen Überstundenfall. Dazu können Sie unter 0391 7446140 einen Termin zur Beratung in unserer Magdeburger Kanzlei vereinbaren. Bitte beachten Sie unsere wöchentlichen Geschäftszeiten
(Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00).

Ihr Anwalt für Kurzarbeit: Wann ist eine Anordnung zulässig?

Vereinbarung zur Anordnung von Kurzarbeit

Ebenso wie die Anordnung von Überstunden bedarf auch die einseitige Anordnung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber einer vertraglichen Grundlage bzw. einer entsprechenden Vereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist die Anordnung von Kurzarbeit unwirksam.

Wir sind Ihr Rechtsanwalt für Überstunden und Kurzarbeit in Magdeburg und unterstützen Sie bei Streitigkeiten in puncto Kurzarbeit. Unter 0391 7446140 können Sie gern einen Termin zur Beratung in unserer Magdeburger Kanzlei vereinbaren.

Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld

Wenn dann die Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld vorliegen, ist der Arbeitgeber zur Anordnung von Kurzarbeit berechtigt. Die Voraussetzungen sehen vor, dass mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Weiterhin müssen die angestellten Arbeitnehmer Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben.

Höhe des Kurzarbeitergeldes

Als Ihr Rechtsanwalt für Überstunden unterstützen wir Sie bei Streitigkeiten hinsichtlich der Vergütung. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestaffelt. Es beträgt für Beschäftigte ohne Kind 60 Prozent und mit mind. 1 Kind 67 Prozent, jeweils bis Bezugsmonat 3. Ab Bezugsmonat 4 und dann wieder ab Bezugsmonat 7 sind jeweils weitere Steigerungen vorgesehen.

Anwaltskanzlei Heinemann: Ihre Kanzlei in Magdeburg für Überstunden und Kurzarbeit

Thomas Jursch
Ihr Rechtsanwalt für Überstunden und Kurzarbeit

Als Ihr Rechtsanwalt für Überstunden und Kurzarbeit beraten wir Sie gern und kompetent zum Thema Überstunden/Mehrarbeit und Kurzarbeit. Wenn Sie sich zu Ihrer individuellen Rechtslage informieren wollen, zögern Sie nicht und rufen Sie uns während der regelmäßigen Öffnungszeiten (Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00) unter 0391 7446140 an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in unserer Magdeburger Kanzlei. Alternativ können Sie uns auch eine Nachricht schreiben – wir rufen Sie unverzüglich zurück.

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