Mehr Infos

Harmonisierung von Beruf und Familie angestrebt. Berufstätige Eltern sollen sie künftig mehr Rechte erhalten um sich gleichberechtigt um die Betreuung von Kindern und Familienangehörigen kümmern können. Darauf haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten am 24.01.2019 vorläufig geeinigt.  

Worum geht es?

Harmonisierung von Beruf und Familie angestrebt – Schritt hin zu einem sozialeren Europa

Nach Auffassung der EU-Kommission ist die Entscheidung für ein „riesiger Schritt hin zu einem sozialeren Europa.“ So werde etwa

  • europaweit für Väter ein Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen nach der Geburt ihres Kindes eingeführt. Die Vergütung ist in Höhe des Krankengeldes vorgesehen.
  • der bestehende Anspruch auf vier Monate Elternurlaub gestärkt. Dies indem zwei Monate nicht zwischen Elternteilen übertragbar seien und die Vergütung in der von den Mitgliedstaaten festgelegten Höhe erfolge.

Harmonisierung von Beruf und Familie angestrebt – Pflegende Angehörige sollen gestärkt werden

Weiterhin würden pflegende berufstätige Angehörige Anspruch auf jeweils fünf Tage pro Jahr für Pflegetätigkeiten haben. Die neuen Vorschriften würden nicht zuletzt auch das Recht für Eltern und pflegende Angehörige stärken, flexiblere Arbeitsregelungen zu beantragen. Die vorläufige Einigung müsse nun noch förmlich angenommen werden.

Harmonisierung von Beruf und Familie angestrebt – Der Hintergrund

Initiative „Ein neuer Start“

Die EU-Kommission schlug im April 2017 die Initiative „Ein neuer Start“ vor, um erwerbstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen zu helfen, berufliche und familiäre Pflichten unter einen Hut zu bringen. Und zwar sei diese Initiative ein wichtiges Ziel der europäischen Säule sozialer Rechte. Zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben legt die neue Richtlinie einige neue oder höhere Standards für Eltern-, Vaterschafts- und Pflegeurlaub fest. Außerdem führt sie das Recht ein, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen.

Harmonisierung von Beruf und Familie angestrebt – Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen

Die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtige die Richtlinie. Sie stelle sicher, dass diese Unternehmen nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Ergänzt werde sie durch politische und finanzielle Maßnahmen. Dadurch sollen die Mitgliedstaaten Unterstützung zur Stärkung des bestehenden Kündigungsschutzrechts erfahren. Und weiterhin geht es darum, formale Betreuungs- und Pflegedienste aufzubauen und wirtschaftliche Negativanreize zu beseitigen, die Zweitverdiener davon abhalten, erwerbstätig zu sein.

Zur derzeitigen Elternzeitregelung in Deutschland: § 15 BEEG

Siehe auch: https://raheinemann.de/berechnung-entschaedigung-fuer-waehrend-elternzeit-gekuendigte-vollzeitarbeitnehmer/ und https://raheinemann.de/darf-arbeitgeber-urlaubsansprueche-aus-elternzeit-kuerzen/ und https://raheinemann.de/zustimmung-des-arbeitgebers-bei-verlaengerung-der-elternzeit/ und https://raheinemann.de/zustimmung-des-arbeitgebers-bei-verlaengerung-der-elternzeit/ und https://raheinemann.de/starke-familien-gesetz-vom-bundestag-verabschiedet/ und https://raheinemann.de/familien-mit-kleinen-einkommen-sollen-besser-unterstuetzt-werden/

Quellen: EU-Aktuell v. 25.01.2019 und Juris das Rechtsportal

Rolf Heinemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Medizinrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Harmonisierung von Beruf und Familie angestrebt. Dazu wird verwiesen auf EU-Aktuell v. 25.01.2019 und Juris das Rechtsportal.
Rechtsanwalt Rolf Heinemann: Harmonisierung von Beruf und Familie angestrebt. Dazu wird verwiesen auf EU-Aktuell v. 25.01.2019 und Juris das Rechtsportal.