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Newsletter der Anwaltskanzlei Heinemann März 2017

 

Inhalt

  • BGH: Bausparkassen dürfen Bausparverträge 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündigen
  • BGH zu Klagen bei Darlehenswideruf: Leistungsklage hat Vorrang vor Feststellungsklage
  • KG Berlin: Kommunale Darlehen mit SWAP-Risiko sind nicht sittenwidrig
  • VG Frankfurt: Erteilung der Approbation wegen der Bezeichnung der Chemotherapie als „Massenmord“ abgelehnt
  • LSG Berlin-Brandenburg: Sozialleistungen dürfen bei Einkünften aufgrund Pflegebetrug nicht gekürzt werden
  • Digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten nach dem Tod?
  • Bundesrat forciert Reform des Vertretungsrechts für Ehepartner

Sehr geehrte Leser,

wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe unseres Newsletters wieder lesenswerte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Fragen zu den Newsletter-Themen oder bei Anregungen, wenden Sie sich bitte an:

Anwaltskanzlei Heinemann
Annastraße 33
39108 Magdeburg
Tel. 0391-7446140
Fax: 0391-7446150
E-Mail: info@raheinemann.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei Heinemann

 

 

Der BGH hat am 21.02.2017 in einem Fall, in dem die Feststellung begehrt wird, dass ein Verbraucherdarlehensvertrag aufgrund des Widerrufs der auf seinen Abschluss gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers rückabzuwickeln ist, entschieden, dass die erhobene Feststellungsklage wegen Vorrang der Leistungsklage nicht zulässig ist.
[…mehr]

 

Am 08.02.2017, Az. 26 U 32/15, hat das KG Berlin entschieden, dass ein Darlehensvertrag über circa 3 Millionen Euro, den eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen 2007 mit einer Bank abgeschlossen hatte und dessen Zinssatz von der Entwicklung des Euro/CHF-Wechselkurses abhängig ist, nicht sittenwidrig ist, auch wenn der Zinssatz derzeit 18,99% betrage.[…mehr]

 

Am 07.02.2017 hat das VG Frankfurt, Az. 4 K 3468/16 F, die Wiedererteilung der Approbation für den Entwickler der sogenannten „Germanischen Neuen Medizin“ abgelehnt.[…mehr]

 

Das LSG Berlin-Brandenburg hat am 09.01.2017, Az. L 23 SO 327/16 B ER, entschieden, dass die Sozialhilfe von Pflegebedürftigen vom Sozialamt nicht rückwirkend um Geldbeträge gekürzt darf, die die Pflegebedürftigen von einem kriminellen Pflegedienst als Belohnung für ihr Mitwirken beim Abrechnungsbetrug erhalten haben.[…mehr]

 

 

Wissen Sie eigentlich was mit Ihren E-Mails, Nachrichten und Inhalten in sozialen Netzwerken nach Ihrem Tod passiert? Erhalten Erben Zugriff auf Facebook, Google, Twitter und Co? Was ist, wenn Passwörter den Zugang zu Online-Konten versperren? Stirbt ein Mensch, stehen seine Angehörigen und Erben heutzutage vor der Aufgabe, sich neben dem weltlichen auch um den so genannten „digitalen Nachlass“ zu kümmern.[…mehr]

 

Eine entsprechende Initiative des Bundesrates, wonach sich Ehegatten und Lebenspartner bei Unfall oder schwerer Krankheit künftig automatisch vertreten dürfen, wird von der Bundesregierung unterstützt.[…mehr]

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