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Infos & Urteile zum Kanzlei

VW gewinnt Klimaschutzklage

VW gewinnt Klimaschutzklage. Und zwar hat das OLG Braunschweig am 24.06.2024 in dem unter Az. 2 U 8/23 gegen die beklagte Volkswagen AG geführten Verfahren mit Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO die Berufung gegen das vom LG Braunschweig erlassene klageabweisende Urteil zurückgewiesen. Fragen Sie den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in unserter Kanzlei

Risikoprämie und Bearbeitungsgebühr bei Förderdarlehen zulässig?

Risikoprämie und Bearbeitungsgebühr bei Förderdarlehen zulässig? Dazu hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 16.02.2016, Az. XI ZR 454/14, entschieden und zwar mit einem Urteil zu einer Formularklausel über Abzugsbeträge bei Förderdarlehen (KfW-Darlehen). Fragen Sie den Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in unserer Kanzlei

Überstundenausgleich bei Freistellung des Arbeitnehmers?

Überstundenausgleich bei Freistellung des Arbeitnehmers? Dazu hat das BAG hat am 20.11.2019, Az. 5 AZR 578/18, entschieden, dass in dem gerichtlichen Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen muss, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos erfüllt ist. Fragen Sie den Anwalt für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei

Entlastung für unterhaltsverpflichtete Angehörige?

Entlastung für unterhaltsverpflichtete Angehörige? Dazu hib – heute im bundestag Nummer 1037 vom 25. September 2019 und Juris das Rechtsportal: Kinder und Eltern, die gegenüber Sozialhilfeempfängern – SGB XII – unterhaltsverpflichtet sind, sollen nach dem Willen des Gesetzgebers entlastet werden. Fragen Sie den Anwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei

Vergütungsforderungen von Krankenhäusern gegen Krankenkassen und Erstattungsansprüche von Krankenkassen gegen Krankenhausträger verjähren nach Auffassung des SG Speyer gem. § 195 BGB in drei Jahren

Auf Grund der Verweisung in § 69 Abs 1 S 3 SGB V gilt Für Vergütungsforderungen von Krankenhäusern gegen Krankenkassen die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Gleiches gilt für Erstattungsansprüche von Krankenkassen gegen Krankenhausträger...

Anpassung des Datenschutzrechts beschlossen

Anpassung des Datenschutzrechts beschlossen . Am 04.09.2018 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 beschlossen. Außerdem beinhaltet der Gesetzesentwurf eine Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680. Fragen Sie Ihren Fachanwalt für Medizinrecht in unserer Kanzlei

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