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Anwalt für Aufhebungsvertrag in Magdeburg: mit optimaler Rechtsberatung auf der sicheren Seite

Thomas Jursch

Ihr Rechtsanwalt für Aufhebungsvertrag

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0391 – 7 44 61 40

Mo. – Do. 8.00 – 17.00 und Fr. 8.00 – 15.00

Rechtsanwalt für Aufhebungsvertrag in Magdeburg

Ihnen wurde als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt? Hier ist äußerste Vorsicht geboten! Schalten Sie jetzt einen kompetenten Anwalt für Aufhebungsvertrag ein.

Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Heinemann in Magdeburg geben Ihnen umfassende und rechtssichere Beratung bei Verhandlung und Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

Ihren Rechtsanwalt für Aufhebungsvertrag in Magdeburg einschalten: Beratung zu rechtlichen Gefahren und Verhandlung

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages erfordert äußerste Vorsicht. Und zwar lauern hier vor allem für den Arbeitnehmer eine Reihe von rechtlichen Gefahren. Der Arbeitnehmer verzichtet nämlich bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages grundsätzlich auf den allgemeinen und ggfs. auch auf den besonderen Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz kann mit einer vertraglichen Vereinbarung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses umgangen werden. Die Einhaltung einer Frist ist zudem nicht erforderlich. Es besteht die Gefahr einer Sperrzeit. Arbeitslosengeld wird dann erstmal nicht gezahlt. Als Ihr Anwalt für Aufhebungsverträge in Magdeburg stehen wir Ihnen mit juristischer Kompetenz und jahrelanger Erfahrung mit rechtlichem Rat zur Seite. Zudem können wir als Ihr Anwalt über die rechtliche Beratung hinaus auch einen Aufhebungsvertrag für Sie verhandeln.

Bei unseren qualifizierten Rechtsanwälten Thomas Jursch und Marko Rummel (beide Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht) sind Sie zum Thema Aufhebungsvertrag in besten Händen. Treten Sie jetzt mit der Anwaltskanzlei Heinemann in Kontakt und vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Beratung. Wir sind telefonisch unter 0391 7446140, per E-Mail oder über unser Kontaktformular für Sie da.

Aufhebungsvertrag? Anwalt einschalten! Wir beraten Sie zur rechtlichen Bedeutung und verschaffen Ihnen rechtlichen Durchblick

Sichern Sie sich durch die Expertise eines Anwalts beim Aufhebungsvertrag ab. Zunächst gilt: Der auch im Arbeitsrecht geltende Grundsatz der Vertragsfreiheit erlaubt den Abschluss eines Aufhebungsvertrages als Vereinbarung über das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis. Zu unterscheiden ist der Aufhebungsvertrag als Auflösungsvertrag vom Abwicklungsvertrag. Der Abwicklungsvertrag führt nämlich nicht zur Beendigung bzw. Auflösung des Arbeitsverhältnisses, wie dies auch bei einer Kündigung der Fall ist, sondern regelt nur dessen Beendigungsmodalitäten. Wie auch bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist auch bei Abschluss des Aufhebungsvertrages Einhaltung der Schriftform zu beachten. Allein dies soll den Arbeitnehmer vor unüberlegten Schritten bewahren.

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass “schon alles gut gehen” wird, sondern lassen Sie sich von uns als Ihr Anwalt für Aufhebungsverträge zu dem im Arbeitsrecht rechtlich brisanten Thema Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag beraten. Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen zu Ihrem Vorteil. Wir können auch einen Auflösungsvertrag für Sie verhandeln. Vereinbaren Sie mit uns bei der Anwaltskanzlei Heinemann einen Beratungstermin unter 0391 7446140 oder über die Nutzung unseres Kontaktformulars. Sofern vorhanden, können Sie uns dann auch schon Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung machen.

Die Gefahren für Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages

Die Gefahren beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages liegen für den Arbeitnehmer vor allem darin, dass dieser mit seiner Unterschrift grundsätzlich keine Möglichkeit mehr hat, aus dem dann wirksamen Vertrag herauszukommen. Grundsätzlich sind dann weder Widerruf noch Rücktritt möglich und auch eine Anfechtung des Auflösungsvertrages wegen Drohung oder Täuschung durch einen Anwalt für Aufhebungsverträge führt in den seltensten Fällen zum Erfolg, zumal der Arbeitnehmer die Beweislast für den maßgeblichen Sachverhalt dazu trägt. Auch eine AGB-Inhaltskontrolle hilft dem Arbeitnehmer nicht weiter, weil die AGB-Kontrolle bei einem Auflösungsvertrag nicht greift.

Lassen Sie sich daher von Ihrem Rechtsanwalt beim Aufhebungsvertrag beraten und vereinbaren Sie mit uns bei der Anwaltskanzlei Heinemann einen Termin zur fachgerechten arbeitsrechtlichen Beratung. Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen zu Ihrem Vorteil. Rufen Sie uns dazu an unter 0391 7446140 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung können Sie uns dann auch gerne mitteilen.

Die Gefahren für Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages auf einen Blick:

  • grundsätzlich nach Unterschrift keine Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen
  • grundsätzlich weder Rücktritt noch Widerruf sind dann möglich
  • geringe Erfolgschancen bei Anfechtung wegen Drohung oder Täuschung
  • Beweislast liegt beim Arbeitnehmer

Wir bewahren Sie vor einer Sperrzeit und Ausfall von Arbeitslosengeld

Ein Anwalt für Aufhebungsverträge schafft Sicherheit, denn mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann das Kündigungsschutzgesetz ausgehebelt werden. Da auch keine Fristen, insbesondere keine Kündigungsfristen, eingehalten werden müssen, besteht die Gefahr, dass die Agentur für Arbeit den Arbeitnehmer mit einer Sperrzeit sanktioniert, wenn die maßgeblichen Kündigungsfristen unterschritten werden. Dann wird erstmal kein Arbeitslosengeld gezahlt. Als Arbeitnehmer müssten Sie dann infolge der Sperrzeit monatelang ohne Arbeitslosengeld leben. Auch mögliche arbeitsrechtliche Ansprüche auf Zahlung einer Abfindung in Geld können mit einem Aufhebungsvertrag mit entsprechenden Klauseln umgangen werden. In der Regel wird es dann keine Klausel geben, die die Zahlung einer Abfindung in Geld vorsieht.

Daher sollten Sie sich unbedingt absichern. Umgehen Sie Sperren beim ALG. Kontaktieren Sie uns als Ihren Anwalt für Aufhebungsverträge zur Vereinbarung eines Beratungstermins unter der Telefonnummer 0391 7446140 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie uns diese bei Kontaktaufnahme gerne mitteilen. Die Anwaltskanzlei Heinemann berät Sie bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen zu Ihrem Vorteil.

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Wir beraten Sie gern und kompetent.

Thomas Jursch
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