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Hat Entwurf zum Starke-Familien-Gesetz Nachbesserungsbedarf? Das Bundeskabinett hat am 09.01.2019 den Gesetzentwurf zur zielgenauen Stärkung von Familien (Starke-Familien-Gesetz) hat das Bundeskabinett verabschiedet. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt den Gesetzesentwurf grundsätzlich. Der djb fordert aber Nachbesserungen, die sich insbesondere auf folgende Punkte beziehen:

Hat Entwurf zum Starke-Familien-Gesetz Nachbesserungsbedarf? Schlechterstellung Alleinerziehende – Ausweitung Wahlrecht – Transparenz Berechnungsmethode

Die vorgesehen Regelungen könnten gerade Alleinerziehende auch schlechter stellen. Hier besteht nach Ansicht des djb Korrekturbedarf an der Schnittstelle zu Unterhaltsvorschussleistungen und Unterhaltszahlungen. Diese Beträge liegen bei älteren Kindern häufig über der Anrechnungsgrenze. Bei Alleinerziehenden mit älteren Kindern könne es daher zu Verschlechterungen kommen. Die verlängerte Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses bis zur Volljährigkeit komme ihnen so weiterhin nicht voll zugute. Entsprechend sollte man auch die Schnittstelle zum Wohngeld noch einmal auf ungleiche Wirkungen überprüfen. Und zwar je nach Alter und Familienkonstellation.

Hat Entwurf zum Starke-Familien-Gesetz Nachbesserungsbedarf? Der djb begrüßt es grundsätzlich, dass Familien an der Schwelle zum SGB II zwischen Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag wählen dürfen. Allerdings sollte dieses Wahlrecht nicht auf Fälle begrenzt werden, in denen bisher kein Arbeitslosengeld II bezogen wurde. Beziehungsweise noch nicht auf den Kinderzuschlag verzichtet wurde. Dieses Wahlrecht sollte allen Schwellenhaushalten zustehen, wenn man armutsgefährdete Familien unterstützen wolle.

Bei der geplanten Erhöhung der Schulbedarfsleistungen sowie die Abschaffung der Eigenanteile für gemeinschaftliches Mittagessen in Kitas und Schulen fehle es an einer transparenten Berechnungsmethode der Leistungen. Es gebe bisher beispielsweise keine empirische Erhebung, ob 150 Euro die Schulbedarfe tatsächlich abdecken können.

Weiterhin: Intransparenz Leistungsangebot – Vereinfachung Antragsverfahren – Art der Leistungsgewährung

Hat Entwurf zum Starke-Familien-Gesetz Nachbesserungsbedarf?

Besonders problematisch sei, dass viele Familien keine Kenntnis von der Existenz des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) haben oder vor dem aufwändigen Verfahren zurückschrecken. Jedoch gehe der Gesetzesentwurf dieses Problem nicht an. Man müsse den Zugang zu Informationen verbessern und die Antragstellung erleichtern. Und zwar um möglichst viele anspruchsberechtigte Familien zu erreichen. Das komplexe Nebeneinander von Sozialleistungen sei nur schwer durchschaubar. Beispielweise sei eine informierte Wahl zwischen Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II nur mit fundierter Beratung möglich.

Hat Entwurf zum Starke-Familien-Gesetz Nachbesserungsbedarf? Antragsverfahren und -gewährung sollten nach Auffassung des djb vereinfacht werden. Zum Beispiel durch Onlineanträge oder die Einführung eines einheitlichen BuT-Antrages statt verschiedener Einzelanträge.

Darüber hinaus sollte man sämtliche BuT-Leistungen als Geldleistungen und nicht als Gutscheine gewähren. Gutscheine seien bürokratisch aufwändig. Viele Familien empänden dies als stigmatisierend.

Quellen: Pressemitteilung des djb v. 10.01.2019 und Juris das Rechtsportal

Hat Entwurf zum Starke-Familien-Gesetz Nachbesserungsbedarf?

Siehe auch: https://raheinemann.de/kostenuebernahme-fuer-nicht-versicherte-begleitkinder-bei-mutter-kind-kur/ und https://raheinemann.de/verbesserung-der-vereinbarkeit-von-beruf-und-familie-angestrebt/ und https://raheinemann.de/starke-familien-gesetz-vom-bundestag-verabschiedet/ und https://raheinemann.de/gesetzliche-aenderungen-im-eherecht-beabsichtigt/ und https://raheinemann.de/mehr-rechtssicherheit-beim-scheinvaterregress-geplant/ und https://raheinemann.de/gesetz-zur-notfallvertretung-durch-lebenspartner-steht-zur-abstimmung/ und https://raheinemann.de/kinder-nach-gesetzentwurf-zur-bekaempfung-von-kinderehen-geschuetzt/ und https://raheinemann.de/dav-stellungnahme-3517-skepsis-gegenueber-vorhaben-der-verbesserten-beistandsmoeglichkeit-unter-ehegatten-und-lebenspartnern/ und https://raheinemann.de/familien-mit-kleinen-einkommen-sollen-besser-unterstuetzt-werden/ und https://raheinemann.de/anspruch-auf-kindergeld-trotz-ausbildung-zum-sparkassenfachwirt/ und https://raheinemann.de/bundesrat-moechte-bundeseinheitliche-op-assistentenausbildung/

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Hat Entwurf zum Starke-Familien-Gesetz Nachbesserungsbedarf? Dazu Pressemitteilung des djb v. 10.01.2019 und Juris das Rechtsportal.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Hat Entwurf zum Starke-Familien-Gesetz Nachbesserungsbedarf? Dazu Pressemitteilung des djb v. 10.01.2019 und Juris das Rechtsportal.