Bei bargeldlosen Zahlungsvorgängen Risiken für die Freiheitsrechte? Die Bundesregierung sieht hier in einem bestimmten Fall Risiken. Und zwar sieht die Bundesregierung Risiken für die Freiheitsrechte der Bürger für den Fall einer umfassenden Auswertung von bargeldlosen Zahlungsvorgängen.
Kleine Anfrage
In einer Kleinen Anfrage einer Fraktion (BT-Drs. 19/4786) wird seitens der Fragesteller die Auffassung vertreten, dass Bargeld eine effektive Verteidigung gegen den „gläsernen Bürger“ sowie Negativzinsen ist. Und zwar könne einer schleichenden Enteignung könne durch das Vermeiden größerer Geldsummen auf Konten mit oben genannten Zinssätzen entgegengewirkt werden. Auch wird im Rückgang von Sparkassen- beziehungsweise Bankfilialen im Allgemeinen eine Herausforderung gesehen. In den Antworten (BT-Drs. 19/5242) auf die in der kleinen Anfrage gestellten Fragen gibt die Regierung auszugsweise wortwörtlich oder sinngemäß folgendes an:
Bei bargeldlosen Zahlungsvorgängen Risiken für die Freiheitsrechte? Die Antwort der Bundesregierung:
Vorsorge insbesondere gegen eine grundrechtswidrige Erfassung und Auswertung der Zahlungsdaten
Die allgemeine Handlungsfreiheit wäre betroffen, wenn Bürger aus Befürchtung vor Aufzeichnung und Speicherung eines Vorganges keine bargeldlosen Zahlungsvorgänge mehr tätigen. Daher sei Vorsorge insbesondere gegen eine grundrechtswidrige Erfassung und Auswertung der Zahlungsdaten geboten. Und zwar durch entsprechende ausreichende Vorkehrungen bei bargeldlosen Zahlungsvorgängen. Daher fordert die Bundesregierung, dass Zahlungsdienstleister verantwortungsvoll und rechtskonform mit den ihnen anvertrauten zahlungsbezogenen Daten mit Personenbezug umgehen müssten.
Ggfs. Bedarf bei Evaluierung der EU-Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen:
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung setze seit dem 25. Mai 2018 EU-weit einheitlich hohe allgemeine Standards für den Schutz der personenbezogenen Daten der EU-Bürgerinnen und Bürger. Soweit sich im Rahmen der ersten Erfahrungen mit der Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis ein Bedarf zeigen sollte, diese Standards – gerade mit Blick auf die Möglichkeiten neuer Technologien – spezifisch zu ergänzen, beispielsweise bezüglich der Erstellung von Profilen, werde die Bundesregierung dies im Rahmen der für das Jahr 2020 vorgesehenen ersten Evaluierung der EU-Datenschutz-Grundverordnung einbringen.
Quellen: hib – heute im bundestag Nr. 827 v. 02.11.2018 und Juris das Rechtsportal
Bei bargeldlosen Zahlungsvorgängen Risiken für die Freiheitsrechte?
Dazu siehe auch: https://raheinemann.de/arbeitslosengeld-an-der-supermarktkasse-und-sozialdatenschutz/
RH