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Am 21.03.2019 hat der Bundestag das Starke-Familien-Gesetz verabschiedet. Und zwar ist Ziel dieses Gesetzes ist es, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen. Und das Gesetz soll weiterhin den Bedarf von Kindern sichern und dafür sorgen, dass sich auch bei kleinen Einkommen Erwerbstätigkeit lohnt.

Besonders Alleinerziehende sollen durch das „Starke-Familien-Gesetz“ profitieren. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben den Gesetzentwurf gemeinsam erarbeitet.

„Starke-Familien-Gesetz“ vom Bundestag verabschiedet – Was sieht das Gesetz vor?

Erhöhung und Neugestaltung des Kinderzuschlags.

Verbesserung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.

Zusätzlich zum Kindergeld gibt es den Kinderzuschlag. Und zwar gibt es diesen Kindergeldzuschlag für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

„Starke-Familien-Gesetz“ vom Bundestag verabschiedet. Und zwar ist die Neugestaltung des Kindergeldzuschlags in zwei Schritten vorgesehen.

Zum 01.07.2019:

  • Erhöhung von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind.
  • Öffnung für Alleinerziehende und weiterhin Entbürokratisierung.
  • Kindeseinkommen verringert den Kinderzuschlag nur noch zu einem Teil und zwar zu 45%.

Zum 01.01.2020:

  • Obere Einkommensgrenzen entfallen für den Bezug des Kinderzuschlags.
  • Anrechnung der Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, nur noch zu 45%. Dagegen werden heute 50% angerechnet.

Zum 01.08.2019:

„Starke-Familien-Gesetz“ vom Bundestag verabschiedet.

  • Verbesserung des sog. Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen. Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro. Und in den Folgejahren steigt es entsprechend der Steigerung der Regelsätze. Und weiterhin steigt die monatliche Teilhabeleistung steigt von 10 Euro auf 15 Euro.
  • Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerfahrkarte fallen weg.
  • Anspruch auf Lernförderung, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Also wenn die Notwendigkeit besteht und nicht erst, wenn es zu spät ist.
  • Wegfall gesonderter Anträge für Schulausflüge und Schülerbeförderung sowie gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen.
  • Grundsätzliche Ermöglichung der Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Geldleistungen.
  • Schulen erhalten die Möglichlichkeit, die Leistungen für Schulausflüge für leistungsberechtigte Kinder gesammelt mit einem zuständigen Träger abzurechnen.

„Starke-Familien-Gesetz“ vom Bundestag verabschiedet – Gute-Kita Gesetz

Das Gute-KiTa-Gesetz gewährt weitere Vergünstigungen. Und zwar zusätzlich zum Starke-Familien-Gesetz. Insbesondere befreit es alle Eltern, die Kinderzuschlag und Leistungen aus dem SGB II oder Wohngeld beziehen, in Zukunft von KiTa-Gebühren.

Quellen: Pressemitteilung des BMFSFJ Nr. 14/2019 v.21.03.2019 und Juris das Rechtsportal

„Starke-Familien-Gesetz“ vom Bundestag verabschiedet.

Siehe auch: https://raheinemann.de/kostenuebernahme-fuer-nicht-versicherte-begleitkinder-bei-mutter-kind-kur/ und https://raheinemann.de/verbesserung-der-vereinbarkeit-von-beruf-und-familie-angestrebt/ und https://raheinemann.de/hat-entwurf-zum-starke-familien-gesetz-nachbesserungsbedarf/

Marko Rummel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

"Starke-Familien-Gesetz" vom Bundestag verabschiedet. Am 21.03.2019 hat der Bundestag das Starke-Familien-Gesetz verabschiedet. Und zwar ist Ziel dieses Gesetzes ist es, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen.
Rechtsanwalt Marko Rummel: Am 21.03.2019 hat der Bundestag das Starke-Familien-Gesetz verabschiedet. Und zwar ist Ziel dieses Gesetzes ist es, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen.