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Herausgegeben am 30.09.2011

Inhalt

  • BSG-Urteil zum Zuschuss zur Beschaffung eines behinderungsgerechten Kraftfahrzeugs
  • BGH: Kein Schadensersatz für Lehman-Anleger
  • BGH: Entschädigungsanspruchs nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz in Sachen „Phoenix“ ist fällig
  • Kein Schadenersatz wegen entgangener Hochzeitsgeschenke
  • Meins oder deins? „Nur mir“ von Sabrina Setlur verletzt das Urheberrecht
  • Apple lässt Samsung den Vertrieb des „Galaxy Tab“ verbieten

Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
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E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

BSG-Urteil zum Zuschuss zur Beschaffung eines behinderungsgerechten Kraftfahrzeugs
Das Bundessozialgericht hatmit Urteil vom 09. dezember 2010 – B 13 R 83/09 R entschieden, dass ein Zuschuss zur Beschaffung eines behinderungsgerechten Kraftfahrzeugs als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben auch dann in Betracht kommen kann, wenn auf den behinderten Versicherten ein solches Kraftfahrzeug bereits zugelassen ist, das aber tatsächlich vom Ehepartner genutzt wird.
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BGH: Kein Schadensersatz für Lehman-Anleger
Der Bundesgerichtshofs hat mit zwei Urteilen vom 27. September 2011 – XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10 erstmals über Schadensersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. entschieden. Schadesersatzansprüche hat der Bundesgerichtshof dabei abgelehnt. Die Bank habe ihre Pflicht zur anleger- und objektgerechten Beratung nicht verletzt.
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BGH: Entschädigungsanspruchs nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz in Sachen „Phoenix“ ist fällig Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit drei Urteilen vom 20. September 2011 – XI ZR 434/10, XI ZR 435/10 und XI ZR 436/10 entschieden, dass die von den Kapitalanlegern im Zusammenhang mit der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen geltend gemachten Entschädigungsansprüche fällig sind.
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Kein Schadenersatz wegen entgangener Hochzeitsgeschenke Mit Beschluss vom 16. Mai 2011 – 19 W 29/11 hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass kein Schadensersatz wegen entgangener Hochzeitsgeschenke verlangt werden kann. Dem Beschluss des Gerichts zufolge handelt es sich bei dem „entgangenen Gewinn“ in Form der Gastgeschenke nicht um einen erstattungsfähigen Schaden. Der Zweck einer Hochzeitsfeier sei nämlich nicht darauf gerichtet, wie bei einer gewerblichen Veranstaltung Gewinne zu erzielen. Ein Hochzeitspaar, das einen solchen Anspruch geltend machen wollte, ging daher leer aus.
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Meins oder deins? „Nur mir“ von Sabrina Setlur verletzt das Urheberrecht Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 17. August 2011 – 5 U 48/05 entschieden, dass der von Pelham/Haas komponierte und von Sabrina Setlur gesungene Titel „Nur mir“ unter Verstoß gegen das Urheberrecht zustande gekommen ist. Der Titel enthält unerlaubt sog. Samples der Musikgruppe „Kraftwerk“. Die aus dem Jahr 1997 stammenden Aufnahmen des Titels dürfen nicht weiter verkauft werden.
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Apple lässt Samsung den Vertrieb des „Galaxy Tab“ verbieten Die 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 09. September 2011 – 14c O 194/11 der deutschen Samsung Electronics GmbH untersagt das Produkt „Samsung Galaxy Tab 10.1“ zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen. Verlangt hatte dies die Firma Apple. Apple verfügt über ein Geschmacksmuster für das iPad. Dieses beschreibt die äußere Gestalt eines so genannten Tablet-Computers in Form einer glatten Oberfläche mit vier gerundeten Ecken.
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