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Lastschriften und Überweisungen werden für einen zusätzlichen Übergangszeitraum bis zum 01.08.2014 in einem anderen als dem einheitlichen europäischen SEPA-Format akzeptiert.

Die Europäische Kommission hat am 09.01.2014 vorgeschlagen, die nationalen Formate für weitere sechs Monate zuzulassen. Ziel ist, Störungen für Verbraucher und Unternehmen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Die offizielle Frist für die SEPA-Umstellung zum 01.02.2014 wird nicht geändert.

Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier sagte dazu: „Ohne einen leistungsfähigen SEPA gibt es keinen effizienten Binnenmarkt. Die gesamte Zahlungskette – Verbraucher, Banken und Unternehmen – wird von SEPA und den billigeren und schnelleren Zahlungen profitieren. Grenzüberschreitende Zahlungen sind heute keine Ausnahmefall mehr, und deshalb brauchen wir effiziente grenzüberschreitende Regelungen. Trotz der großen Anstrengungen aller Beteiligten ist die Migration bei Überweisungen und Lastschriften aktuell noch nicht weit genug fortgeschritten, um einen reibungslosen Übergang zu SEPA zu gewährleisten. Deshalb schlage ich einen zusätzlichen Übergangszeitraum von sechs Monaten für Zahlungsdienstnutzer vor, die noch nicht migriert sind. In der Praxis bedeutet dies, dass die Frist für die Umstellung der 01.02.2014 bleibt, Zahlungen aber noch bis zum 01.08.2014 in einem anderen als dem SEPA-Format akzeptiert werden können.“

Barnier weiter: „Ich bedaure sehr, dass dies nötig ist, aber dies ist der einzige Weg, wie wir die konkrete Gefahr von Zahlungsunterbrechungen und nachteiligen Folgen für einzelne Verbraucher und insbesondere KMU bannen können. Ich habe mehrmals darauf hingewiesen, dass die Umstellung zu langsam voranschreitet, und fordere nun die Mitgliedstaaten erneut dazu auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich intensiver und dringlicher um eine Umstellung zu bemühen, damit alle Bürgerinnen und Bürger die Vorteile der SEPA-Migration, d.h. schnellere und billigere Zahlungen in ganz Europa, so bald wie möglich nutzen können. Nach dem 01.08.2014 wird es keine Verlängerung des Übergangszeitraums mehr geben.“

Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) können über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger, über 20 Millionen Unternehmen und die europäischen Behörden unabhängig von ihrem Standort Zahlungen in Euro unter den gleichen grundlegenden Bedingungen und mit den gleichen grundlegenden Rechten und Pflichten leisten und erhalten.

Die im Jahr 2012 verabschiedete SEPA Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 260/2012 vom 14.03.2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009) soll einen europäischen Binnenmarkt für Massenzahlungen schaffen. In der Verordnung wurde der 01.02.2014 als Frist festgelegt, ab der sämtliche Überweisungen und Lastschriftverfahren in Euro nur noch in einem Format erfolgen sollten, nämlich als SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften.

Die Kommission hat zusammen mit der Europäischen Zentralbank beobachtet, welche Fortschritte die einzelnen Beteiligten, d.h. Banken, Zahlungsinstitute, nationale und lokale Behörden, Unternehmen (einschließlich KMU) sowie Verbraucher, erzielt haben. Trotz der in den vergangenen Monaten erzielten Verbesserung der Migrationsquote auf 64,1% (SEPA-Überweisungen) bzw. 26% (SEPA-Lastschriften) im November erscheint es äußerst unwahrscheinlich, dass bis zum 01.02.2014 die angestrebten 100% für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften erreicht werden.

Wenn die Kommission und die Gesetzgeber untätig blieben, würde dies bedeuten, dass Banken und Zahlungsdienstleister ab dem 01.02.2014 keine Zahlungen mehr bearbeiten dürften, die nicht im SEPA-Format getätigt werden. Marktteilnehmer, die noch nicht so weit sind, könnten damit in erhebliche Schwierigkeiten geraten; dies gilt insbesondere für KMU, deren (eingehende und ausgehende) Zahlungen gesperrt werden könnten.

Aus diesem Grund schlägt die Kommission am 09.01.2014 eine Änderung der SEPA-Verordnung vor, um solche Unterbrechungen zu vermeiden. Mit der Einführung einer Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum 01.08.2014 wird der offizielle SEPA-Stichtag zwar nicht geändert, aber Banken und Zahlungsinstitute können Zahlungen, die nicht der SEPA-Norm entsprechen, weiterhin bearbeiten. Eine Verlängerung der Übergangsfrist über den 01.08.2014 hinaus wird es nicht geben.

Angesichts der Dringlichkeit der Lage fordert die Kommission die Gesetzgeber auf, diesen Vorschlag schnell zu behandeln und zu verabschieden, damit für alle Beteiligten Rechtsklarheit gegeben ist. Die Kommission ersucht ferner die Mitgliedstaaten, im Falle, dass der Vorschlag am 01.02.2014 noch nicht verabschiedet ist, sicherzustellen, dass Banken und Zahlungsdienstleister, die parallel zu SEPA-Zahlungen auch andere Überweisungen weiterhin bearbeiten, dafür nicht bestraft werden. Aus diesem Grund gilt der Vorschlag, sofern er von Rat und Parlament erst nach dem 01.02.2014 verabschiedet wird, rückwirkend ab dem 31.01.2014.

Die Teilnehmer des „SEPA High-Level Meetings“, einer Tagung mit hochrangigen Vertretern der Europäischen Zentralbank und Vorstandsmitgliedern der Zentralbanken des Eurosystems, wurden am 19.12.2013 zu dieser Initiative konsultiert.

(RH)

(Quelle: Juris das Rechtsportal)